Das Land Salzburg gewährt auch nicht rückzahlbare Zuschüsse für den Transport von Einzelwagen im Güterverkehr. Die Förderung richtet sich an alle Salzburger Anschlussbahnbetreiber und Salzburger Firmen, die Einzelwagen über öffentliche Ladestellen transportieren. Ein generelles Ansuchen ist an mobil@salzburg.gv.at zu richten.
Zuschüsse für Salzburger Anschlussbahnbetreiber: Die Instandsetzung von bestehenden, aber derzeit nicht genutzten Anschlussbahnen wird mit 50 Prozent der getätigten Investitionen unterstützt.
Zuschüsse für Errichtung, Erweiterung und Modernisierung privater Anschlussbahnen in Salzburg: Aufbauend auf der Richtlinie des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) über die Förderung privater Anschlussbahnprojekte gewährt das Land Salzburg nach Maßgabe der vorhandenen Mittel nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Errichtung, Erweiterung und Modernisierung privater Anschlussbahnen. Hierzu ist neben dem generellen Ansuchen bei der zuständigen Stelle der SCHIG mbH ein Ansuchen unter Angabe der Projektkosten beim Amt der Salzburger Landesregierung einzureichen Förderansuchen "Land Allgemein". Der Zuschuss des Landes Salzburgs beträgt nach positiver Prüfung in der Regel 10 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten.
Gemeinden, die Erscheinungsbild, Sicherheits- und Qualitätsstandards von Haltestellen für den Kraftfahrlinienverkehr verbessern möchten, können dafür um nicht rückzahlbare Fördermittel ansuchen. Der Salzburger Verkehrsverbund fördert die attraktive Ausstattung von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs. Förderbar sind Maßnahmen an Haltestellen, die vorrangig im Kraftfahrlinienverkehr im Salzburger Verkehrsverbund bedient werden. Dazu zählen unter anderem Verbesserung des Informationssystems an einer Haltestelle, Erhöhung der Verkehrssicherheit für die Fahrgäste im Haltestellenbereich, Schaffung von überdachten Radständern im Haltestellenbereich.
Information und Förderantrag: Salzburger Verkehrsverbund, Telefon: +43 662 875787-0
Die Erhöhung der Sicherheit auf niveaugleichen Eisenbahnübergängen soll durch technische Kreuzungsschutzanlagen, wie Lichtzeichen- und Schrankenanlagen, oder durch Auflassung niveaugleicher Eisenbahnübergänge erzielt werden.
Gemeinden und Zusammenschlüsse von Gemeinden können eine Förderung beantragen. Gefördert wird die Erstellung von Verkehrskonzepten, wie zum Beispiel die Festlegung von verkehrspolitischen Zielen sowie umfassende Problemanalysen und Maßnahmenentwicklungen, unter Beachtung des Landesmobilitätskonzeptes. Eine Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung ist vorzusehen. Der Fördersatz beträgt die Hälfte der Bruttokosten und maximal 35.000 Euro pro Gemeinde und Projekt.
Unterstützt werden mit nichtrückzahlbaren Beihilfen der Tausch von Lärmschutzelementen wie Fenster und Türen und auch privat errichtete Lärmschutzwände mit einem nicht-rückzahlbaren Baukostenzuschuss. Voraussetzung ist die Überschreitung der geltenden Grenzwerte an einer Landesstraße B und L. Förderwürdig sind Eigentümer, Hausverwaltungen oder Mieter des Objekts.
Gemeinden und Zusammenschlüsse von Gemeinden können eine Förderung beantragen. Gefördert werden die Planung, Entwicklung und der Betrieb von gemeindegebietsübergreifenden Mikro-ÖV-Systemen, also kleinregionale Personentransportkonzepte. Die Förderhöhe beträgt maximal die Hälfte der Kosten oder 10.000 Euro für die Phase der Initialisierung. Der maximale Förderbetrag während der ersten drei Betriebsjahre beträgt 50.000 Euro.
Das Land Salzburg fördert den Ankauf von mobilen Tempoanzeigen mit bis zu 80 Prozent. Gefördert werden pro Gemeinde maximal zwei mobile Tempoanzeigen binnen vier Jahren.
Informationen zu Förderungen für den Radverkehr gibt es auf der gemeinsamen Plattform von Stadt und Land Salzburg: salzburgrad.at
Die Landesförderung erfolgt über das “Salzburger Verkehrssicherheitsprogramm 2017-2025”. Nötig sind eine schriftliche Projektvorstellung und ein Förderantrag an das Land Salzburg, Referat Öffentlicher Verkehr und Verkehrsplanung.