Raumplanung und Raumordnung

Für die örtliche Raumplanung (Räumliches Entwicklungskonzept, Flächenwidmungsplan und Bebauungspläne) sind die Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich verantwortlich. Für die überörtliche Raumplanung sind die Landesregierung und die Regionalverbände (Gemeindeverbände) zuständig.