Strahlenschutz

bei ionisierender Strahlung

Medizinischer Strahlenschutz

Für medizinische Fragen wenden Sie sich bitte an das Referat 9/02, Landessanitätsdirektion, Umweltmedizin, Tel. (0662) 8042-2873.

Technischer Strahlenschutz
Für technische Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter des Referates 6/11, Maschinenbau und Elektrizitätswesen zur Verfügung, Tel. (0662) 8042-4407.

Strahlenschutzrecht
Für Auskünfte zu Rechtsfragen betreffend Bewilligungen nach dem Strahlenschutzgesetz wenden Sie sich bitte an das Referat 9/01, Gesundheitsrecht und Gesundheitsplanung, Tel. (0662) 8042-2407.

Radonschutz

Mit Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes 2020 und der dazu erlassenen Radonschutzverordnung gibt es für verantwortliche Personen (Arbeitgeber) in festgelegten Radonschutzgebieten für Arbeitsplätze im Erdgeschoss oder im Kellergeschoss neue Bestimmungen zum Schutz vor Radon.

In Salzburg gibt es vier Radonschutzgemeinden:
  • Krimml
  • Wald im Pinzgau
  • Neukirchen am Großvenediger
  • Bramberg am Wildkogel
Um die Erfüllung der auf die verantwortlichen Personen zukommenden Aufgaben zu erleichtern, wurde im elektronischen Datenmanagementsystem (EDM) ein IT-Tool (eRadon) integriert. Hilfreiche Informationen für die Registrierung im EDM und für die Bedienung von eRadon finden Sie in folgenden Kurzanleitungen: