Die Termine für die Calls werden, auf der Website www.eag-abwicklungsstelle.at im Förderkalender veröffentlicht. Hier erfolgt die Antragstellung ausschließlich online.
Der geplante „Made in Europe“-Bonus soll mit dem zweiten Förder-Call am 23. Juni 2025 in Kraft treten.
Kurz zusammengefasst:
VORSICHT: Der Nullsteuersatz für Photovoltaik und die EAG-Investitionszuschüsse schließen sich gegenseitig aus. Es kann also nur eine der beiden Bundesförderungen genutzt werden. Einen guten Überblick über die aktuellen Förderungen und steuerliche Bewertungen von Photovoltaikanlagen bietet die Website der PV-Austria: https://pvaustria.at/
Förderung von Einzelmaßnahmen (Heizungstausch, Photovoltaik-Anlagen, Stromspeicher)
Ansuchen nach Errichtung der Anlage innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung der letzten Rechnung.
Bundes- und Landesförderungen sind kombinierbare Direktzuschüsse
Energieförderung
Telefon: +43 662 8042 3791
Email: foerdermanager@salzburg.gv.at
Allfällige zusätzliche Gemeindeförderungen sind mit dem jeweiligen Gemeindeamt bzw. Magistrat abzuklären.