Waffenbesitzkarte - Neuausstellung
Sämtliche erforderlichen Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Bitte bringen Sie mit:
- Kosten: € 110,00
- Aktuelles Passfoto
- Lichtbildausweis (Kopie)
- Waffenführerschein (Kopie); dieser kann auch nach der Gutachtenerstellung nachgereicht werden
- Männliche Antragsteller mit österreichischer Staatsbürgerschaft zusätzlich:
- Nachweis über notwendige Eignung zum Präsenz- oder Ausbildungsdienst oder
- Nachweis über geleisteten Wehr- oder Zivildienst
Hinweise:
- Bei der Antragstellung ist jene Person bekanntzugeben, die in weiterer Folge die klinisch-psychologische Begutachtung durchführen soll.
- Eine Bestätigung über geleistete Dienstzeiten beim Österreichischen Bundesheer gilt als Nachweis über den geleisteten Wehrdienst. Diese Bestätigung kann vom Antragsteller auf der Website www.bundesheer.at/formulare mittels ID-Austria heruntergeladen werden oder beim zuständigen Militärkommando/Ergänzungsabteilung eingeholt werden.
Als Inhaber einer Jagdkarte bringen Sie bitte mit:
- Kosten: € 110,00
- Aktuelles Passfoto
- Lichtbildausweis (Kopie)
- Jagdkarte und gültige Einzahlungsbestätigung (Kopie)
- Männliche Antragsteller mit österreichischer Staatsbürgerschaft zusätzlich:
- Nachweis über notwendige Eignung zum Präsenz- oder Ausbildungsdienst oder
- Nachweis über geleisteten Wehr- oder Zivildienst
Als Angehöriger des Österreichischen Bundesheeres bringen Sie bitte mit:
- Kosten: € 110,00
- Aktuelles Passfoto
- Lichtbildausweis (Kopie)
- Dienstausweis (Kopie)
- Waffenführerschein (Kopie)
- Bestätigung gem. § 47 Abs. 4 WaffG oder eine Bestätigung gemäß § 47 Abs. 4a WaffG (mit Milizausweis) vom Heerespersonalamt
Waffenbesitzkarte - Erweiterung
Die Vorgehensweise wird im Zuge der telefonischen Terminvereinbarung im Einzelfall vereinbart.