Web-Accessibility-Richtlinie

Öffentliche Stellen müssen die Regeln zur Barrierefreiheit von Internet-Seiten einhalten. Die Regeln stehen in der EU-Richtlinie über die Barrierefreiheit von Internet-Angeboten öffentlicher Stellen.

Barrierefreiheit von Internet-Angeboten bedeutet zum Beispiel,
  • dass Menschen mit Sehbeeinträchtigungen die Schrift größer und kleiner einstellen können,
  • dass Menschen mit Sehbeeinträchtigungen die Schrift gut vom Hintergrund unterscheiden können,
  • dass Menschen mit Sehbeeinträchtigungen die Bilder gut erkennen können.
Außerdem sollen die Texte auf den Internet-Seiten verständlich geschrieben sein.
Und die einzelnen Themen auf einer Internet-Seite sollen übersichtlich geordnet sein.

Die neuen Regeln gelten für alle Staaten in der Europäischen Union.
Die Umsetzung der EU-Richtlinien müssen die einzelnen Mitglieds-Staaten mit eigenen Gesetzen regeln.
Deshalb müssen die Regeln auch im Land Salzburg umgesetzt werden.
Die Regeln stehen im Salzburger Behindertengesetz Nr. 82 / 2018 im § 4c und § 15 b (c).
Ein Gesetz ist oft in Paragraphen eingeteilt. Das Zeichen für Paragraph: §.


Wer muss die Web Accessibility Richtlinie einhalten?

​Alle öffentlichen Stellen in Österreich müssen die EU-Richtlinie einhalten. Das sind hauptsächlich diese Stellen:
  • die Bundesregierung und alle Behörden und Einrichtungen, die dazu gehören
  • die Regierungen der Bundesländer und alle Behörden und Einrichtungen, die dazu gehören
  • die Behörden und Ämter der Städte und Gemeinden
  • Auch einige Firmen müssen die EU-Richtlinie einhalten, wenn sie mit öffentlichen Geldern unterstützt werden, wenn ihre Aufgaben im allgemeinen Interesse der Bürgerinnen und Bürger liegen und sie mit ihrer Arbeit nicht hauptsächlich Geld verdienen.


Ziele der Web-Accessibility-Richtlinie

​Ziele der EU-Richtlinie sind, dass die Gesetze und Vorschriften zur Barrierefreiheit in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten einheitlicher werden und dass alle Menschen mit Beeinträchtigung einen Zugang zu Informationen bekommen, unabhängig von der Form der Beeinträchtigung. Informationen sollen für alle
  • wahrnehmbar
  • bedienbar
  • verständlich und
  • robust zur Verfügung stehen.