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Projektförderungen

Der „Europäische Green Deal“ ist der strategische Fahrplan der EU für einen gesellschaftspolitischen Wandel hin zu einer umweltgerechteren und nachhaltigeren Wirtschaft. Im Rahmen des „Green Deals“ wurde die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Jahre 2023 bis 2027 und damit auch die Förderung durch den ELER-Fonds stärker an Nachhaltigkeits- und Biodiversitätsziele geknüpft. Hierzu hat die EU im Mai 2020 die Biodiversitätsstrategie 2030 auf den Weg gebracht. Der nationale GAP-Strategieplan löst mit der Förderperiode 2023 bis 2027 das bisherige ländliche Entwicklungsprogramm (Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung 2014 bis 2020) als Förderinstrument für den ländlichen Raum ab. Der Strategieplan ist die Grundlage für die EU-Förderung im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Er regelt die Förderung für die 1. und 2. Säule der GAP und trat am 1. Januar 2023 in Kraft.

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), die zweite Säule der GAP, ist das zentrale Finanzierungsinstrument der EU für naturschutzrelevante Förderung im ländlichen Raum. Durch den GAP-Strategieplan werden Natur-, Umwelt- und Klimaziele stärker in die ELER-Förderung integriert.

GAP-Projekte

Das Land Salzburg startete mit 1. Jänner 2023 als eines der ersten Bundesländer mit der nationalen Umsetzung der Projektförderung im Bereich Naturschutz. Die Naturschutz-Projektförderungen des nationalen GAP-Strategieplanes leisten einen wichtigen Beitrag für Restaurationsmaßnahmen von Ökosystemen und zur Bewusstseinsbildung für die Ziele des Naturschutzes. Die drei nachfolgenden Maßnahmen sind die zentralen Förderinstrumente für die Erreichung der Ziele der Biodiversitätsstrategie Österreich 2023:

  • Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes (73-15)
  • Zusammenarbeit (77-02)
  • Wissenstransfers für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder im Bereich Naturschutz bieten umfangreiche Möglichkeiten zur Planung und Umsetzung biodiversitätsfördernder Maßnahmen

Alle laufenden Aufrufe (Calls) der nachfrolgenden naturschutzbezogenen Projektfördermaßnahmen des Bundeslandes Salzburg werden auf der Webseite der AMA veröffentlicht:

  • 73-15-SBG Investitionen (Naturschutz): Aufrufe
  • 77-02-SBG Zusammenarbeit: nur Aufrufe
  • 78-03 Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder: nur Aufrufe

Die Antragstellung ist nur bei einem offenen Aufruf möglich.

  • Informationen zur Antragstellung (Detailseite der Fördermaßnahme und in den „Allgemeinen Informationen“)
  • Richtlinie des Landes Salzburg zur Umsetzung EU/Land-finanzierter Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023 bis 2027

ÖPUL-Prämien

Die Teilnahme an der Naturschutzmaßnahme ist bis spätestens 31. Dezember des Vorjahres online über e-AMA oder über die zuständige Bezirksbauernkammer im Rahmen des Mehrfachantrages des ÖPUL 2023 (kurz MFA) anzumelden. Grundsätzlich verpflichten Sie sich ab der Mehrfachantragstellung, die Flächen für mindestens

  • sechs Jahre (MFA 2023)
  • fünf Jahre (MFA 2024)
  • mindestens vier Jahre (MFA 2025)

bis einschließlich 2028 nach den getroffenen Vereinbarungen zu bewirtschaften.

  • Die Projektbestätigung wird Ihnen von der Naturschutzabteilung per Post zugesandt. Sie ist auch über e-AMA online abrufbar.
  • Die Projektbestätigung enthält eine Auflistung Ihrer beantragten und bestätigten Feldstücke sowie Informationen über die getroffenen Vereinbarungen bei der gemeinsamen Begehung der Flächen.
  • Nach der Begutachtung der Förderflächen und der Antragstellung beginnt bei der Naturschutzmaßnahme des ÖPUL 2023 sowie bei Landesprämien mit 1. Jänner des Folgejahres das erste Verpflichtungsjahr.
  • Bei der Abgabe des Mehrfachantrages (bis spätestens Mitte April) werden die neuen „Naturschutzflächen“ eingetragen und codiert (NAT, N2).
  • Versichern Sie sich, dass die Daten auf Ihrer Projektbestätigung und dem Mehrfachantrag übereinstimmen. Kleinste Abweichungen können zu einer Verzögerung in der Auszahlung führen. Sollten alle Daten übereinstimmen, überweist Ihnen die Agrarmarkt Austria im Herbst ihre Prämie für die erbrachten Leistungen.

Änderung Projektbestätigung

Eine geplante Änderung der Bewirtschaftung erfordert eine Änderung der Projektbestätigung. Dazu zählen:

  • Verlust der Verfügungsgewalt (Beendigung der Pachtverhältnisse)
  • Bewirtschafterwechsel
  • Höhere Gewalt
  • Vermessungsfehler oder Flächenabänderungen nach Vor-Ort-Kontrollen

Falls Sie Änderungen in der Flächenbewirtschaftung planen, teilen Sie uns dies schriftlich mit. Bitte senden Sie uns eine Kopie der Projektbestätigung mit den geänderten Daten an die Naturschutzabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung. Wollen Sie zusätzliche Flächen als Naturschutzflächen bewirtschaften, dann stellen Sie, wie oben beschrieben, erneut einen Antrag auf Begutachtung.

Prämie für Acker und Grünland

Die Gesamtprämie Ihrer Vertragsfläche setzt sich aus mehreren Auflagenbausteinen zusammen. Details dazu finden Sie auf Ihrer Projektbestätigung. Die maximalen Obergrenzen im ÖPUL 2023 wurde für Acker und Grünland auf 1.500 Euro pro Hektar angehoben.

Landesprämien

Die Auszahlung der Landesprämien erfolgt jährlich im Herbst durch die Abteilung 5 Natur- und Umweltschutz, Gewerbe des Landes.