Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung

  
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Für die Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises bringen Sie bitte mit:
  • Ihr altes Reisedokument
  • ein aktuelles Passfoto (nicht älter 6 Monate)
  • bei Änderungen Ihrer Personendaten zusätzlich:
    • Urkunden und Nachweise (zum Beispiel Heiratsurkunde, Nachweis über Verleihung eines akademischen Grades, Meisterprüfungszeugnis etc.)
  • bei Auslandsösterreicher/innen zusätzlich:
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
  • bei Kindern mit geteilter Obsorge zusätzlich:
    • Ausfertigung der gerichtlichen Entscheidung über die Obsorgeregelung.
Sämtliche Urkunden und Nachweise sind im Original vorzulegen.
Alle Antragstellerinnen und Antragsteller (auch Säuglinge, Kleinkinder und Jugendliche unter 18 Jahren) müssen persönlich in der Behörde anwesend sein.

Für die Registrierung zum elektronischen Identitätsausweis (ID-Austria) bringen Sie bitte mit:
  • ein aktuelles Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Smartphone
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
  
Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) werden für eine bestimmte Gültigkeitsdauer ausgestellt. Verlängerungsanträge müssen rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels bei der Behörde eingebracht werden. Eine Antragstellung ist bereits ab drei Monaten vor Ablauf des Aufenthaltstitels möglich. Die Bearbeitung durch die Behörde erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Es wird dringend um frühzeitige Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Antragstermins ersucht.
Die Servicestelle Einwanderung und Aufenthalt der Austrian Business Agency berät kostenlos zur Beantragung der folgenden Aufenthaltstitel (§ 20h AuslBG):
The Immigration and Residence Service of the Austrian Business Agency provides free advice on applying for the residence permits listed below (§ 20h AuslBG):
  • Rot-Weiß-Rot-Karte
  • Rot-Weiß-Rot-Karte plus (zum Beispiel Verlängerungsfall nach Rot-Weiß-Rot-Karte, Forscher)
  • Blaue Karte EU
  • Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger, Lichtbildausweis für EWR-Bürger, Aufenthaltskarte
  • Bescheinigung des Daueraufenthalts für EWR-Bürger und Daueraufenthaltskarte
  • Niederlassungsbewilligung
  • Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätiger (und deren Familienangehörige)
  • Niederlassungsbewilligung – Forscher (und deren Familienangehörige)
  • Familienangehöriger (für Familienangehörige von Österreichern)
  • Daueraufenthalt – EU
  
Die Bezirkshauptmannschaft ist grundsätzlich telefonisch unter der Nummer +43 662 8180-0 oder per E-Mail unter bh-sl@salzburg.gv.at erreichbar. Der Parteienverkehr findet unter Einhaltung der allgemein gültigen Hygieneregeln und nach vorheriger Terminvereinbarung oder Ladung statt.
Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung
Bezirkshauptfrau Dr. Karin Gföllner
Karl-Wurmb-Straße 17, 5020 Salzburg
Telefon: +43 662 8180-0
Fax: +43 662 8180-5719
E-Mail: bh-sl@salzburg.gv.at
Lageplan (Google Maps)

Hinweis
Rechtswirksame Anbringen per E-Mail können Sie an diese Adresse einbringen. Anbringen, die an die persönliche E-Mail-Adresse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung gesendet werden, gelten nicht als rechtswirksam eingebracht.

Elektronischer Rechtsverkehr
ERV-Anschriftcode: Z015203
Elektronische Zustelldienste laut Zustellgesetz: ERsB-Ordnungsnummer: 9110026290703 an „Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung“

Parteienverkehr
Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr

Amtsstunden
Montag bis Donnerstag, 7.30 bis 16.15 Uhr
Freitag 7.30 bis 12 Uhr
Keine Amtsstunden an Feiertagen sowie am 24. Dezember und am 31. Dezember.

Ein außerhalb der Amtsstunden übermitteltes Anbringen gilt erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingelangt.

Bankverbindung
Salzburger Sparkasse
IBAN: AT67 2040 4000 0002 1840
BIC: SBGSAT2SXXX
Zahlung mit Kreditkarte

Strafgeldkonto
Salzburger Sparkasse
IBAN: AT18 2040 4000 4272 1928
BIC: SBGSAT2SXXX
Zahlung mit Kreditkarte