Für Auskünfte zu Rechtsfragen betreffend Bewilligungen nach dem Strahlenschutzgesetz wenden Sie sich bitte an das Referat 9/01, Gesundheitsrecht und Gesundheitsplanung, Tel. (0662) 8042-2407.
Bei umweltmedizinische Fragestellungen zu ionisierender Strahlung wenden Sie sich bitte an das:
Referat 9/02, Landessanitätsdirektion
Umweltmedizin
Tel.-Nr. +43 662 8042 2873.
Für technische Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter des Referates 6/11, Maschinenbau und Elektrizitätswesen zur Verfügung, Tel.-Nr. +43 662 8042 4431.
Mit Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes 2020 und der dazu erlassenen Radonschutzverordnung gibt es für verantwortliche Personen (Arbeitgeber) in festgelegten Radonschutzgebieten für Arbeitsplätze im Erdgeschoss oder im Kellergeschoss neue Bestimmungen zum Schutz vor Radon.
In Salzburg gibt es vier Radonschutzgemeinden:
Um die Erfüllung der auf die verantwortlichen Personen zukommenden Aufgaben zu erleichtern, wurde im elektronischen Datenmanagementsystem (EDM) ein IT-Tool (eRadon) integriert. Hilfreiche Informationen für die Registrierung im EDM und für die Bedienung von eRadon finden Sie in folgenden Kurzanleitungen: