Öffnung und Benützung von Forststraßen für Radfahrer


Was wird gefördert?

Benützungsentgelt, das der Förderungswerber in einem Vertrag mit dem jeweiligen Wegerhalter der Forststraßen vereinbart.

Warum wird gefördert?

Durch die Öffnung zusätzlicher Forststraßen für Radfahrer soll das touristische Freizeitangebot in den Salzburger Tourismusgemeinden verbessert werden.

Wer wird gefördert?
  • Gemeinden
  • Tourismusverbände
  • Gebiets- oder Regionalverbände
  • Interessensgemeinschaften
Wie wird gefördert?

Der Zuschuss beträgt 75 % des Benützungsentgeltes, max. jedoch 0,11 Euro pro Laufmeter geöffneter Strecke.

Weiteres

Das Wirtschafts- und Tourismusressort der Salzburger Landesregierung hat die "Salzburger Land Tourismus Gesellschaft" im Rahmen einer Vereinbarung mit der Abwicklung dieser Förderungsinitiative beauftragt. Die Förderungsmittel kommen aus dem Tourismusförderungs-Budget des Landes.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Georg Schrofner von der "Salzburger Land Tourismus Gesellschaft" (Tel. 0662/6688-19).