Grauer Grundverkehr

Beschränkungen des rechtsgeschäftlichen Verkehrs mit Baugrundstücken

Rechtsgrundlagen

Der rechtsgeschäftliche Erwerb von Rechten an Baugrundstücken in Zweitwohnung-Beschränkungsgemeinden (§ 31 Abs 1 Z 1 ROG 2009) oder in Zweitwohnung-Beschränkungsgebieten (§ 31 Abs 1 Z 2 ROG 2009) unterliegt den Bestimmungen des 2 Abschnittes (§§ 11 ff) des Salzburger Grundverkehrsgesetzes 2023.
Ziel der Bestimmungen dieses Abschnittes ist die Sicherstellung eines geordneten, der Raumordnung hinsichtlich der Nutzung von Grund und Boden entsprechenden rechtsgeschäftlichen Verkehrs mit Baugrundstücken, insbesondere die Eindämmung von Zweitwohnnutzungen im Interesse der dauerhaft ansässigen Bevölkerung und einer leistungsfähigen Wirtschaft. Dabei ist auf die Sicherung eines sparsamen Umganges mit Grund und Boden besonderer Wert zu legen. In diesem Sinn kommt beim Verkehr mit Baugrundstücken der Begründung von Hauptwohnsitzen und der Deckung des Bedarfes für im öffentlichen Interesse gelegene Ziele der Vorrang vor anderen Nutzungen, insbesondere vor einer Nutzung als Zweitwohnung oder als bloße Kapitalanlage, zu. Das Grundeigentum soll möglichst breit und der Größe des Landes entsprechend gestreut sein.

Zuständigkeit

Antragstellung/ Anzeige

Zur einfachen und raschen Bearbeitung von Anträgen bzw Anzeigen bringen Sie diese bitte per Online-Formular ein:

AnsprechpartnerInnen/ FAQ
  • Renate Frauenschuh: +43 662 8042-3386
  • Angelika Furtner: +43 662 8042-3904
  • Mag. Teresa Hofer: +43 662 8042-3923
  • Julia Lebesmühlbacher: +43 662 8042-3463
  • Monika Pichler: +43 662 8042-3384
  • Laura Premißl: +43 662 8042-3385
  • Hubert Schartner: +43 662 8042-3867