Gemeindepersonal und Tourismusrecht


Die Personalangelegenheiten der Gemeinden werden im Referat für Gemeindepersonal und Tourismusrecht wahrgenommen. Dazu zählen die laufende, begleitende Kontrolle von rund 8.000 Dienstverhältnissen, die unter das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz (RIS) fallen. Die Gemeinden werden auch in allen individuellen Personalfragen beraten. Anträge auf sondervertragliche Regelungen werden geprüft.


Auf der Basis der Stellenplanrichtlinien werden die Stellenpläne der Gemeinden jährlich geprüft und Anträge um Ausweitung bzw. Aufwertung bearbeitet. Die Zulagenkataloge der Gemeinden werden auf Einhaltung des Rahmenkataloges aus 2007 geprüft.

Das Referat für Gemeindepersonal und Tourismusrecht betreut als Aufsichtsbehörde das Bezugsrecht der BürgermeisterInnen bzw. der Mitglieder der Gemeindeorgane und vollzieht das Ruhe- und Versorgungsbezugsrecht für BürgermeisterInnen und ihre Hinterbliebenen. (Salzburger Bezügegesetz 1998, Gemeindeorgane-Entschädigungsgesetz)

Die Gemeinden werden laufend mittels Rundschreiben und Broschüren informiert. Es werden Vertragsmuster erarbeitet und bereitgestellt sowie Dienstrechtsseminare für die Personaldienststellen der Gemeinden durchgeführt.

Das Referat für Gemeindepersonal und Tourismusrecht ist treibende Kraft bei der Weiterentwicklung und Modernisierung des Gemeindedienstrechts und arbeitet dabei eng mit den Interessensvertretungen zusammen. Als Aufsichtsbehörde liefert das Referat wichtige Informationen zu Personalfragen für Prüfberichte (pdf, 194 KB) und führt anlassbezogen Personalprüfungen vor Ort durch.

Ihre AnsprechpartnerInnen im Referat Gemeindepersonal und Tourismusrecht


Bezugserhöhungen der Gemeindebediensteten ab 1.1.2024


Bezugserhöhungen der Gemeindebediensteten ab 1.1.2023


Ergänzendes Schreiben bezüglich Kinderzulage betreffend Bezugserhöhung ab 1.1.2022

Bezugserhöhungen der Gemeindebediensteten ab 1.1.2022