HPV (Humane Papillomaviren)

Die kostenfreie HPV Erst- und Zweitimpfung für alle zwischen 21 und 30 Jahren ist zeitlich begrenzt und endet am 31. Dezember 2025.

Der letzte garantierte Termin für die erste Teilimpfung ist Ende Juni 2025. Um auch die zweite Impfung im Rahmen dieser Nachholaktion gratis erhalten zu können, sollte die erste Impfung daher im ersten Halbjahr 2025 erfolgen. Personen, die ab Juli 2025 die erste Gratisimpfung erhalten, können die zweite Impfung aufgrund der befristeten Aktion nicht mehr kostenlos erhalten.

Kostenfreies Impfprogramm

  • Die HPV-Impfung Gardasil 9 steht seit 1. Juli 2024 ab dem 9. Geburtstag bis zum 30. Geburtstag im kostenfreien Impfprogramm zur Verfügung. Empfohlen ist die Impfung weiter vorrangig vom 9. bis zum vollendeten 12. Geburtstag (4. Schulstufe). Bei den Impfungen vom 12. Geburtstag bis zum 30. Geburtstag handelt es sich um Nachholimpfungen.
  • Im Kostenfreien Impfprogramm ist das 2-Dosen-Schema ab dem 9. Geburtstag bis zum 30. Geburtstag empfohlen: die 2. Dosis soll frühestens 6 Monate bis maximal 12 Monate nach der 1. Dosis verabreicht werden.
  • Vom vollendeten 15. bis zum vollendeten 30. Lebensjahr handelt es sich beim 2-Dosen-Schema um eine Off-Label-Anwendung, die jedoch laut dem aktuellen österreichischen Impfplan medizinisch empfohlen wird. Für die entsprechende Wirksamkeit ist das empfohlene Intervall von mindestens 6 Monaten zwischen 1. und 2. Impfung einzuhalten.
  • Für gesunde Personen ist mit dem 2-Dosen-Schema bei korrekter Anwendung und korrektem Impfabstand ein ausreichender Immunschutz gegeben. Auch bei Personen mit pos. HPV-Test (PCR) sind bis zum 30. Geburtstag 2 Dosen im Abstand von mindestens 6, besser 12 Monaten ausreichend (off-label).

3-Dosen-Schema

Ausschließlich für folgende Personengruppen ist das 3-Dosen-Schema notwendig und nur in diesen Fällen auch kostenfrei:
  • Für immunsupprimierte und immuninkompetente Personen gilt altersunabhängig das 3-Dosen-Schema (2.Dosis 2 Monate nach der 1.Dosis, 3. Dosis 6-8 Monate nach der 2. Dosis)
  • Eine bereits auf eigene Kosten begonnene Impfserie nach dem bisher empfohlenen 3-Dosen-Schema (laut Österreichischen Impfplan 2023/2024 Version 1.0 ab 21. Geburtstag) können mit einem Impfstoff aus dem kostenfreien Impfprogramm vervollständigt werden. 
  • Bei Frauen nach Konisation wegen hochgradiger zervikaler intraepithelialer Dysplasien (HSIL bzw. CIN 2-3) sind altersunabhängig 3 Impfungen empfohlen.

Ausnahmefälle

Bis zum 30. Geburtstag ist laut österreichischem Impfplan das 2-Dosen-Schema ärztlich empfohlen und das 3-Dosen-Schema nur in begründeten Ausnahmefällen (siehe oben!) erforderlich. Solche Ausnahmefälle müssen vorab vom Arzt mit der Landessanitätsdirektion abgeklärt und am Ersatzgutschein vermerkt werden, ansonsten kann die Impfung nicht kostenfrei stattfinden.

Sollte Ihr Arzt/Ihre Ärztin entgegen der Empfehlung im österreichischen Impfplan Ihnen das 3-Dosen-Schema nahelegen oder Ihnen die Wahlfreiheit lassen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf: impfdispo@salzburg.gv.at.

