Die Salzburger Patientenvertretung ist eine gesetzliche Einrichtung des Landes Salzburg, besteht seit 1. April 1996 und prüft außergerichtlich und kostenlos Beschwerdeanliegen betreffend
medizinische und pflegerische Behandlung und Betreuung in allen Krankenanstalten im Bundesland Salzburg, insbesondere vermutete medizinische Schadensfälle, im Sinne einer außergerichtlichen Schadensregulierung (Schadensersatz). Der Patientenvertretung obliegt auch die Geschäftsführung des gesetzlichen Salzburger Patientinnen- und Patientenentschädigungsfonds, und sie hat den Vorsitz der Entschädigungskommission inne.
Ihre Rechte als Patientin oder Patient