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Energieeffizienz

Gebäudeinventar gemäß Artikel 6 der Richtlinie (EU) 2023/1791 (EED III)

Die Richtlinie (EU) 2023/1791 über Energieeffizienz (EED III) verpflichtet die Mitgliedstaaten, Fortschritte im Bereich der Energieeinsparung und Effizienzsteigerung systematisch zu erfassen und transparent darzustellen. Ein wesentliches Instrument hierfür ist das Gebäudeinventar, das nach Artikel 6 zu erstellen ist.

Dieses Inventar bildet eine zentrale Datengrundlage für die energetische Bewertung des öffentlichen Gebäudebestandes und unterstützt die Umsetzung geeigneter Strategien zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Erreichung der europäischen Klimaziele. Es leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Transformation hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand.

Auf dieser Unterseite werden die entsprechenden Daten und Ergebnisse zeitnah veröffentlich, um der Politik, Fachwelt und Öffentlichkeit eine verlässliche Informationsquelle bereitzustellen.