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Patientenrechte
Wahrung durch die Salzburger Patientenvertretung
Die wesentlichen Patientenrechte sind in der Patientencharta zusammengefasst. Weitere Patientenrechte finden sich in einer Vielzahl von Gesetzen, wie zum Beispiel dem Krankenanstalten- und Kuranstalten Gesetz oder dem Ärztegesetz.
Recht auf Behandlung und Pflege
- müssen allen Patientinnen und Patienten gleich zur Verfügung stehen
- Sicherstellung der notärztlichen Versorgung und Versorgung mit Medikamenten und Medizinprodukten
- Behandlung, Diagnostik und Pflege müssen nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und anerkannten Methoden erfolgen (umfasst auch eine bestmögliche Schmerztherapie)
Recht auf Selbstbestimmung und Information
- medizinische Behandlung nur mit Zustimmung
- umfassende Aufklärung durch einen Facharzt im Vorhinein unter anderem über mögliche Diagnose- und Behandlungsarten, Risiken und Folgen sowie voraussichtlich entstehenden Kosten
- im Vorhinein Errichtung einer Patientenverfügung für den Fall, dass Entscheidungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist
- Einsicht in Krankengeschichte und Abschrift oder Kopie des Krankenaktes auf eigene Kosten
Recht auf Achtung der Würde und Integrität
- bestmögliche Wahrung der Intim- und Privatsphäre
- seelsorgerische Betreuung und psychologische Unterstützung
- Kontakte und Besuche
- kindgerechte Ausstattung der Krankenzimmer
- Sterben in Würde