Wenn eine gesetzlich erforderliche Fachkraft für die Gruppenführung nicht zur Verfügung steht, können Ausnahmegenehmigungen bei der Landesregierung beantragt werden.
nur für private Rechtsträger:
Finanzierungskonzept
Einverständniserklärung zur Abfrage des Strafregisters
Förderung von Tageseltern-Rechtsträgern und institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen:
Förderung gemäß Bund Länder Vereinbarung Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik/Ausbau
Förderung gemäß Bund Länder Vereinbarung Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik/Sprache
KibS (Kinderbildung- und -betreuung in Salzburg) ersetzt die Datenerhebung in Excel-Formularen und dient der Übermittlung der Stichtagsdaten an das Land Salzburg.