Hier finden Sie alle aktuelle Formulare für die Abrechnung von Impfungen aus dem Kostenfreien Kinderimpfprogramm mit dem Land Salzburg.
Bitte senden sie das ausgefüllte Formular an die E-Mail-Adresse: kinderimpfung@salzburg.gv.at.
Für Grenzärzte, Sonderfälle ohne Sozialversicherungsnummer und Abrechnungen von Impfleistungen bis 31.12.2025.
(Richtlinien zur Abrechnung für Impfärztinnen/Impfärzte)
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 9 - Krankenanstalten und Gesundheitswesen
Postfach 527, 5010 Salzburg, Österreich
Diese Impfstoffe sind ab 1.2.2026 im Kostenfreien Impfprogramm enthalten und Impfungen können entsprechend der Altersgrenzen für Nachholimpfungen mit dem Land Salzburg abgerechnet werden:
| Impfstoff | Firma | Fachlich empfohlener Alterszeitraum laut Österr. Impfplan | Altersgrenzen für kostenfreie Nachholimpfungen | E-Impfpass Eintrag ☒ Kostenfreies Impfprogramm |
| Respiratorisches Synzytial-Virus (RSV) | Beyfortus 50 mg | Ab der Geburt bis 5kg Gewicht in der 1. RSV-Saison | Im ersten Lebensjahr innerhalb der RSV-Saison (Risikokinder auch in der 2. Saison bis zum 2. Geb.) | BEYFORTUS FSP 50MG/0,5ML O.K |
| Beyfortus 100 mg | Ab 5kg Gewicht in der 1. RSV-Saison | BEYFORTUS FSP 100MG/1ML O.K | ||
| Rotavirus | Rotateq | Ab vollend. 6. Lebenswoche bis vollend. 32.Lw. | bis vollend. 6 Lebensmonat | ROTATEQ QUENTSCHTB 2ML |
| 6-Fach: Di-Tet-Pert-HIB-IPV-Hep B | Hexyon | Ab vollend. 6. Lebenswoche bis 1. Geb. | bis 5. Geburtstag | HEXYON IJSUS FSPR +2 KANN |
| Pneumokokken 15-valent | Vaxneuvance | Ab vollend. 6. Lebenswoche bis vollend. 15. Lebensmonat | bis 5. Geburtstag | VAXNEUVANCE IJSUS FSPR |
| MMR | MMRVax Pro | Ab vollend. 9. Lebensmonat bis vollen 13. Lebensmonat | keine Altersgrenze | MMRVAXPRO PLV+LSM FSPR +2K |
| 4-Fach: Di-Tet-Pert-IPV | Repevax | Auffrischung zwischen 5. Geb. und 6. Geb. | bis 15. Geburtstag | REPEVAX FSPR 0,5ML+1 KANUELE |
| REPEVAX INJ FSPR 0,5ML O.K. | ||||
| Humane Papillomaviren | Gardasil 9 | 9. Geb. bis 11. Geb. | bis 21. Geburtstag | GARDASIL 9 FSPR +2KAN |
| Meningokokken ACWY | Nimenrix | 10. Geb. bis 13. Geb. | 10. bis 13. Geburtstag | NIMENRIX PLV+LSM FSPR 0,5ML |
| Hepatitis B | Engerix-B 10 Mikrogramm/0,5 ml | Auffr. zwischen 7. Geb. und 15. Geb. | bis 15. Geburtstag | ENGERIX-B FSPR 10MCG/0,5ML |
Sie bestellen Ihren benötigten Impfstoff bei einer Apotheke Ihres Vertrauens im Bundesland Salzburg. Sie bestätigen die Übernahme. Es fallen für Sie keine Kosten an.
Bitte beachten Sie die Empfehlungen im Österreichischen Impfplan Seite 178 – 181: „G. Nachhol-Impfungen und fehlende Impfdokumentation“.
Beispiel: Eine Grundimmunisierung mit dem Infanrix hexa/Hexyon ist nur bis zum 5.Geburtstag zugelassen, sodass Sie die Grundimmunisierung mit dem 4-fach Impfung Repevax als off-label Variante kostenfrei anbieten können (im niedergelassenen Bereich kostenfrei bis zum 15.Geburtstag). Für die Grundimmunisierung gegen Hepatitis B kann der Engerix B 10µg kostenfrei verwendet werden. Alle weiteren Impfungen laut Österr. Impfplan.
Die MMR-Impfstoffe aus dem kostenfreien Impfprogramm können unter Beachtung von Kontraindikationen ohne Altersgrenze geimpft werden und müssen zur Abrechnung beim Eintrag in den e‑Impfpass entsprechend markiert werden (Ankreuzen des kostenfreien Kinderimpfprogrammes).
Impfablauf, Verrechnung und Beschaffung des MMR-Impfstoffs sind für alle Jahrgänge identisch.
Das erweiterte kostenlose HPV-Impfprogramm bis zum 30. Geburtstag ist seit 31.12.2025 beendet. Alle Personen, die bis 31.12.2025 eine Erstimpfung erhalten haben, können bis zum 30.06.2025 eine kostenlose Zweitimpfung erhalten, auch wenn sie dann bereits das 31. Lebensjahr (31. Geburtstag) vollendet haben. Kostenlose Erstimpfungen nach dem 21. Geburtstag sind nicht mehr möglich.
