Inhalt
EU-Feuerwaffenpass - Neuausstellung
- Kosten: 71,60 Euro
- Bitte bringen Sie mit:
- Aktuelles Passfoto
- Lichtbildausweis
Hinweis: Beantragte Waffen müssen im Zentralen Waffenregister erfasst sein.
EU-Feuerwaffenpass – Nachtrag
- Kosten: 35,10 Euro
- Bitte bringen Sie mit: EU-Feuerwaffenpass
Hinweis: Beantragte Waffen müssen im Zentralen Waffenregister erfasst sein.
EU-Feuerwaffenpass - Verlängerung
- Kosten: 20,80 Euro
- Bitte bringen Sie mit: EU-Feuerwaffenpass
Hinweis: Der EU-Feuerwaffenpass darf nicht abgelaufen sein, da sonst ein neues Dokument ausgestellt werden muss und dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
Waffenbesitzkarte - Neuausstellung
- Kosten: 74,40 Euro
- Bitte bringen Sie mit:
- Aktuelles Passfoto
- Lichtbildausweis (Kopie)
- Psychologisch-waffenrechtliches Gutachten (Kopie)
- Waffenführerschein (Kopie)
- Als Inhaber einer Jagdkarte bringen Sie bitte mit:
- Aktuelles Passfoto
- Lichtbildausweis (Kopie)
- Jagdkarte und gültige Einzahlungsbestätigung (Kopie)
- Als Angehöriger des Bundesheeres bringen Sie bitte mit:
- Aktuelles Passfoto
- Lichtbildausweis (Kopie)
- Dienstausweis (Kopie)
- Bestätigung gemäß Waffengesetz (mit Milizausweis) vom Heerespersonalamt oder sonst psychologisch-waffenrechtliches Gutachten
Hinweis: Sämtliche Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Waffenbesitzkarte - Erweiterung
Die Vorgehensweise wird im Zuge der telefonischen Terminvereinbarung im Einzelfall vereinbart.