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KKW SMR Temelín, Tschechien

Laufzeitverlängerung

Gemäß § 10 Abs. 7 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 – UVP-G 2000, BGBl. Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2025, wird kundgemacht:

Für das Projekt Kernkraftanlage SMR am Standort des KKW Temelín wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach tschechischem Recht durchgeführt. Die zuständige UVP-Behörde ist das tschechische Umweltministerium. Projektwerberin ist die ČEZ, a. s.. 

Das tschechische Umweltministerium hat der Republik Österreich gemäß dem Überein­kommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) und Art. 7 UVP-RL die UVP-Dokumentation (=Umweltverträglichkeitserklärung, UVE) auf Englisch übermittelt.

Die Unterlagen liegen vom 4. November bis einschließlich 4. Dezember 2026 beim Amt der Salzburger Landesregierung, Michael-Pacher-Straße 36, IV. Stock, Zimmer-Nr. 4109 auf.

In die Unterlagen kann in dieser Zeit von jeder Person während der jeweiligen Amtsstunden Einsicht genommen werden. Die Unterlagen sind in dieser Zeit auch im Internet auf der Homepage des Umweltbundesamtes https://www.umweltbundesamt.at/uvp-smr-temelin sowie auf der Homepage der Salzburger Landesregierung unter https://www.salzburg.gv.at/kernkraft abrufbar.

Zu den Unterlagen kann jede Person während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an die Salzburger Landesregierung, Adresse siehe oben beim Auflageort, richten. Diese werden an die Tschechische Republik weitergeleitet. 

Kundmachung

Alle verfahrensrelevanten Unterlagen sind auf der Website des  Umweltbundesamtes zu finden.