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Unterlagen für Antragsteller

Umweltbezogenes Anlagenrecht

Das Referat Umweltbezogenes Anlagenrecht ist die zuständige Behörde für Verfahren gemäß Abfallwirtschaftsgesetz, Altlastensanierungsgesetz und Umweltinformationsgesetz.

Für eine Erlaubnis gem. gem. § 24a AWG erforderliche Unterlagen

Antragsformular eGovernment (Antrag bitte nur mehr elektronisch einbringen; es können Neu- und Änderungsanträge sowie Personenänderungen - zB Änderung des abfallrechtlichen GF - beantragt werden)

Erklärung Gemeinde: fachkundige Person (pdf)

Für Anlagengenehmigungen gem. §§ 37 und 39 AWG erforderliche Unterlagen

Für mobile Anlagen gem. § 52 AWG erforderliche Unterlagen

Stand: 2025/07 - KR