Aktueller Hinweis: Anfragen zu den geplanten Änderungen des Waffengesetzes können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Wir bitten um Verständnis, dass die endgültige Beschlussfassung abzuwarten ist.
Der Parteienverkehr findet grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Für die nachfolgenden Bearbeitungen wird um telefonische Terminvereinbarung unter +43 575 99 5803 gebeten.
EU-Feuerwaffenpass - Neuausstellung
- Kosten: 85,00 Euro
- Bitte bringen Sie mit:
- Aktuelles Passfoto
- Lichtbildausweis
Hinweis: Beantragte Waffen müssen im Zentralen Waffenregister erfasst sein.
EU-Feuerwaffenpass – Nachtrag
- Kosten: 48,50 Euro
- Bitte bringen Sie mit: EU-Feuerwaffenpass
Hinweis: Beantragte Waffen müssen im Zentralen Waffenregister erfasst sein.
EU-Feuerwaffenpass - Verlängerung
- Kosten: 27,50 Euro
- Bitte bringen Sie mit: EU-Feuerwaffenpass
Hinweis: Der EU-Feuerwaffenpass darf nicht abgelaufen sein, da sonst ein neues Dokument ausgestellt werden muss und dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
Waffenbesitzkarte - Neuausstellung
- Kosten: 110,00 Euro
- Bitte bringen Sie mit:
- Aktuelles Passfoto
- Lichtbildausweis (Kopie)
- Psychologisch-waffenrechtliches Gutachten (Kopie)
- Waffenführerschein (Kopie)
- Als Inhaber einer Jagdkarte bringen Sie bitte mit:
- Aktuelles Passfoto
- Lichtbildausweis (Kopie)
- Jagdkarte und gültige Einzahlungsbestätigung (Kopie)
- Als Angehöriger des Bundesheeres bringen Sie bitte mit:
- Aktuelles Passfoto
- Lichtbildausweis (Kopie)
- Dienstausweis (Kopie)
- Bestätigung gem. § 5 (2) der 2. WaffG-DVO
- Bestätigung gem. § 47 (4) WaffG
- Bzw.:
- Bestätigung gemäß § 47 (4a) WaffG (mit Milizausweis) vom Heerespersonalamt oder sonst psychologisch-waffenrechtliches Gutachten
Hinweis: Sämtliche Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Waffenbesitzkarte - Erweiterung
Die Vorgehensweise wird im Zuge der telefonischen Terminvereinbarung im Einzelfall vereinbart.