Waffenwesen

Der Parteienverkehr findet grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Für die nachfolgenden Bearbeitungen wird um telefonische Terminvereinbarung unter +43 575 99 5803 gebeten.

EU-Feuerwaffenpass - Neuausstellung

  • Kosten: 71,60 Euro
  • Bitte bringen Sie mit:
    • Aktuelles Passfoto
    • Lichtbildausweis

Hinweis: Beantragte Waffen müssen im Zentralen Waffenregister erfasst sein.


EU-Feuerwaffenpass – Nachtrag

  • Kosten: 35,10 Euro
  • Bitte bringen Sie mit: EU-Feuerwaffenpass
Hinweis: Beantragte Waffen müssen im Zentralen Waffenregister erfasst sein.


EU-Feuerwaffenpass - Verlängerung

  • Kosten: 20,80 Euro
  • Bitte bringen Sie mit: EU-Feuerwaffenpass
Hinweis: Der EU-Feuerwaffenpass darf nicht abgelaufen sein, da sonst ein neues Dokument ausgestellt werden muss und dadurch zusätzliche Kosten entstehen.


Waffenbesitzkarte - Neuausstellung

  • Kosten: 74,40 Euro
  • Bitte bringen Sie mit:
    • Aktuelles Passfoto
    • Lichtbildausweis (Kopie)
    • Psychologisch-waffenrechtliches Gutachten (Kopie)
    • Waffenführerschein (Kopie)
  • Als Inhaber einer Jagdkarte bringen Sie bitte mit:
    • Aktuelles Passfoto
    • Lichtbildausweis (Kopie)
    • Jagdkarte und gültige Einzahlungsbestätigung (Kopie)
  • Als Angehöriger des Bundesheeres bringen Sie bitte mit:
    • Aktuelles Passfoto
    • Lichtbildausweis (Kopie)
    • Dienstausweis (Kopie)
    • Bestätigung gemäß Waffengesetz (mit Milizausweis) vom Heerespersonalamt oder sonst psychologisch-waffenrechtliches Gutachten
Hinweis: Sämtliche Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.


Waffenbesitzkarte - Erweiterung

Die Vorgehensweise wird im Zuge der telefonischen Terminvereinbarung im Einzelfall vereinbart.