Im Folgenden stehen die Spendenlisten ab der 16. Gesetzgebungsperiode zum Download zur Verfügung. Spendenlisten für davorliegende Gesetzgebungsperioden sind ebenfalls digital verfügbar und können im Sekretariat des Landesrechnungshofs angefordert werden.
Für das Jahr 2023 meldeten die Landtagsklubs und die Landtagsfraktionen dem Landesrechnungshof, dass gemäß § 11 Abs 6 Salzburger Parteienförderungsgesetz keine meldepflichtigen Spenden vorlagen. Leermeldungen waren nicht zu veröffentlichen.
Für das Jahr 2022 meldeten die Landtagsklubs und die Landtagsfraktionen dem Landesrechnungshof, dass gemäß § 11 Abs 6 Salzburger Parteienförderungsgesetz keine meldepflichtigen Spenden vorlagen. Leermeldungen waren nicht zu veröffentlichen.
Für das Jahr 2021 meldeten die Landtagsklubs und die Landtagsfraktionen dem Landesrechnungshof, dass gemäß § 11 Abs 6 Salzburger Parteienförderungsgesetz keine meldepflichtigen Spenden vorlagen. Leermeldungen waren nicht zu veröffentlichen.
Für das Jahr 2020 meldeten die Landtagsklubs und die Landtagsfraktionen dem Landesrechnungshof, dass gemäß § 11 Abs 6 Salzburger Parteienförderungsgesetz keine meldepflichtigen Spenden vorlagen. Leermeldungen waren nicht zu veröffentlichen.
Für das Jahr 2019 meldeten die Landtagsklubs und die Landtagsfraktionen dem Landesrechnungshof, dass gemäß § 11 Abs 6 Salzburger Parteienförderungsgesetz keine meldepflichtigen Spenden vorlagen. Leermeldungen waren nicht zu veröffentlichen.
Für das Jahr 2018 meldeten die Landtagsklubs und die Landtagsfraktionen dem Landesrechnungshof, dass gemäß § 11 Abs 6 Salzburger Parteienförderungsgesetz keine meldepflichtigen Spenden vorlagen. Leermeldungen waren nicht zu veröffentlichen.