Zum Hauptinhalt springen

Waffenwesen

Wichtige aktuelle Hinweise zu den Änderungen des Waffengesetzes ab 28.04.2026:

  • Aufgrund der Vielzahl an Rückfragen bitten wir Sie, auf allgemeine telefonische Anfragen zu verzichten. Bitte nutzen Sie hierzu auch das laufend aktualisierte Informationsangebot des Bundes.
  • Selbst wenn ein Antrag noch vor dem 28.04.2026 gestellt wurde, ist ausschließlich die Rechtslage zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung relevant. Eine kurzfristige Antragstellung (dh noch vor dem 28.04.2026) führt daher zu keiner rechtlichen Besserstellung.

Liegt Ihr Hauptwohnsitz im Bezirk Salzburg-Umgebung und haben Sie eine konkrete Anfrage zu einem Antrag bzw. einem bereits laufenden Verfahren, richten Sie diese bitte per E-Mail an bh-sl@salzburg.gv.at (Rückrufnummer nicht vergessen).

 

Der Parteienverkehr für die nachfolgenden Bearbeitungen erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung unter +43 575 99-5803.

EU-Feuerwaffenpass - Neuausstellung

  • Kosten: € 85,00
  • Bitte bringen Sie mit:
    • Aktuelles Passfoto
    • Lichtbildausweis

Hinweis: Beantragte Waffen müssen im Zentralen Waffenregister erfasst sein.

EU-Feuerwaffenpass – Nachtrag 

  • Kosten: € 48,50
  • Bitte bringen Sie mit: EU-Feuerwaffenpass

Hinweis: Beantragte Waffen müssen im Zentralen Waffenregister erfasst sein.

EU-Feuerwaffenpass - Verlängerung

  • Kosten: € 27,50
  • Bitte bringen Sie mit: EU-Feuerwaffenpass

Hinweis: Der EU-Feuerwaffenpass darf nicht abgelaufen sein, da sonst ein neues Dokument ausgestellt werden muss und dadurch zusätzliche Kosten entstehen.

Waffenbesitzkarte - Neuausstellung

 

Sämtliche erforderlichen Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein. 

Bitte bringen Sie mit:

  • Kosten: € 110,00
  • Aktuelles Passfoto
  • Lichtbildausweis (Kopie)
  • Waffenführerschein (Kopie); dieser kann auch nach der Gutachtenerstellung nachgereicht werden
  • Männliche Antragsteller mit österreichischer Staatsbürgerschaft zusätzlich:
    • Nachweis über notwendige Eignung zum Präsenz- oder Ausbildungsdienst oder
    • Nachweis über geleisteten Wehr- oder Zivildienst

Hinweise

  • Bei der Antragstellung ist jene Person bekanntzugeben, die in weiterer Folge die klinisch-psychologische Begutachtung durchführen soll.
  • Eine Bestätigung über geleistete Dienstzeiten beim Österreichischen Bundesheer gilt als Nachweis über den geleisteten Wehrdienst. Diese Bestätigung kann vom Antragsteller auf der Website www.bundesheer.at/formulare mittels ID-Austria heruntergeladen werden oder beim zuständigen Militärkommando/Ergänzungsabteilung eingeholt werden.

 

Als Inhaber einer Jagdkarte bringen Sie bitte mit:

  • Kosten: € 110,00
  • Aktuelles Passfoto
  • Lichtbildausweis (Kopie)
  • Jagdkarte und gültige Einzahlungsbestätigung (Kopie)
  • Männliche Antragsteller mit österreichischer Staatsbürgerschaft zusätzlich:
    • Nachweis über notwendige Eignung zum Präsenz- oder Ausbildungsdienst oder
    • Nachweis über geleisteten Wehr- oder Zivildienst

 

Als Angehöriger des Österreichischen Bundesheeres bringen Sie bitte mit:

  • Kosten: € 110,00
  • Aktuelles Passfoto
  • Lichtbildausweis (Kopie)
  • Dienstausweis (Kopie)
  • Waffenführerschein (Kopie)
  • Bestätigung gem. § 47 Abs. 4 WaffG oder eine Bestätigung gemäß  § 47 Abs. 4a WaffG (mit Milizausweis) vom Heerespersonalamt 

 

Waffenbesitzkarte - Erweiterung

Die Vorgehensweise wird im Zuge der telefonischen Terminvereinbarung im Einzelfall vereinbart.

Die Vorgehensweise wird im Zuge der telefonischen Terminvereinbarung im Einzelfall vereinbart.