Die Abrechnung der Impfhonorare erfolgt über die korrekte Eintragung in den e-Impfpass.
Für Personen mit Wohnsitz im Nachbarbundesland oder Personen, welche keine SVNR besitzen rechnen Sie mit den Einzel-Gutscheine ab.
Schulimpfungen können NACH einem versäumten Impftermin in der Schule von niedergelassenen Ärzten nachgeholt werden.
Die Beschaffung der Impfstoffe für Schulnachholimpfungen (Hep B und Meningokokken ACWY) und die Abrechnung dieser Schulnachholimpfungen erfolgt auf die gleiche Weise wie im Vorschulbereich.
Bitte um Beachtung, dass z.B. der Impfstoff Nimenrix (Meningokokken ACWY) nur im Alter vom 10. bis zum 13.Geburtstag kostenfrei zur Verfügung steht und nur in diesem Altersbereich die Impfung im Abrechnungsdatensatz der ELGA für die Ermittlung der Impfhonorare aufscheint.
Schulnachholimpfungen werden auch weiterhin in den Gesundheitsämtern der Bezirke und Magistrate durchgeführt.
Die Grundimmunisierung kann ab dem Neugeborenenalter (Indikation, z.B. bei Hep B positiver Mutter), im Vorschulalter in Ergänzung zu einer alternativen Grundimmunisierung mit einem 4-fach oder 5-fach Impfstoff oder später bei anderer Indikation (z.B. Reise bei bisher ungeimpftem Kind) u.s.w. bis zum 15.Geburtstag mit dem Land abgerechnet werden.
Bitte ändern: Die Abrechnung dieser Impfungen muss mit der Landessanitätsdirektion des jeweiligen Bundeslandes und über dessen spezifischen Abrechnungsweg erfolgen.
Ja, sie können jederzeit Änderungen ihrer Bankdaten an folgende E-Mail Adresse melden: info.kinderimpfung@salzburg.gv.at
Der Eintrag von Impfungen, bei denen die Auswahl des Impfprogrammes fehlt oder falsch war oder der falsche Impfstoff ausgewählt wurde, können korrigiert werden und die Abrechnung erfolgt im Folgemonat.
Sie haben nach dem Stecken der E-Card über die Ordinationssoftware in der Regel 28 Tage Zugriff auf den e-Impfpass des Impflings. Bei Verwendung der von der E-Card unabhängigen App, e-Impfdoc (App oder Web-Anwendung) ist eine Änderung der eigenen Einträge auch länger möglich.
Impfungen, bei denen das Alter des Impflings nicht den Altersgrenzen des kostenfreien Kinderimpfprogrammes entspricht, werden nicht abgerechnet.
Bei Personen ohne Sozialversicherungsnummer ist die Abrechnung von Impfungen aus dem kostenfreien Kinderimpfprogramm weiterhin mittels Ersatzgutschein erforderlich: zum Beispiel bei Personen mit Flüchtlingsstatus oder Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft mit Hauptwohnsitz in Salzburg (laut Meldezettel).
Bei Personen, die ihre Sozialversicherungsnummer noch nicht erhalten haben (z.B.: Neugeborene/Zugewanderte), müssen Sie die Impfung im e-Impfpass nachtragen, nachdem diese Person die Sozialversicherungsnummer erhalten hat. Um Doppelverrechnungen zu vermeiden, dürfen diese Impfungen nicht mit dem Ersatzgutschein abgerechnet werden
e-Card nachbringen lassen und dann Impfung nachtragen.
Bei Nutzung der e-Impf-App oder des Web-Portals ist die Eintragung im e-Impfpass ohne e-Card möglich.
Für MMR- und HPV-Impfungen sind die Eintragungen gesetzlich vorgeschrieben. Für die Eintragung in den e-Impfpass gibt es kein Opt-Out (Abmeldung).
Für die Abrechnung Ihres Impfhonorars ist die Eintragung in den e-Impfpass Voraussetzung. Somit kann bei Verweigerung des Eintrags in den e-Impfpass keine Impfung aus dem kostenfreien Kindeimpfprogramm verabreicht werden.
Die Abrechnung des Impfhonorars ist mit dem jeweiligen Bundesland durchzuführen und kann nicht mit der Landessanitätsdirektion Salzburg erfolgen.
Sollte bei einem Impfling eine medizinische Indikation für eine Impfung außerhalb des Schemas im Österreichischen Impfplan (z.B. Altersgrenze überschritten,..) vorliegen, wird diese im Abrechnungsdatensatz nicht erfasst. Bitte klären Sie diesen Fall vorab mit der Landessanitätsdirektion Salzburg ab.
Die ELGA-GmbH sendet dem Land Salzburg mit dem monatlichen Abrechnungsdatensatz eine Liste mit den durchgeführten Fremdimpfungen (Personen mit Wohnsitz in einem anderen Bundesland). Diese Zahl wird im Abrechnungsdatensatz berücksichtigt und bei der Ermittlung der Impfhonorare abgezogen, sodass es nicht zu einer Doppelverrechnung kommt.