Der Parteienverkehr findet grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Für die nachfolgenden Bearbeitungen wird um telefonische Terminvereinbarung unter +43 575 99 5803 gebeten.
Hinweis: Beantragte Waffen müssen im Zentralen Waffenregister erfasst sein.
Hinweis: Beantragte Waffen müssen im Zentralen Waffenregister erfasst sein.
Hinweis: Der EU-Feuerwaffenpass darf nicht abgelaufen sein, da sonst ein neues Dokument ausgestellt werden muss und dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
Waffenführerschein (Kopie)
Als Inhaber einer Jagdkarte bringen Sie bitte mit:
Hinweis: Sämtliche Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Die Vorgehensweise wird im Zuge der telefonischen Terminvereinbarung im Einzelfall vereinbart.