Raumplanung und Raumordnung

Aktuelle Hinweise:
Auf dieser Seite werden die aktuellen Hinweise im Bereich Raumplanung und Raumordnung sowie die fachlichen Zuständigkeiten zusammengefasst dargestellt.

Für die Örtliche Raumplanung (Räumliches Entwicklungskonzept, Flächenwidmungsplan und Bebauungspläne) sind die Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich verantwortlich. Für die Überörtliche Raumplanung sind die Landesregierung und die Regionalverbände (Gemeindeverbände) zuständig.