Rechtliche Themen

​In jedem Bundesland gelten andere gesetzliche Rahmenbedingungen für die Kinderbildung und -betreuung:

Förderung von Tageseltern-Rechtsträgern und institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
Beförderung von Kindern zum Kindergarten
Voraussetzungen für den Betrieb einer institutionellen Einrichtung

Antragstellung für die Genehmigung spätestens fünf Monate vor Inbetriebnahme pro 
Organisationsform (Kleinkindgruppe, alterserweiterten Gruppe, Kindergartengruppe/Schulkinder im Kindergarten, Schulkindgruppe, Hortgruppe)

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG
​​Im Rahmen der Art. 15a B-VG-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für den Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots stehen Fördermittel zur Verfügung. Wie in den vorangegangenen Jahren sind unter anderem Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Gruppen für unter Dreijährige, Erreichung VIF-konformer Öffnungszeiten sowie Barrierefreiheit förderbar (Details zu den verschiedenen Förderzwecken siehe Art. 15a B-VG-Vereinbarung im pdf-Download).
Ausbau
Sprache

Nostrifizierung und Diplomanerkennung: Fachkräfte mit ausländischen Ausbildungen

Nur Personen mit einer anerkannten Ausbildung können als pädagogische Fachkräfte in Institutionelle Einrichtungen und deren Organisationsformen arbeiten („reglementierter Beruf").

Allgemeine Voraussetzungen für Fachkräfte mit ausländischem Abschluss:

  • Diplomanerkennung oder Nostrifizierung
  • Deutschniveau C1 (vorübergehend B2 für max. 1 Jahr, wenn ein Sprachkurs zur Erlangung von C1 besucht wird)
  • 50 Std. Zusatzschulung (ZEKIP) – Anmeldung muss spätestens mit Abschluss des Dienstvertrags erfolgen

Wege zur Anerkennung:
  • Ausländischer Bachelor (Pädagogik, Psychologie, Soziale Arbeit)
    • Antrag bei ENIC/NARIC zur Anerkennung von Studienabschlüssen
    • 50 Std. Zusatzschulung über das ZEKIP

  • Lehrer mit ausländischem Abschluss
    • Anerkennung durch die Bildungsdirektion Salzburg für die Arbeit in KKG, AEG, SchKG, HG (bei Fachkräftemangel auch KGG) 
    • Ohne Anerkennung durch die Bildungsdirektion, aber mit ENIC/NARIC-Bewertung → SchKG & HG (bis 2024/25 auch KKG, AEG, KGG)