Ein Sachkundenachweis kann nur von Personen ausgestellt werden, die von der Landesregierung mit Bescheid zugelassen wurden und somit Gewähr für eine ordnungsgemäße Ausbildung bieten. Diese Personen können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Eine Liste der zugelassenen Personen finden sie hier.
Für die Abhaltung von Sachkundeseminaren sowie für die Ausstellung von Sachkundenachweisen ist eine Ermächtigung gemäß Salzburger Landessicherheitsgesetz, LGBl. Nr. 57/2009, § 21 Abs. 4, erforderlich. Der Erwerb der erforderlichen Kenntnisse ist durch eine einschlägige Ausbildung nachzuweisen; hierfür sind die Ausbildungsbezeichnung und das Curriculum vorzulegen.
Zur Beantragung der Ermächtigung übermitteln Sie bitte das unten verlinkte Antragsformular, vollständig ausgefüllt und gemeinsam mit sämtlichen Ausbildungsunterlagen, an die Landesveterinärdirektion Salzburg. Personen mit Berufsberechtigung als Tierärztin bzw. Tierarzt werden ersucht, einen entsprechenden Ausbildungsnachweis beizulegen.
Zur Sicherstellung einheitlicher Ausbildungsstandards und der Einhaltung der Inhaltsvorgaben der Verordnung der Salzburger Landesregierung, LGBl. Nr. 82/2012, § 1 Abs. 2 bzw. § 2 Abs. 2, sind die vorgesehenen Ausbildungsunterlagen vor Aufnahme der Tätigkeit der Landesveterinärdirektion zur Prüfung vorzulegen. Die Tätigkeit darf erst nach Freigabe dieser Unterlagen aufgenommen werden.
Kontakt: Landesveterinärdirektion Salzburg