Beglaubigung und Apostille

Die Ausstellung von Beglaubigungen und Apostillen ist nur nach vorhergehender Terminvereinbarung möglich.

  
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Die Salzburger Landesregierung ist zuständig, wenn die Urkunden oder Dokumente im Bundesland Salzburg ausgestellt wurden.

  
  • Rundsiegel der ausstellenden Behörde
  • handschriftliche Unterschrift des Austellers oder der Ausstellerin
  • Namensstempel (lesbare Beifügung des Namens) des Austellers oder der Ausstellerin

Bitte machen Sie die ausstellende Behörde bereits vor Ort auf allfällige Mängel aufmerksam. Es können nur Urkunden im Original und mit handschriftlicher Unterschrift beglaubigt (oder mit einer Apostille versehen) werden.

  
  • per Post
  • im Postkasten direkt neben der Eingangstür zum Informationsschalter Staatsbürgerschaft

Bitte übermitteln Sie Ihre Urkunden zusammen mit dem Formular für die Ausstellung einer Beglaubigung oder Apostille.

  
  • Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde)
  • Strafregisterbescheinigungen der Gemeinden
  • Meldebestätigungen
  • Staatsbürgerschaftsnachweise
  • Reifeprüfungszeugnisse (bei Zeugnissen ist vorab eine Bestätigung der Bildungsdirektion Salzburg einzuholen)
  

Bei folgenden Dokumenten wenden Sie sich bitte an das

Büro für Konsularbeglaubigungen 
Minoritenplatz 8, 1010 Wien
Telefon +43 50 1150-4425
E-Mail: beglaubigungen@bmeia.gv.at).

Eine Vorbeglaubigung durch das zuständige Bundesministerium oder des Landesgerichts kann vorab erforderlich sein.

  • Universitätsdiplome
  • Strafregisterauszüge der Landespolizeidirektion
  • Firmenbuchauszüge der Gerichte
  • Finanzamtsbescheinigungen
  • notarielle und gerichtliche Urkunden
  • notariell beglaubigte Kopien
  • Übersetzungen von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetschern
  
  • 3,20 Euro Bundesverwaltungsabgabe (bei Urkunden bezüglich der Staatsbürgerschaft 22 Euro Landesverwaltungsabgabe)
  • 14,30 Euro Bundesgebühr
  • 14,30 Euro Eingabegebühr

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Urkunden und Dokumente rechtzeitig beglaubigen lassen. Die Bearbeitung kann möglicherweise einige Tage in Anspruch nehmen.