Ausschließlich für folgende Personengruppen ist das 3-Dosen-Schema notwendig und nur in diesen Fällen auch kostenfrei:
Bis zum 30. Geburtstag ist laut österreichischem Impfplan das 2-Dosen-Schema ärztlich empfohlen und das 3-Dosen-Schema nur in begründeten Ausnahmefällen (siehe oben!) erforderlich. Solche Ausnahmefälle müssen vorab vom Arzt mit der Landessanitätsdirektion abgeklärt und am Ersatzgutschein vermerkt werden, ansonsten kann die Impfung nicht kostenfrei stattfinden.
Sollte Ihr Arzt/Ihre Ärztin entgegen der Empfehlung im österreichischen Impfplan Ihnen das 3-Dosen-Schema nahelegen oder Ihnen die Wahlfreiheit lassen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf: impfdispo@salzburg.gv.at.
Bitte beachten Sie, dass die 2 Impfstoffe sowie die 2 Impfhonorare des 2-Dosen-Schemas bis zum 30. Geburtstag komplett kostenfrei sind. Es dürfen weder Impfhonorar noch Impfstoffkosten für Sie entstehen.
Die fachspezifischen Beschränkungen für Fachärztinnen und Fachärzte in Hinblick auf Impfungen wurden dauerhaft aufgehoben. Das bedeutet, dass etwa auch Gynäkologinnen und Gynäkologen Buben und Männer impfen dürfen, sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte Eltern impfen dürfen.
Versäumte Impfungen können bis zum 30. Geburtstag bei den niedergelassenen Ärzten in Salzburg oder in den Gesundheitsämtern der Bezirkshauptmannschaften und beim Magistrat Salzburg nachgeholt werden.
Nur zweite Dosis von 21. bis 30. Jahre:
Impftermine für Nachholimpfungen in den Gesundheitsämtern bitte vorher telefonisch vereinbaren (Impfstellen).
Ab dem 12. bis zum 30. Geburtstag besteht auch bei Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin die Möglichkeit, die Impfung mit Vorlage eines Gutscheins nachzuholen:
Linker Abschnitt: Mit dem ausgefüllten linken Abschnitt können Sie Sich den kostenlosen Impfstoff in der Apotheke abholen.
Rechter Abschnitt: Mit dem ausgefüllten rechten Abschnitt erhalten Sie die kostenlose Verabreichung dieses Impfstoffes bei Ihrem Arzt.
Alle von Ihnen benötigte Impfstoffe und die Verabreichung beim Arzt sind kostenfrei, solange Sie den oben angeführten Richtlinien des kostenfreien Impfprogramms folgen und den entsprechenden Gutschein vorweisen. Sollte Ihr Arzt/Ihre Ärztin für Ihre 2-Dosen HPV-Impfung ein Honorar für Impfstoff oder die Impfung verlangen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf: impfdispo@salzburg.gv.at.
Humane Papillomaviren werden durch direkten Schleimhautkontakt übertragen, etwa bei sexuellen Kontakten oder in seltenen Fällen auch während der Geburt von der Mutter auf das Kind. Kondome bieten keinen sicheren Schutz vor einer Ansteckung mit HPV.
Bestimmte Virentypen können zu infektiösen, stark wachsenden Hautveränderungen im Genitalbereich (Kondylome/Feigwarzen) führen. Andere sogenannte Hochrisiko Typen sind die Ursache für die Entwicklung bösartiger Tumore. Dazu zählen ein Großteil der Gebärmutterhals-Karzinome sowie andere Tumore im Genitalbereich und im Mund/Rachen Bereich. Gebärmutterhalskrebs stellt weltweit die zweithäufigste Krebsform und die dritthäufigste Krebstodesursache bei Frauen dar. Die Impfung schützt vor jenen Virustypen, die diese Erkrankungen am häufigsten verursachen.