Kaufförderung

  
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Gefördert wird der Erwerb einer neu errichteten Wohnung oder eines Hauses in der Gruppe im Bundesland Salzburg. Der Verkäufer ist Bauträger.

  

Wer Förderung beantragt, muss als begünstigte Person anerkannt werden. Dazu müssen einige Voraussetzungen vorliegen. Es müssen mindestens zehn Prozent Eigenmittel und mindestens 20 Prozent Fremdmittel für die Finanzierung der Wohnung zugrundeliegen.

  

Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar und besteht aus einem Grundfördersatz entsprechend der Familienverhältnisse sowie Zuschlägen nach einem festgelegten Punktesystem. Werden bestimmte regional unterschiedlich festgelegte Kaufpreisgrenzen überschritten, kommt es zu einer Kürzung der Förderung. Bei höheren Kaufpreisen kann die Förderung entfallen. Auch beim Kauf einer Wohnung im Baurecht oder Baurechtswohnungseigentum kann es zu Kürzungen wegen höherer Kaufpreise kommen.

  
  • Der Verkäufer ist Bauträger nach den Bestimmungen der Wohnbauförderung.
  • Die Bauvollendungsanzeige liegt nicht länger als drei Jahre zurück.
  • Das Objekt wurde bisher nicht bewohnt oder wird vom Erstmieter erworben.
  • Verkauft wird ein Haus in der Gruppe oder eine Wohnung in einem Bau mit mindestens drei Wohnungen. Dabei muss der durchschnittliche Grundstücksbedarf je Wohnung oder Haus unter 400 Quadratmeter sein.
  • Die Wohnungsübergabe darf zum Zeitpunkt des Förderansuchens nicht länger als zwölf Monate zurückliegen, außer der Erstmieter erwirbt.
  

Das Förderungsansuchen wird über den Online-Assistenten gestellt. Dazu benötigt man vom Bauträger entweder einen Einstiegslink oder die sogenannte Assistentennummer des Bauprojekts. Mit dem Antrag sind auch die erforderlichen Unterlagen hochzuladen. Nähere Angaben finden sich im Leitfaden zur Antragstellung.

  
  
  

​Buchen Sie bei Bedarf einen Termin für einen persönlichen Kontakt in der Wohnberatungstelle des LandesBundesstraße 4, 5071 Wals mit einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin der Wohnbauförderungsabteilung. Das Beratungsangebot versteht sich als allgemeine Information zur Wohnbauförderung VOR einer möglichen Antragstellung.

Haben Sie bereits eingereicht und ein bestehendes Förderansuchen in der Fördersparte Kauf oder eine Frage zu Ihrer Annuitätenzuschuss- oder Rückzahlungsberechnung, wenden Sie sich bitte per email an wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at, telefonisch an +436628042-3000 oder direkt an den/die für Sie zuständige/n Sachbearbeiter/in.

Können Sie Ihren reservierten Termin nicht wahrnehmen, ersuchen wir um verlässliche Terminabsage über den Storno-Button in Ihrer erhaltenen e-mail-Terminbestätigung.

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