Photovoltaik

Fragen und Antworten

  
Content
  


Bundesförderung

Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis zu einer Engpassleistung der Anlage von nicht mehr als 35 kWpeak.
Gilt bei Bezug der Anlageteile aus dem EU-Raum = inner
gemeinschaftlicher Erwerb.
Laufzeit 01.01.2024 - 31.12.2025

Alle Informationen dazu unter Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikmoldule www.bmf.gv.at

Landesförderung

Energieförderung Land Salzburg

+43 662 8042-3791

Förderung von Einzelmaßnahmen (Heizungstausch, Photovoltaik-Anlagen)
Ansuchen nach Fertigstellung innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Rechnung.

Allfällige zusätzliche Gemeindeförderungen abklären (Gemeindeamt, Magistrat)

Bundes- und Landesförderungen sind kombinierbare Direktzuschüsse


Technische Hinweise

  • pro Kilowatt Leistung benötigt man zirka 6 Quadratmeter Fläche
  • Verschattung vermeiden, Verschattung prüfen (Leitfaden Abfrage Sonnenstand)
  • möglichst nach Süden ausrichten, flache Anlagen unter zirka 35 Grad Neigung erreichen auch nach Osten oder Westen orientiert sehr gute Erträge