Naturschutzförderungen im Bundesland Salzburg

Vertragsnaturschutz

Die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist neben der Anpassung an den Klimawandel die zentrale gesellschaftspolitische Herausforderung der Gegenwart und Zukunft. Die Biodiversität ist sowohl für den Naturschutz als auch für eine nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Produktion von zentraler Bedeutung.
Intakte Wälder, artenreiches Grünland oder strukturreiche Äcker bieten Nützlingen eine gute Nahrungsbasis und Lebensraum für ein vielfältiges Wildbestäubernetzwerk. Die biologische Vielfalt ermöglicht erst eine nachhaltige Nahrungsmittelproduktion.
Der Land- und Forstwirtschaft kommen beim aktiven Schutz von Kulturlandarten durch angepasste Bewirtschaftungsformen und -techniken eine zentrale Rolle zu.
Die Aufrechtherhaltung der Bewirtschaftung, insbesondere von Grenzertragsflächen, ist keine Selbstverständlichkeit mehr. Um die zum Teil aufwändige Bewirtschaftung und Pflege unserer Kulturlandschaft langfristig sicherzustellen, wurden die Vertragsnaturschutzförderungen ins Leben gerufen.


Neues attraktives Förderprogramm ab 2023

Mit der Neuauflage des nationalen GAP-Strategieplans der Periode 2023-2027 und dem ÖPUL 2023 wurde auch das salzburgspezifische Förderprogramm für den Vertragsnaturschutz vollständig neu überarbeitet und an die neuen Herausforderungen angepasst.

Die neuen Förderrichtlinien des Landes bieten in Kombination mit der Naturschutzmaßnahme des ÖPUL 2023 ein vielfältiges Angebot an Biodiversitätsförderungen. Sie sind die Grundlage des partnerschaftlichen Naturschutzes im Bundesland Salzburg. Das im Bundesvergleich modernste und sehr umfassende Förderangebot soll den bisherigen Salzburger Weg des Angebotsnaturschutzes erfolgreich fortschreiben.


Weitere Informationen:

Die aktuelle Richtlinie für Naturschutzförderungen im Bundesland Salzburg finden Sie HIER
Die Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 finden Sie HIER
Die Anhänge zur Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 finden Sie HIER

Der Einsatz von regionalem, gebietseigenem Wiesensaatgut aus Wildbeständen ist ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der genetischen Vielfalt des artenreichen Grünlandes. Die Bereitstellung von Spenderflächen sowie die Neuanlage artenreicher Wiesen wird im RAhmen der Richtlinie gefördert.© G. Jaritz

Kontakt und Antragstellung

Das Antragsformular finden Sie HIER

Ihre Kontaktstelle des Landes für Naturschutzförderungen der Ländlichen Entwicklung:

Mitarbeiter

DI Günter Jaritz

Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 5 Natur- und Umweltschutz, Gewerbe
Referat Naturschutzrecht, Landschaftsplanung und Vertragsnaturschutz
Postfach 527 | 5010 Salzburg
Fax +43 662 8042-4167

Telefon: +43 662 8042-5513
guenter.jaritz@salzburg.gv.at

natur-recht@salzburg.gv.at