Warum möchte/möchten ich/wir eine EEG gründen?
Befinden sich die Interessent:innen im lokalen oder regionalen Nahebereich?
Passen Verbrauch und Erzeugung zeitlich und mengenmäßig zusammen?
Ist die Neuerrichtung einer Erzeugungsanlage geplant?
Erfüllen die möglichen Mitglieder die gesetzlichen Anforderungen?
Welche Rechtsform ist passend?
Soll eine lokale oder regionale EEG gegründet werden?
Welche Aufgaben fallen an und wer übernimmt diese?
Sollen externe Dienstleister:innen für bestimmte Aufgaben (z.B. Abrechnung) herangezogen werden?
Wie erfolgt die Preisfindung sowie die Stromaufteilung innerhalb der EEG?
Je nach gewählter Organisationsform ist ein abweichendes Vorgehen bei der Gründung notwendig.
Mit der Gründung der Rechtspersönlichkeit wird die Energiegemeinschaft handlungsfähig und kann z.B. externe Dienstleister beauftragen.
Unter ebUtilities erfolgt die Registrierung als Marktteilnehmer:in. Im Anschluss an die erfolgreiche Registrierung erhält die EEG eine Marktpartner-ID (RC-Nummer). Diese ist zur Anmeldung beim Netzbetreiber notwendig.
Übermittlung der notwendigen Informationen an den Netzbetreiber – mit Hilfe des Kontaktformulars. Dieser übermittelt dann folgende Verträge an die EEG:
- Vereinbarung zwischen EEG und Netzbetreiber
- Zusatzvereinbarung zum bestehenden Netzzugangsvertrag zw. Teilnehmer:innen und Netzbetreiber
Abschließend kann die EEG im EDA-Anwenderportal registriert und die einzelnen Teilnehmer:innen auf der Plattform angelegt werden. Auf dieser Plattform werden die Erzeugungs- und Verbrauchsdaten der einzelnen Teilnehmer:innen hinterlegt. Die Daten können dann z.B. für die innergemeinschaftliche Abrechnung verwendet werden.
Im laufenden Betrieb fallen unterschiedliche Aufgaben an. Diese unterscheiden sich - je nach gewählter Rechtsform und Größe der EEG. Teilweise können diese Aufgaben auch an Dritte vergeben werden (siehe Dienstleisterliste der Koordinationsstelle).
Folgende Aufgaben können beispielhaft anfallen: