Umweltbezogenes Anlagenrecht
Das Referat Umweltbezogenes Anlagenrecht ist die zuständige Behörde für Verfahren gemäß Abfallwirtschaftsgesetz, Altlastensanierungsgesetz und Umweltinformationsgesetz.
Für eine Erlaubnis gem. gem. § 24a AWG erforderliche Unterlagen
Antragsformular eGovernment (Antrag bitte nur mehr elektronisch einbringen; es können Neu- und Änderungsanträge sowie Personenänderungen - zB Änderung des abfallrechtlichen GF - beantragt werden)
Erklärung Gemeinde: fachkundige Person (pdf)
Für Anlagengenehmigungen gem. §§ 37 und 39 AWG erforderliche Unterlagen
Für mobile Anlagen gem. § 52 AWG erforderliche Unterlagen
Stand: 2025/07 - KR