Benützungsentgelt, das der Förderungswerber in einem Vertrag mit dem jeweiligen Wegerhalter der Forststraßen und Wege vereinbart.
Durch die Öffnung zusätzlicher Forststraßen und Wege für Radfahrer und Mountainbiker soll das touristische Freizeitangebot in den Salzburger Tourismusgemeinden verbessert werden.
Der Zuschuss beträgt 0,14 Euro pro Laufmeter geöffneter Strecke, maximal jedoch 75 Prozent des Benützungsentgeltes.
Das Wirtschafts- und Tourismusressort der Salzburger Landesregierung hat die SalzburgerLand Tourismus Gesellschaft im Rahmen einer Vereinbarung mit der Abwicklung dieser Förderungsinitiative beauftragt. Die Förderungsmittel kommen aus dem Tourismusförderungs-Budget des Landes.
Nähere Informationen: Georg Schrofner, SalzburgerLand Tourismus Gesellschaft, Telefon +43 662 6688-19