Förderprogramme und Maßnahmen

Informationen und rechtliche Grundlagen

Die Förderprogramme dienen einer klaren Fokussierung der strategischen Ziele der WISS 2030 und garantieren einen möglichst effektiven Einsatz der verfügbaren Mittel. Die darin entwickelten Fördermaßnahmen sind die Grundlage für die Gewährung von Fördermitteln. Bei Bedarf können diese laufend weiterentwickelt, ergänzt oder erneuert werden.

In den Programmen werden die Ziele und Erfordernisse festgelegt:

  • Programm 1: Stärkung der FTI-Struktur
  • Programm 2: Kooperative und einzelbetriebliche FTI-Projekte
  • Programm 3: Auf- und Ausbau von Infrastruktur für Forschung  und Entwicklung (derzeit in Ausarbeitung)
  • Programm 4: (Ko)-Finanzierungen zu Bundes- und EU-Programmen (derzeit in Ausarbeitung)


Rechtliche Grundlagen

  • FTI-Rahmenrichtlinie (AGVO) 2023 bis 2027
  • Allgemeine Richtlinie für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes