Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Land Salzburg ist bemüht, seine Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.salzburg.gv.at sowie die Land Salzburg App.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website und mobile Anwendung sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Bilder in Einzelfällen ohne Alt-Text
    WCAG 1.1.1
  • Dropdown verhält sich teilweise nicht wie Dropdown
    WCAG 2.4.3 und 4.1.2
  • Geöffnetes Menü ist nicht dismissible
    WCAG 1.4.13
  • bei Auswahl eines Burger-Menüs klappt es auf und sofort von selbst
    wieder zu (bei iOS Voiceover)
    WCAG 2.1.1
  • Mehrere Seiten mit unterschiedlichen Strukturmängeln, z.B.
    Reihenfolge mangelhaft (h5 direkt nach h2), manche Überschriften ausgezeichnet, manche
    nicht
    WCAG 1.3.1
  • Überschrift: „>“ - Zeichen wird vorgelesen
    Problemkategorie: WCAG 4.1.2
  • Videos nicht vollständig mit Geräuschdeskription 
    WCAG 1.2.1
  • Webparts: Link teilweise ohne Beschreibung der Link-Destination, Bild teilweise ohne ALT-Text
    WCAG 2.4.4 
  • in Einzelfällen mangelhafte Link-Bezeichnung
    WCAG 2.4.4
  • Seite /jobs: Defaulttexte auf Suchfeldern /jobs nicht ausreichend kontrastreich

b. Unverhältnismäßige Belastung

  • Archivierte Dokumente in Datenbanken bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht durchgehend barrierefrei. Aufgrund der Menge ist eine Anpassung nicht verhältnismäßig.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.09.2019 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von www.doloops.net vorgenommenen Bewertung erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 14.08.2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme bzw. Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an internet@salzburg.gv.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt

Land Salzburg
Landes-Medienzentrum
Postfach 527
5010 Salzburg

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Bundeslandes wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 4c des Salzburger Teilhabegesetzes durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.