Öffnung und Benützung von Forststraßen für Radfahrer
Inhalt
Was wird gefördert?
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Benützungsentgelt, das der Förderungswerber in einem Vertrag mit dem jeweiligen Wegerhalter der Forststraßen vereinbart.
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Warum wird gefördert?
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Durch die Öffnung zusätzlicher Forststraßen für Radfahrer soll das touristische Freizeitangebot in den Salzburger Tourismusgemeinden verbessert werden.
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Wer wird gefördert?
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- Gemeinden
- Tourismusverbände
- Gebiets- oder Regionalverbände
- Interessensgemeinschaften
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Wie wird gefördert?
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Der Zuschuss beträgt 75 % des Benützungsentgeltes, max. jedoch 0,11 Euro pro Laufmeter geöffneter Strecke.
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Weiteres
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Das Wirtschafts- und Tourismusressort der Salzburger Landesregierung hat die "Salzburger Land Tourismus Gesellschaft" im Rahmen einer Vereinbarung mit der Abwicklung dieser Förderungsinitiative beauftragt. Die Förderungsmittel kommen aus dem Tourismusförderungs-Budget des Landes. Nähere Informationen erhalten Sie bei Georg Schrofner von der "Salzburger Land Tourismus Gesellschaft" (Tel. 0662/6688-19).
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