USP - Unternehmensserviceportal

Digitale Dienste des Landes Salzburg im USP

Antragstellung im Unternehmensserviceportal


Einstieg ins USP

  • Voraussetzung: USP-Berechtigung
  • Anmelden mit Handysignatur oder USP-Kennung auf www.usp.gv.at bei Klick auf „Mein USP“
USP Anmeldung


Digitale Dienste des Landes im USP

  • Auf der Seite „Mein USP“ unter „Alle Services“ oder unter „Meine Services“ den Punkt „Services Land Salzburg“ (siehe Bild) wählen


USP Service Land Salzburg
​Alle Services (im USPLink ganz rechts): Dies ist eine Liste an Services, für die Sie der Administrator/die Administratorin Ihres Unternehmens berechtigt hat. Sie können einen Favoriten für die „Services Land Salzburg“ setzen. Dadurch wird dieser Einstieg auf der Startseite von „Mein USP“ angezeigt.

Meine Services: Dies sind jene Services, die Sie unter „Alle Services“ ausgewählt haben, so auch das Service Land Salzburg.

Wer kann elektronische Anträge an das Land Salzburg stellen?

Alle Unternehmen und ihre beruflichen Parteienvertreter, die im USP registriert sind, können die digitalen Dienste des Landes nutzen, zum Beispiel:
  • Unternehmen
  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Bilanzbuchhalter
  • Rechtsanwälte

Einzelvertretungsbefugte im Land Salzburg dürfen automatisch die digitalen Dienste des Landes Salzburg nutzen. Dies ist in der Regel geben, wenn

  • es im Firmenbuch geregelt ist ("...vertritt selbstständig"),
  • Sie Einzelunternehmerin/Einzelunternehmer sind,
  • Sie Gesellschafterin/Gesellschafter einer offenen Gesellschaft sind,
  • Sie Komplementärin/Komplementär einer Kommanditgesellschaft sind oder
  • Sie als Obfrau/Obmann im Vereinsregister eingetragen sind.


Kein Zugang zum Service Land Salzburg - Was tun?

USP Unternehmen wechseln
  • Der Administrator/die Administratorin Ihres Unternehmens kann das Zugangsrecht zu den „Services Land Salzburg“ vergeben.
  • Er/sie kann in der Administration unter „Verfahrensrechte verwalten“ und „Zuordnen“ das Recht „Online Formulare“ in „Services Land Salzburg“ vergeben.
USP Verfahrensrechte verwalten

Nach der Anmeldung erhalten Sie alle Online-Formulare des Landes Salzburg, die derzeit im USP aktiv sind.

USP Formulare Land Salzburg

Kein Zugang zum USP?

Weitere Informationen für einen Neuzugang erhalten Sie unter „Registrieren zum USP

Beim erstmaligen Einstieg mit Ihrer USP-Kennung werden Sie aufgefordert Ihre initiale PIN zu ändern. Klicken Sie im gelb hinterlegten Hinweis auf den Link "zur Personifizierung". Personifizieren können Sie Ihr Benutzerkonto mit der Bürgerkarte (Chip-Karte oder Handy-Signatur) oder Ihren 3-teiligen privaten FinanzOnline Zugangsdaten.