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Seit dem Studienjahr 2024/2025 werden gezielt 85 Studienplätze der Humanmedizin in Österreich für Studierende gewidmet, die bereit sind, als Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitssystem zu arbeiten. Das sieht eine gesetzliche Regelung vor, die im Universitätsgesetz normiert ist.
Auch im Studienjahr 2025/2026 wurden dem Land Salzburg vier dieser speziell gewidmeten Studienplätze an der medizinischen Universität in Innsbruck für die Sicherstellung der öffentlichen Gesundheitsversorgung zugeteilt.
Angehenden Ärztinnen und Ärzten, die sich bereit erklären, künftig in den Salzburger Fondsspitälern (das sind die Salzburger Landeskliniken mit den Standorten Uniklinikum Salzburg, Christian-Doppler-Klinik Salzburg, Landesklink Hallein, Landesklinik St. Veit und Landesklinik Tamsweg / Barmherzige Brüder Salzburg / Krankenhaus Oberndorf / Kardinal-Schwarzenberg Klinik in Schwarzach / Tauernkliniken mit den Standorten Zell am See und Mittersill) oder als Amtsärztin oder Amtsarzt (öffentlicher Gesundheitsdienst) tätig zu werden, erhalten während der Studienzeit ein attraktives Ausbildungsgeld.
Welche Leistungen bietet das Salzburg-Stipendium?
- Das Land Salzburg leistet ein Ausbildungsgeld in der Höhe von € 1.035,- (zwölf Mal pro Jahr, valorisiert).
- Übernahme des Studienbeitrags von derzeit € 363,36 pro Semester.
- Klimaticket Junior oder Version Classic-Österreich im Wert von derzeit € 884,20 bzw. € 1.179,30 pro Jahr.
- Job-Zusage für eine Ausbildungsstelle und Stelle als Fachärztin oder Facharzt im öffentlichen Gesundheitsbereich im Bundesland Salzburg.
Welche Verpflichtungen bringt das Salzburg-Stipendium mit sich?
Zur Sicherstellung der speziellen Widmung dieser Studienplätze im öffentlichen Interesse ist die Unterzeichnung einer vertraglichen Vereinbarung mit folgenden Inhalten verpflichtend:
- Erfolgreicher Abschluss des Studiums der Humanmedizin an der Medizinischen Universität in Innsbruck innerhalb von sechs Jahren ab Studienantritt (maximal vier Toleranzsemester möglich, zwei davon mit Ausbildungsgeld).
- Über den aktuellen Studienstatus ist regelmäßig ein Nachweis zu erbringen.
Absolvierung derBasisausbildung und der Ausbildung als Facharztärztin bzw. Facharzt oder Allgemeinmedizinerin bzw. Allgemeinmediziner in der öffentlichen Gesundheitsversorgung im Bundesland Salzburg (Fondskrankenanstalt) • Fünf Jahre als ausgebildete Fachärztin bzw. ausgebildeter Facharzt oder Allgemeinmedizinerin bzw. Allgemeinmediziner in der öffentlichen Gesundheitsversorgung (Fondskrankenanstalt oder öffentlicher Gesundheitsdienst) im Bundesland Salzburg in Vollzeitbeschäftigung zu arbeiten.
Für den Fall, dass die vertraglich vereinbarten Rahmenbedingungen nicht eingehalten werden, ist eine Rückerstattung der Ausbildungsvergütung sowie in bestimmten Fällen eine vertraglich festgesetzte Pönale vorgesehen.
Es darf auch darauf hingewiesen werden, dass Tätigkeiten als Vetragsärztin bzw. Vertragsarzt oder Wahlärztin bzw. Wahlarzt sowie Tätigkeiten in einem anderen Bundesland oder im Ausland nicht auf die Tätigkeitsverpflichtung angerecht werden können.
Der Weg zum Salzburg-Stipendium
- Die Bewerbungsfrist läuft von 03. bis 31. März 2025.
Im Rahmen eines persönlichen Hearings trifft eine Hearing-Kommission die Vorauswahl.
Positive Teilnahme am MedAT (Zulassungstest) am 4. Juli 2025 in Innsbruck (Anmeldefrist für MedAT bis 31. März 2025).
Die Stipendien werden anhand der Ergebnisse beim MedAT („gewidmeter Studienplatz" gemäß Universitätsgesetz) und der persönlichen Eignung zugeteilt. Konkret kommen Personen, die eine Ausbildungsvereinbarung mit den SALK abschließen und zumindest gleich gut wie oder besser als 75 Prozent der Testteilnehmenden abgeschnitten haben („Subquote"), für einen gewidmeten Studienplatz in Frage. Mit Personen, die in die „normale Quote" fallen, kommt dieser Vertrag nicht zustande.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Nachweis über eventuell vorhandene ehrenamtliche Tätigkeiten
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Kopie des Reisepasses
Reifeprüfungszeugnis falls vorhanden
Jahreszeugnisse der letzten vier Schulstufen (Oberstufe)
Bestätigung über die erfolgreiche Anmeldung inklusive Bezahlung des MedAT in Innsbruck