Komplett kostenfrei

Bitte beachten Sie, dass die 2 Impfstoffe sowie die 2 Impfhonorare des 2-Dosen-Schemas bis zum 30. Geburtstag komplett kostenfrei sind. Es dürfen weder Impfhonorar noch Impfstoffkosten für Sie entstehen.
  • Für die Inanspruchnahme der Impfung im Rahmen des kostenfreien Impfprogrammes gilt das Alter zum Zeitpunkt der 1. Teilimpfung mit HPV9. Personen nach dem 30. Geburtstag, die also vor dem 1.7.1994 geboren sind, fallen nicht mehr in das kostenfreie Impfprogramm. Ausnahme: Ist die 1. Impfung vor dem 30. Geburtstag erfolgt, so kann nach 6-12 Monaten die 2. Impfung kostenfrei erfolgen, selbst wenn die betreffende Person dann bereits über 30 Jahre alt ist.
  • Bei Personen bis zum 30. Geburtstag, die zuvor mit einem 2-fach oder 4-fach-Impfstoff (HPV4) geimpft wurden, besteht seit 1.7.2024 die Möglichkeit, den Impfschutz mit HPV9 (Gardasil 9) zu optimieren. Für die Ausweitung des individuellen Impfschutzes kann ohne erhöhtes Risiko für Nebenwirkungen eine zusätzlich vollständige, 2-Dosen Impfserie mit HPV9 durchgeführt werden und mit dem Land Salzburg abgerechnet werden.


Nicht rückwirkend

HPV-Impfungen, die vor dem 1.7.2024 an Personen zwischen dem 21. und dem 30. Geburtstag verabreicht wurden, könnennicht rückwirkendmit dem Land Salzburg abgerechnet werden.

Fachspezifische Beschränkungen aufgehoben

Die fachspezifischen Beschränkungen für Fachärztinnen und Fachärzte in Hinblick auf Impfungen wurden dauerhaft aufgehoben. Das bedeutet, dass etwa Gynäkologinnen und Gynäkologen auch Buben und Männer impfen dürfen, sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte Eltern impfen dürfen.

Wo erhalte ich die kostenlose HPV-Impfung?

Versäumte Impfungen können bis zum 30. Geburtstag in den Gesundheitsämtern der Bezirkshauptmannschaften und beim Magistrat Salzburg nachgeholt werden. Für den Bezirk Salzburg-Umgebung werden Nachholimpfungen zurzeit in der Impfstraße Airport-Center, Kinostraße 13, 5071 Himmelreich, angeboten:
Impftermine für Nachholimpfungen in den Gesundheitsämtern bitte vorher telefonisch vereinbaren (Impfstellen).

Impfstoffverabreichung durch Gutschein

Ab dem 12. bis zum 30. Geburtstag besteht auch bei Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin die Möglichkeit, die Impfung mit Vorlage eines Gutscheins nachzuholen:
  • Für Impfungen nach dem 12. Geburtstag bis zum 21. Geburtstag, benutzen sie den dafür vorgesehenen Gutschein.
  • Für Impfungen nach dem 21. Geburtstag bis zum 30. Geburtstag benutzen sie den dafür vorgesehenen Gutschein
    .
Linker Abschnitt: Mit dem ausgefüllten linken Abschnitt können Sie Sich den kostenlosen Impfstoff in der Apotheke abholen.
Rechter Abschnitt: Mit dem ausgefüllten rechten Abschnitt erhalten Sie die kostenlose Verabreichung dieses Impfstoffes bei Ihrem Arzt.

Richtlinien

Alle von Ihnen benötigte Impfstoffe und die Verabreichung beim Arzt sind kostenfrei, solange Sie den oben angeführten Richtlinien des kostenfreien Impfprogramms folgen und den entsprechenden Gutschein vorweisen. Sollte Ihr Arzt/Ihre Ärztin für Ihre 2-Dosen HPV-Impfung ein Honorar für Impfstoff oder die Impfung verlangen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf: impfdispo@salzburg.gv.at.


Infektion

Humane Papillomaviren werden durch direkten Schleimhautkontakt übertragen, etwa bei sexuellen Kontakten oder in seltenen Fällen auch während der Geburt von der Mutter auf das Kind. Kondome bieten keinen sicheren Schutz vor einer Ansteckung mit HPV.


Symptome

Bestimmte Virentypen können zu infektiösen, stark wachsenden Hautveränderungen im Genitalbereich (Kondylome/Feigwarzen) führen. Andere sogenannte Hochrisiko Typen sind die Ursache für die Entwicklung bösartiger Tumore. Dazu zählen ein Großteil der Gebärmutterhals-Karzinome sowie andere Tumore im Genitalbereich und im Mund/Rachen Bereich. Gebärmutterhalskrebs stellt weltweit die zweithäufigste Krebsform und die dritthäufigste Krebstodesursache bei Frauen dar. Die Impfung schützt vor jenen Virustypen, die diese Erkrankungen am häufigsten verursachen.