Für die in der Baustoffliste "ÖA" angeführten Bauprodukte, welche in Serie oder serienähnlich hergestellt werden und für welche keine harmonisierten technischen Spezifikationen vorliegen, ist das Einbauzeichen "ÜA" für eine uneingeschränkte Verwendbarkeit in Österreich nach Ablauf der Übergangsbestimmungen verpflichtend.
Baustoffliste „ÖA"
Die Baustoffliste ÖA legt für Bauprodukte, die noch nicht der CE-Kennzeichnung unterliegen, den in Österreich erforderlichen Nachweis der Verwendbarkeit und die Anforderungen, die an die aufgelisteten Bauprodukte zu stellen sind, fest.
Die Baustoffliste ÖA wird vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) als Verordnung herausgegeben und hat österreichweit Gültigkeit.
Die Verordnung liegt während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit beim Amt der Salzburger Landesregierung auf. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Abteilung Infrastruktur und Verkehr, Referat Altstadterhaltung und Hochbautechnik
Michael-Pacher-Straße 36, 5020 Salzburg
Tel: +43 662 8042 - 4746
E-Mail: bautechnik@salzburg.gv.at
Berechtigung zur Führung des ÜA-Einbauzeichens
Der Hersteller ist berechtigt das Einbauzeichen ÜA anzubringen, wenn das Bauprodukt die in der Baustoffliste "ÖA" genannten Bedingungen erfüllt und eine gültige Registrierungsbescheinigung vorhanden ist.
Antragsverfahren zur Produktregistrierung
Um einen Antrag auf Produktregistrierung bearbeiten zu können, müssen folgende Unterlagen beigestellt werden:
- ausgefülltes Antragsformular (per E-mail; falls nicht möglich per Post) Erläuterungen
- Nachweise gemäß den in der Baustoffliste ÖA angeführten Regelwerken in Form von Prüf- und Überwachungsberichten einer akkreditierten Prüf- und Überwachungsstelle aufrechter Überwachungsvertrag
- Ausführung und Gestaltung des ÜA-Bildzeichens sowie der zusätzlichen Angaben
Das ÜA-Einbauzeichen muss durch den Hersteller oder durch einen bevollmächtigten Vertreter deutlich sichtbar, lesbar und unauslöschbar am Produkt selbst oder, wenn dort nicht möglich, auf der Verpackung oder den Begleitpapieren angebracht werden.
ÜA-Bildzeichen:
zusätzliche Angaben 1. Reihe: z.B.: R-1.2.1-02-0001
Kurzbezeichnung / Nummer der Registrierungsbescheinigung bestehend aus:
der Registrierungsnummer in Form einer Buchstabenzahlenkombination bestehend aus dem Buchstaben R gefolgt von
- der Idendifikationsnummer des Bauproduktes, die der für dieses Bauprodukt in der Baustoffliste ÖA vorgesehenen Nummer entspricht
- den letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die Produktregistrierung beantragt worden ist
- der vom Österreichischen Institut für Bautechnik vergebenen Nummer (OIB-Nummer)
zusätzliche Angaben 2. Reihe: z.B.: LAND SALZBURG
- Bezeichnung oder Bildzeichen der Registrierungsstelle
Die zusätzlichen Angaben sind unmittelbar unterhalb des Einbauzeichens, jedoch nicht breiter als das Zeichen selbst, anzubringen.
Die Größe des ÜA-Bildzeichens ist nicht vorgegeben, jedoch müssen die Proportionen des Musters eingehalten werden.
Vermerke zu den Angaben zum ÜA-Einbauzeichen:
Angaben über Prüf- und Überwachungsstellen sind unzulässig.
Alle Angaben - außer den vorgesehenen - sind so zu tätigen, dass die NICHT-Zugehörigkeit zu den Angaben des Einbauzeichens deutlich erkennbar wird.
Vorgehen bei unzulässigem Inverkehrbringen und unzulässiger Kennzeichnung von Bauprodukten und Strafbestimmungen
siehe §18 des Salzburger Bauproduktegesetzes
Marktüberwachungsbehörde gem. Salzburger Bauproduktegesetz ist das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB)
Kontakt:
Österreichisches Institut für Bautechnik
1010 Wien, Schenkenstraße 4
Tel: +43 1 533 65 50
E-Mail: mail@oib.or.at
Gesetzliche Grundlagen
Gesetz über die Verwendbarkeit von Bauprodukten und deren Bereitstellung auf dem Markt
Salzburger Bauproduktegesetz - BauProdG
- Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) über die Baustoffliste ÖA
Bestellung der Baustoffliste ÖA:
Österreichisches Institut für Bautechnik
Schenkenstraße 4
A-1010 Wien
Tel: +43 (0)1 533 65 50
Fax: +43 (0)1 533 64 23
E-mail: mail@oib.or.at
Veröffentlichungen
Eine Zusammenstellung über die Registrierungsbescheinigungen sowie die Übereinstimmungszeugnisse finden Sie in der Datenbank auf der Homepage des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB)