Die Förderprogramme dienen einer klaren Fokussierung der strategischen Ziele der WISS 2030 und garantieren einen möglichst effektiven Einsatz der verfügbaren Mittel. Die darin entwickelten Fördermaßnahme sind die Grundlage für die Gewährung von Fördermitteln.
In den jeweiligen Förderprogrammen werden die Ziele, Zielgruppen und die Erfordernisse festgelegt:
- Programm 1: Stärkung der FTI-Struktur (Aktuell keine Einreichung möglich)
- Programm 2: Kooperative und einzelbetriebliche FTI-Projekte
- Programm 3: Auf- und Ausbau von Infrastruktur für Forschung und Entwicklung (derzeit in Ausarbeitung)
- Programm 4: (Ko)-Finanzierungen zu Bundes- und EU-Programmen (derzeit in Ausarbeitung)
- FTI-Rahmenrichtlinie (AGVO) 2023 – 2027
- Allgemeinde Richtlinie für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes