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Informationen für Ärzte/Ärztinnen

Hier finden Sie alle aktuelle Formulare für die Abrechnung von Impfungen aus dem Kostenfreien Kinderimpfprogramm mit dem Land Salzburg.

Änderungen bei den kostenfreien Kinderimpfungen ab 01.01.2026

Erhebungsformular zur Teilnahme am kostenfreien Kinderimpfprogramm im Bundesland Salzburg

Bitte senden sie das ausgefüllte Formular an die E-Mail-Adresse: kinderimpfung@salzburg.gv.at.

Gutscheine für das kostenfreie Impfprogramm ab 01.01.2026

Für Grenzärzte, Sonderfälle ohne Sozialversicherungsnummer und Abrechnungen von Impfleistungen bis 31.12.2025.

Abrechnung Kostenfreies Kinderimpfprogramm (Impfungen bis 31.12.2025)

(Richtlinien zur Abrechnung für Impfärztinnen/Impfärzte)

  • neue Version folgt in Kürze

Gutscheine müssen per Post versendet werden an: 

Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 9 - Krankenanstalten und Gesundheitswesen 
Postfach 527, 5010 Salzburg, Österreich
 

Fragen und Antworten zum Kostenfreien Impfprogramm

Diese Impfstoffe sind ab 1.2.2026 im Kostenfreien Impfprogramm enthalten und Impfungen können entsprechend der Altersgrenzen für Nachholimpfungen mit dem Land Salzburg abgerechnet werden: 

ImpfstoffFirmaFachlich empfohlener Alterszeitraum laut Österr. ImpfplanAltersgrenzen für kostenfreie NachholimpfungenE-Impfpass Eintrag
☒ Kostenfreies Impfprogramm
Respiratorisches Synzytial-Virus (RSV)Beyfortus 50 mgAb der Geburt bis 5kg Gewicht in der 1. RSV-SaisonIm ersten Lebensjahr innerhalb der RSV-Saison (Risikokinder auch in der 2. Saison bis zum 2. Geb.)BEYFORTUS FSP 50MG/0,5ML O.K
Beyfortus 100 mgAb 5kg Gewicht in der 1. RSV-SaisonBEYFORTUS FSP 100MG/1ML O.K
Rotavirus RotateqAb vollend. 6. Lebenswoche bis vollend. 32.Lw.bis vollend. 6 LebensmonatROTATEQ QUENTSCHTB 2ML
6-Fach: Di-Tet-Pert-HIB-IPV-Hep B HexyonAb vollend. 6.  Lebenswoche bis 1. Geb.bis 5. GeburtstagHEXYON IJSUS FSPR +2 KANN
Pneumokokken 15-valentVaxneuvanceAb vollend. 6. Lebenswoche bis vollend. 15. Lebensmonatbis 5. GeburtstagVAXNEUVANCE IJSUS FSPR
MMRMMRVax ProAb vollend. 9. Lebensmonat bis vollen 13. Lebensmonatkeine AltersgrenzeMMRVAXPRO PLV+LSM FSPR +2K
4-Fach: Di-Tet-Pert-IPVRepevaxAuffrischung zwischen 5. Geb. und 6. Geb.bis 15. GeburtstagREPEVAX FSPR 0,5ML+1 KANUELE
REPEVAX INJ FSPR 0,5ML O.K.
Humane PapillomavirenGardasil 99. Geb. bis 11. Geb.bis 21. GeburtstagGARDASIL 9 FSPR +2KAN
Meningokokken ACWYNimenrix10. Geb. bis 13. Geb.10. bis 13. GeburtstagNIMENRIX PLV+LSM FSPR 0,5ML
Hepatitis BEngerix-B 10 Mikrogramm/0,5 mlAuffr. zwischen 7. Geb. und 15. Geb.bis 15. GeburtstagENGERIX-B FSPR 10MCG/0,5ML

Wie bestelle ich die Impfstoffe für das kostenfreie Kinderimpfprogramm?

Sie bestellen Ihren benötigten Impfstoff bei einer Apotheke Ihres Vertrauens im Bundesland Salzburg. Sie bestätigen die Übernahme. Es fallen für Sie keine Kosten an. 

Ein 6-jähriges Kind hat bisher keine Impfungen erhalten und die Eltern möchten jetzt alles nachimpfen. Wie ist da vorzugehen?

Bitte beachten Sie die Empfehlungen im Österreichischen Impfplan Seite 178 – 181: „G. Nachhol-Impfungen und fehlende Impfdokumentation“.

Beispiel: Eine Grundimmunisierung mit dem Infanrix hexa ist nur bis zum 5.Geburtstag zugelassen, sodass Sie die Grundimmunisierung mit dem 4-fach Impfung Repevax als off-label Variante kostenfrei anbieten können (im niedergelassenen Bereich kostenfrei bis zum 15.Geburtstag). Für die Grundimmunisierung gegen Hepatitis B kann der Engerix B 10µg kostenfrei verwendet werden. Alle weiteren Impfungen laut Österr. Impfplan.

Sind MMR-Impfung in jedem Lebensalter kostenfrei?

Die MMR-Impfungen für alle Altersgruppen sind Teil des kostenfreien Kinderimpfprogramms und müssen zur Abrechnung beim Eintrag in den e‑Impfpass entsprechend markiert werden (Ankreuzen des kostenfreien Kinderimpfprogrammes).

Impfablauf, Verrechnung und Beschaffung des MMR-Impfstoffs sind für alle Jahrgänge identisch.

Wie ist vorzugehen bei HPV-Nachholimpfungen vom 21.-30.Geburtstag?

Das erweiterte kostenlose HPV-Impfprogramm bis zum 30. Geburtstag ist seit 31.12.2025 beendet. Alle Personen, die bis 31.12.2025 eine Erstimpfung erhalten haben, können bis zum 30.06.2025 eine kostenlose Zweitimpfung erhalten, auch wenn sie dann bereits das 31. Lebensjahr (31. Geburtstag) vollendet haben. Kostenlose Erstimpfungen nach dem 21. Geburtstag sind nicht mehr möglich.

Die Abrechnung der Impfhonorare erfolgt über die korrekte Eintragung in den e-Impfpass.

für Personen mit Wohnsitz im Nachbarbundesland oder Personen, welche keine SVNR besitzen rechnen Sie mit den Einzel-Gutscheine ab.

NEU ab 1.1.2026: Schulnachholimpfungen im niedergelassenen Bereich möglich

Schulimpfungen können NACH einem versäumten Impftermin in der Schule von niedergelassenen Ärzten nachgeholt werden.

Die Abrechnung und Beschaffung der Schulimpfungen, im niedergelassenen Bereich, Hep B und Meningokokken ACWY, ist gleich wie die für die anderen Impfungen aus dem kostenfreien Kinderimpfprogramm.

Bitte um Beachtung, dass z.B. der Impfstoff Nimenrix (Meningokokken ACWY) nur im Alter vom 10. bis zum 13.Geburtstag kostenfrei zur Verfügung steht und nur in diesem Altersbereich die Impfung im Abrechnungsdatensatz der ELGA für die Ermittlung der Impfhonorare aufscheint.

Die Schulnachholimpfungen können auch weiterhin in den Gesundheitsämtern der Bezirke und beim Magistrat nachgeholt werden.

In welchem Alter kann eine Grundimmunisierung gegen Hepatitis B mit Engerix B 10µg mit dem Land abgerechnet werden?

Die Grundimmunisierung kann ab dem Neugeborenen Alter (Indikation, z.B. bei Hep B positiver Mutter), im Vorschulalter in Ergänzung zu einer alternativen Grundimmunisierung mit einem 4-fach oder 5-fach Impfstoff oder später bei anderer Indikation (z.B. Reise bei bisher ungeimpftem Kind) u.s.w. bis zum 15.Geburtstag mit dem Land abgerechnet werden. 

In meiner Ordination kommen Kinder aus Nachbarbundesländern zur Impfung. Wie rechne ich diese ab?

Sie müssen diese Impfungen mit der Landessanitätsdirektion des jeweiligen Bundeslandes und deren Abrechnungsweg abrechnen.

Wie verrechne ich meine durchgeführten Impfungen mit dem Land Salzburg über den e-Impfpass?

  1. Nach Verabreichung des Impfstoffes tragen Sie die Impfung in den e-Impfpass ein, über die Schnittstelle Ihrer Ordinationssoftware, mittels Webbrowser oder über die App “e-Impfdoc”: Webbrowser / Google Play (Android) / Apple App Store (iOS)
  2. Bei der Eintragung der Impfung im e-Impfpass wählen Sie bei der Kategorie Impfprogramm (optional) das „Kostenfreies Impfprogramm“ aus.
  3. Im Folgemonat erhalten Sie vom Land Salzburg ein Informationsschreiben zu den durchgeführten Impfungen auf Basis der Eintragungen im e-Impfpass und der daraus ermittelten Impfhonorar-Summe. Ab Ausstellungsdatum des Informationsschreibens gilt eine Rückmeldefrist von 10 Werktagen zur Korrektur der Rechnungsadresse bzw. für Fragen zu den abgerechneten bzw. nicht abgerechneten Impfungen.
  4. Erfolgt innerhalb der Rückmeldefrist keine Rückmeldung, wird das Impfhonorar innerhalb von 10 Werktagen an die hinterlegte Rechnungsadresse ausbezahlt. Ab diesem Zeitpunkt sind Änderungen und Korrekturen für dieses Informationsschreiben nicht mehr möglich.

