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Dürre 2026 - Zinsenzuschüsse für Betriebsmittelkredite

Gegenstand der Förderung ist der Abschluss eines Darlehensvertrages zur erleichterten Finanzierung von Betriebsmittelkrediten zur Sicherung der Liquidität von aufgrund der Trockenheit 2026 betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben.

Unterstützung von Landwirtinnen und Landwirten, die hohe Ertragsverluste und damit Einkommensverluste erlitten haben, welche durch die im Jahr 2026 in weiten Teilen Österreichs herrschende Trockenheit entstanden sind, indem die Liquidität insbesondere für erforderliche zusätzliche Ankäufe von Betriebsmitteln gesichert wird.

Als FörderungswerberInnen kommen natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen in Betracht, die einen landwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.

  • Zinsenzuschuss für Betriebsmittelkredite
    • Gewährung eines Zinsenzuschusses für Betriebsmittelkredite zur Liquiditätssicherung dürregeschädigter landwirtschaftlicher Betriebe für den Ankauf von Betriebsmitteln (Futtermittel, Saatgut, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel etc.).
    • Darlehensvertrag bei einem in AT niedergelassenen Kreditinstitut
    • Darlehenshöhe: 5.000 bis 75.000 Euro
    • Laufzeit: ein, zwei oder drei Jahre
    • Deckelung der Darlehenshöhe: 750 Euro je GVE / Hektar Acker- und Grünland bzw. 4.500 Euro je Hektar Sonderkulturen auf Basis MFA 2025
    • max. Bruttozinssatz von 3,9 Prozent
    • Zinsenzuschuss
      • Für Dürre-Versicherte: in Höhe von 2,75 Prozent
      • Für Nicht-Dürre-Versicherte: in Höhe von 2,5 Prozent
        • Bei Neueinstieg in die Dürreversicherung für das Jahr 2027 mit entsprechendem Nachweis wird der erhöhte Zinsenzuschuss in Höhe von 2,75 Prozent gewährt.
    • Förderansuchen können bis 31.03.2027 eingereicht werden; rückwirkende Gewährung ab 1. Juli 2026.

Zur Einreichung muss das in den Downloads ersichtliche Antragsformular, welches von der Bank und Förderwerber fertig ausgefüllt wurde als PDF an agrarwirtschaft@salzburg.gv.at gesendet werden.

Die Bezirksbauernkammern stehen bei Bedarf beratend zur Verfügung.

Bewilligende Stelle:
Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/07: Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen
Bundesstraße 6, 5071 Wals

E-Mail: agrarwirtschaft@salzburg.gv.at
Tel.: 0662/8042-DW 2426 oder 2574
FAX: 0662/8042-2514