Inhalt
Neben den Gesetzgebungsbefugnissen (Baurecht, Raumordnung, Naturschutz, Landwirtschaft, Grundverkehr ua) ist die Budgethoheit eine zentrale Befugnis des Landtages. Mit dem Rechnungsabschluss hat der Landtag die Möglichkeit, das tatsächliche Regierungs- und Verwaltungshandeln mit der in Zahlen gegossenen politischen Willensbildung im allgemeinen Vertretungskörper zu vergleichen und nicht zuletzt über die Abweichungen vom Jahresvoranschlag zu kontrollieren. Über alle diese Aufgaben und Befugnisse wurden auf den folgenden Seiten Informationen zusammengestellt.
All jenen, die aus allgemeinem Interesse unsere Internet-Seiten besuchen, wünsche ich viel Spaß beim Blättern, denjenigen, die eine konkrete Information benötigen, wünsche ich viel Erfolg bei der Suche. Für weitere Informationen steht Ihnen die Landtagsdirektion gerne zur Verfügung.
Ihre
Dr. Brigitta Pallauf
Landtagspräsidentin
Büro der Landtagspräsidentin