Kann ich meine Bankdaten auch außerhalb der Frist ändern?

Ja, sie können jederzeit Änderungen ihrer Bankdaten an folgende E-Mail Adresse melden: info.kinderimpfung@salzburg.gv.at

Kann ich meine nicht abgerechneten Impfungen korrigieren?

Der Eintrag von Impfungen, bei denen die Auswahl des Impfprogrammes fehlt oder falsch war oder der falsche Impfstoff ausgewählt wurde, können korrigiert werden und die Abrechnung erfolgt im Folgemonat.

Sie haben nach dem Stecken der E-Card über die Ordinationssoftware in der Regel 28 Tage Zugriff auf den e-Impfpass des Impflings. Bei Verwendung der, von der E-Card unabhängigen App, e-Impfdoc (App oder Web-Anwendung) ist eine Änderung der eigenen Einträge auch länger möglich.

Impfungen, bei denen das Alter der Patienten nicht den Altersgrenzen des kostenfreien Kinderimpfprogrammes entspricht, werden nicht abgerechnet.

Abrechnung von Personen ohne Sozialversicherungsnummer?

Bei Personen ohne Sozialversicherungsnummer ist die Abrechnung von Impfungen aus dem kostenfreien Kinderimpfprogramm weiterhin mittels Gutscheins erforderlich. 

Zum Beispiel Personen mit Flüchtlingsstatus oder Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft mit Hauptwohnsitz (lt. Meldezettel) in Salzburg.

Bei Personen, die ihre Sozialversicherungsnummer noch nicht erhalten haben (z.B.: Neugeborene/Zugewanderte) müssen Sie die Impfung im E-Impfpass eintragen sobald sie diese erhalten haben und es für Sie möglich ist. Diese Personen dürfen nicht mit Gutschein abgerechnet werden, um Doppelverrechnungen zu vermeiden.

Was tun, wenn die eCard vergessen wurde?

eCard nachbringen lassen und dann Impfung nachtragen. 
Bei Nutzung der eImpf-App oder des Web-Portals ist die Eintragung im e-Impfpass ohne eCard möglich.

Was tun, wenn der Impfling die Dokumentation in ELGA (e-Impfpass) verweigert?

Für MMR- und HPV-Impfungen sind die Eintragungen gesetzlich vorgeschrieben. Für die Eintragung in den e-Impfpass gibt es kein Opt-Out (Abmeldung). 

Für die Abrechnung Ihres Impfhonorars ist die Eintragung in den e-Impfpass Voraussetzung. Somit kann bei Verweigerung des Eintrags in den e-Impfpass keine Impfung aus dem kostenfreien Kindeimpfprogramm verabreicht werden.

Wie erfolgt die Abrechnung von Impfungen bei Personen mit Wohnsitz in anderen Bundesländern?

Die Abrechnung des Impfhonorars ist mit dem jeweiligen Bundesland durchzuführen und kann nicht mit der Landessanitätsdirektion Salzburg erfolgen.

Wie kann ich eine Impfung abrechnen, die aus medizinischer Indikation erfolgt aber außerhalb der Altersgrenzen im kostenfreien Impfprogramm erfolgt?

Sollte bei einem Impfling eine medizinische Indikation für eine Impfung außerhalb des Schemas im Österreichischen Impfplan  (z.B.Altersgrenze überschritten,..) vorliegen, wird diese im Abrechnung-Datensatz nicht erfasst. Bitte klären Sie diesen Fall vorab mit der Landessanitätsdirektion ab. 

Was passiert z.B. mit der Abrechnung eines Impfhonorares bei einem Kind, das z.B. nicht mehr ins Impfschema fällt?

Bei der Verrechnung von Impfungen, die nicht mehr in das empfohlene Impfschema passen, hängt es vom Impfstoff ab, wie vorzugehen ist, siehe Impfplan Seite 178 – 181: „G. Nachhol-Impfungen und fehlende Impfdokumentation“.

Wie verhindere ich eine Doppelverrechnung mit dem Land Salzburg über die e-Impfpass-Eintragung?

Die ELGA-GmbH sendet dem Land Salzburg mit dem monatlichen Abrechnungsdatensatz eine Liste mit den durchgeführten Fremdimpfungen (Personen mit Wohnsitz in einem anderen Bundesland). Diese Zahl wird im Abrechnungsdatensatz berücksichtigt und bei der Ermittlung der Impfhonorare abgezogen, sodass es nicht zu einer Doppelverrechnung kommt.