Heizung

Fragen und Antworten

  
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Je besser gedämmt das Gebäude ist, desto effizienter kann eine Luft-Wärmepumpe betrieben werden. Welche Heizung zu welchem Gebäude gut passt, sehen Sie in der Heizungsmatrix. Wichtig ist für Wärmepumpen die Sicherstellung einer niedrigen Vorlauftemperatur idealerweise unter 40 Grad Celsius (teilweise förderrelevant).

  
 

Bundesförderung

Raus aus Öl und Gas": Förderhöhe bis zu 75 Prozent Direktzuschuss  
der förderbaren Investitionskosten.


Landesförderung

Energieförderung Salzburg

Anträge in Kombination mit der Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“ für Private sind im Nachhinein zu stellen.
Antragstellung möglich bis zu zwölf Monaten nach Erhalt der Bundesförderung.

Hinweis
Ausschluss, eines möglichen Fernwärmeanschlusses notwendig.
Abstand zur Leitung unter 50 Meter, Abstand prüfen(Leitfaden Abfrage Leitungsabstand).

Bundes- und Landesförderungen sind kombinierbare Direktzuschüsse.


Allfällige zusätzliche Gemeindeförderungen abklären (Gemeindeamt, Magistrat).

Technische Hinweise

  • Heizlastberechnung durch Professionisten oder Energieausweis
  • Dimensionierung nach Heizlastberechnung (maximal 30 Prozent Überdimensionierung)
  • Idealerweise unter 40 Grad Celsius Vorlauf-Temperatur sollte eingehalten werden (teilweise förderrelevant)
  • Saisonaler Wärmepumpen-Wirkungsgrad (ηs) mindestens 150 Prozent (bei 35 Grad Celsius Vorlauftemperatur)
    Überprüfungsmöglichkeit: www.produktdatenbank-get.at
  • Schallemissionen gegenüber Nachbarn berücksichtigen; Baupolizeigesetz §3a, Widmung prüfen (Leitfaden Abfrage Wärmepumpe)
  
 

Bundesförderung

Raus aus Öl und Gas": Förderhöhe bis zu 75 Prozent Direktzuschuss  
der förderbaren Investitionskosten.


Landesförderung

Energieförderung Salzburg

Anträge in Kombination mit der Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“ für Private sind im Nachhinein zu stellen.

Antragstellung möglich bis zu zwölf Monaten nach Erhalt der  Bundesförderung.

Hinweis

Ausschluss, eines möglichen Fernwärmeanschlusses notwendig.

Abstand zur Leitung unter 50 Meter, Abstand prüfen(Leitfaden Abfrage Leitungsabstand).


Bundes- und Landesförderungen sind kombinierbare Direktzuschüsse.  

Allfällige zusätzliche Gemeindeförderungen abklären (Gemeindeamt, Magistrat).

Etagenheizungen und andere dezentrale Heizungen sind NICHT förderbar.


Technische Hinweise

  • Heizlastberechnung durch Professionisten oder Energieausweis
  • Dimensionierung nach Heizlastberechnung (maximal 30 Prozent Überdimensionierung)
  • Kesselwirkungsgrad bei Nennwärmeleistung mindestens 93 Prozent bzw. 100 Prozent bei Brennwertnutzung
    Überprüfungsmöglichkeit: www.produktdatenbank-get.at
  • Prüfen ob Kaminsanierung notwendig (Rauchfangkehrer)
  

Bei einem Abstand des Gebäudes zur Fernwärmeleitung bedarf es der Abklärung mit dem Betreiber. Größere Abstände sind oft nicht wirtschaftlich.
Abstand prüfen, (Leitfaden Abfrage Leitungsabstand)

Bundesförderung

Raus aus Öl und Gas": Förderhöhe bis zu 75 Prozent Direktzuschuss  

der förderbaren Investitionskosten.

Hinweis

Energieausweis, nicht älter als 10 Jahre (Berechner suchen) oder Energieberatungsprotokoll (Beratung anmelden)


Landesförderung

Energieförderung Salzburg

Anträge in Kombination mit der Bundesförderung Raus aus Öl und Gas für Private sind im Nachhinein zu stellen.

Antragstellung möglich bis zu zwölf Monaten nach Erhalt der Bundesförderung.

Bundes- und Landesförderungen sind kombinierbare Direktzuschüsse. 

Allfällige zusätzliche Gemeindeförderungen abklären (Gemeindeamt oder Magistrat)


Einen Überblick über die aktuellen Fernwärmepreise erhalten Sie auf der Homepage www.waermepreise.at.


  


Landesförderung

"Energieförderung Salzburg": Förderhöhe max. 40 Prozent der Investitionskosten.

Anlagen bis 50 kW:    5.000€

Anlagen bis 100 kW:  6.500€

Anlagen über 100kW: 8.000€

Antragsstellung vor Umsetzung!


Bundesförderung

Umweltförderung: Förderhöhe max. 30 Prozent der Investitionskosten,

max. 5.000€ / +2.500€ Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage.

Registierung unter www.tausch-erneurbare.at; Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registierung erfolgen.

Die Rahmenbedingungen und technischen Anforderungen des gewählten Heizsystems bitte im Informationsblatt "Tausch erneuerbarer Heizungssysteme für Private" unter www.umweltförderung.at nachlesen.

Bundes- und Landesförderungen sind kombinierbare Direktzuschüsse.

Allfällige zusätzliche Gemeindeförderungen abklären (Gemeindeamt, Magistrat).