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Güterbeförderung

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern im innerstaatlichen (bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t) und grenzüberschreitenden (über einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 2,5 t) Verkehr bedarf es gemäß dem Güterbeförderungsgesetz 1995 einer Konzession.

Die innerstaatliche „Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt" ist ein freies Gewerbe – Anmeldung bei der für den Standort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.

Zuständigkeiten:

Für die Konzessionen im innerstaatlichen Güterverkehr ist die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) zuständig.

Für die Konzessionen im grenzüberschreitenden Güterverkehr ist die Landeshauptfrau (Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 6/10 – Verkehrsunternehmen) zuständig.

Voraussetzungen für die Konzession:

  • fachliche Eignung (Befähigungsnachweis)
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • finanzielle Leistungsfähigkeit
  • geeignete Abstellplätze außerhalb von Straßen mit öffentlichem Verkehr (über einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t)
  • tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in Österreich
  • Der beantragte Gewerbeinhaber (bei juristischen Personen alle Personen mit maßgeblichem Einfluss) muss EWR-Staatsbürger oder Inhaber des Aufenthaltstitels “Daueraufenthalt-EU” sein.

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern im grenzüberschreitenden Güterverkehr ist neben einer österreichischen Konzession auch eine EU-Gemeinschaftslizenz erforderlich. Diese dient als Nachweis dafür, dass der jeweilige Unternehmer tatsächlich im Besitz einer Konzession zur Ausübung des Güterbeförderungsgewerbes ist.

Voraussetzungen:

  • Besitz einer Konzession zur Ausübung des Güterbeförderungsgewerbes im grenzüberschreitenden Güterverkehr
  • Vorliegen sämtlicher Konzessionsvoraussetzungen

Das Ansuchen um Ausstellung einer EU-Gemeinschaftslizenz ist bei der Landeshauptfrau (Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 6/10 – Verkehrsunternehmen) einzubringen

EU-Fahrerbescheinigung

Für Lenkerinnen und Lenker aus Drittstaaten, die nicht über den Aufenthaltstitel “Daueraufenthalt-EU” ist zum Lenken eines Fahrzeuges im grenzüberschreitenden Güterverkehr eine EU-Fahrerbescheinigung erforderlich. Der Antrag ist vom Transportunternehmen einzubringen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Nachweis der Anmeldung des Lenkers im Unternehmen von der Sozialversicherung (nicht älter als ein Monat)
  • Aufrechte Lenkberechtigung der Klasse C oder C1 inkl. C95 (Führerschein)
  • Reisepass
  • Aufenthaltstitel

Das Ansuchen um Ausstellung von EU-Fahrerbescheinigungen ist bei der Landeshauptfrau (Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 6/10 –Verkehrsunternehmen) einzubringen.

Rechtliche Grundlagen:

Voraussetzung für die Erlangung der fachlichen Eignung (Befähigungsnachweis) für die Ausübung von konzessionierten Gewerben (z.B. Güterbeförderung mit Lastkraftwagen im innerstaatlichen Verkehr bzw. grenzüberschreitenden Verkehr) ist die Ablegung der Konzessionsprüfung.

Die Prüfungen werden mindestens einmal im Jahr (März/April und ev. Oktober) abgehalten. Die Termine werden spätestens drei Monate vor Prüfungsbeginn in der Zeitschrift "Salzburger Wirtschaft" und in der "Salzburger Landeszeitung" verlautbart.

Die Anmeldung zur Eignungsprüfung ist spätestens sechs Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin schriftlich bei der Landeshauptfrau (Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 6/10 – Verkehrsunternehmen) einzubringen. (Das Anmeldeformular finden Sie im Downloadbereich).

Prüfungstermine
08.04. und 14./15.04.2026Anmeldeschluss ist am 25.02.2026
06.10. und 12./13.10.2026Anmeldeschluss ist am 25.08.2026

Hinweis: Sofern die maximale Teilnehmeranzahl schon vorher erreicht wird, kann die Anmeldung auch vorzeitig geschlossen werden.

Am 1. Tag findet die schriftliche und am 2./3. Tag die mündliche Prüfung statt.

 

Der Anmeldung sind folgende Unterlagen anzuschließen:

  • Urkunden zum Nachweis des Vor- und Familiennamens (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde bei Namensänderung)
  • Nachweis des Wohnsitzes (aktuelle Meldebestätigung, nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis der Staatsbürgerschaft (Reisepass, Personalausweis, Aufenthaltsberechtigung)
  • allfällige Anträge auf Ausstellung von Bescheinigungen für die Anrechnung von Prüfungsteilen bei Vorlage der entsprechenden Urkunden


Anrechnung von Prüfungsteilen bei folgenden abgeschlossenen Ausbildungen:

  • Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt
  • Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe
  • Höhere Lehranstalt für Tourismus
  • Handelsakademie
  • Eignungsprüfung für den Personenkraftverkehr
  • Diplomstudium Betriebswirtschaft, Handelswissenschaft oder Rechtswissenschaft
  • Bachelor- und Masterstudien (Diplom)
  • Unternehmerprüfung

 

Vom WIFI Salzburg werden zur Vorbereitung der Eignungsprüfung drei Kurse (fachlicher Teil, kaufmännischer Teil, Fachkalkulation) angeboten: https://www.wifisalzburg.at/kurs/73500x-vorbereitung-konzessionspruefung-gueterbefoerderungsgewerbe

Bei einer Anrechnung wird der angebotene Kurs für den kaufmännischen Teil nicht benötigt!

 

rechtliche Grundlagen:

Konzessionsangelegenheiten, EU-Gemeinschaftslizenz & EU-Fahrerbescheinigung:
+43 662 8042-3450 Gabriele Gollackner-Huber
+43 662 8042-3470 Jürgen Hametner

Eignungsprüfung/Befähigungsprüfung:
+43 662 8042-3471 Katrin Osterer

verkehrsunternehmen@salzburg.gv.at