Wichtige aktuelle Hinweise zu den Änderungen des Waffengesetzes ab 28.04.2026:
Liegt Ihr Hauptwohnsitz im Bezirk Salzburg-Umgebung und haben Sie eine konkrete Anfrage zu einem Antrag bzw. einem bereits laufenden Verfahren, richten Sie diese bitte per E-Mail an bh-sl@salzburg.gv.at (Rückrufnummer nicht vergessen).
Der Parteienverkehr für die nachfolgenden Bearbeitungen erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung unter +43 575 99-5803.
Hinweis: Beantragte Waffen müssen im Zentralen Waffenregister erfasst sein.
Hinweis: Beantragte Waffen müssen im Zentralen Waffenregister erfasst sein.
Hinweis: Der EU-Feuerwaffenpass darf nicht abgelaufen sein, da sonst ein neues Dokument ausgestellt werden muss und dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
Sämtliche erforderlichen Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Bitte bringen Sie mit:
Hinweise:
Als Inhaber einer Jagdkarte bringen Sie bitte mit:
Als Angehöriger des Österreichischen Bundesheeres bringen Sie bitte mit:
Die Vorgehensweise wird im Zuge der telefonischen Terminvereinbarung im Einzelfall vereinbart.
Die Vorgehensweise wird im Zuge der telefonischen Terminvereinbarung im Einzelfall vereinbart.