USP - Unternehmensserviceportal
Digitale Dienste des Landes Salzburg im USP
Inhalt
Einstieg ins USP
- Voraussetzung: USP-Berechtigung
- Anmelden mit Handysignatur oder USP-Kennung auf www.usp.gv.at bei Klick auf „Mein USP“
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Digitale Dienste des Landes im USP
- Auf der Seite „Mein USP“ unter „Alle Services“ oder unter „Meine Services“ den Punkt „Services Land Salzburg“ (siehe Bild) wählen
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Alle Services (im USPLink ganz rechts): Dies ist eine Liste an Services, für die Sie der Administrator/die Administratorin Ihres Unternehmens berechtigt hat. Sie können einen Favoriten für die „Services Land Salzburg“ setzen. Dadurch wird dieser Einstieg auf der Startseite von „Mein USP“ angezeigt. Meine Services: Dies sind jene Services, die Sie unter „Alle Services“ ausgewählt haben, so auch das Service Land Salzburg.
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Wer kann elektronische Anträge an das Land Salzburg stellen?
Alle Unternehmen und ihre beruflichen Parteienvertreter, die im USP registriert sind, können die digitalen Dienste des Landes nutzen, zum Beispiel:
- Unternehmen
- Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Bilanzbuchhalter
- Rechtsanwälte
Einzelvertretungsbefugte im Land Salzburg dürfen automatisch die digitalen Dienste des Landes Salzburg nutzen. Dies ist in der Regel geben, wenn - es im Firmenbuch geregelt ist ("...vertritt selbstständig"),
- Sie Einzelunternehmerin/Einzelunternehmer sind,
- Sie Gesellschafterin/Gesellschafter einer offenen Gesellschaft sind,
- Sie Komplementärin/Komplementär einer Kommanditgesellschaft sind oder
- Sie als Obfrau/Obmann im Vereinsregister eingetragen sind.
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Kein Zugang zum Service Land Salzburg - Was tun?
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- Der Administrator/die Administratorin Ihres Unternehmens kann das Zugangsrecht zu den „Services Land Salzburg“ vergeben.
- Er/sie kann in der Administration unter „Verfahrensrechte verwalten“ und „Zuordnen“ das Recht „Online Formulare“ in „Services Land Salzburg“ vergeben.
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Nach der Anmeldung erhalten Sie alle Online-Formulare des Landes Salzburg, die derzeit im USP aktiv sind.
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Kein Zugang zum USP?
Weitere Informationen für einen Neuzugang erhalten Sie unter „Registrieren zum USP“
Beim
erstmaligen Einstieg mit Ihrer USP-Kennung werden Sie aufgefordert Ihre
initiale PIN zu ändern. Klicken Sie im gelb hinterlegten Hinweis auf den Link
"zur Personifizierung". Personifizieren
können Sie Ihr Benutzerkonto mit der Bürgerkarte (Chip-Karte oder Handy-Signatur) oder Ihren 3-teiligen privaten
FinanzOnline Zugangsdaten.
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