Hinweisgebersystem

Frau arbeitet am Laptop

Um einen weiteren Beitrag zur Transparenz in der Salzburger Landesverwaltung zu leisten, wird ein Hinweisgeberinnen- und Hinweisgebersystem für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer sowie Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellt. Hier können auch Verstöße nach dem Salzburger Hinweisgeberschutzgesetz gemeldet werden. Dabei handelt es sich um eine webbasierte Whistleblowing-Plattform, die einen externen, sicheren Meldekanal bietet.

Dazu kann unter „Meldung abgeben“ ​ein Missstand oder Rechtsverstoß in der Salzburger Landesverwaltung gemeldet werden.


Eine anonyme Meldung und eine anonyme Dialogfunktion sind ebenfalls möglich. Alle Meldungen werden streng vertraulich behandelt. Eine objektive und unabhängige Bearbeitung wird durch die Stabsstelle Interne Revision als dafür zuständige Organisationseinheit gewährleistet.


  
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Alle Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer des Landes Salzburg und alle Bürgerinnen und Bürger können Hinweise melden.

  

Wenn Sie Hinweise über nicht regelkonformes oder nicht gesetzmäßiges Verhalten von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern des Landes Salzburg haben (zum Beispiel Bestechung, Complianceverstöße, unter Umständen strafbare Handlungen, andere Rechtsverstöße oder Missstände, Verstöße nach dem Salzburger Hinweisgeberschutzgesetz), unterstützen Sie uns, indem Sie den Hinweis auf dieser Plattform melden. Genaue Informationen zu den Schwerpunkten des Hinweisgebersystems erhalten Sie bei der Eingabe Ihrer Meldung. Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem nicht für allgemeine Beschwerden und Anliegen gedacht ist. Nach Eingang der Meldung wird diese von uns bearbeitet, und es werden allfällig weitere Erhebungen und Rückfragen (bei Einrichtung eines geschützten Postfaches) gemacht.

  

Von jedem Rechner und von jedem Endgerät.

  

Bei iWhistle handelt es sich um einen verschlüsselten elektronischen Meldekanal, über welchen Sie als Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, Bürgerinnen und Bürger) die Möglichkeiten haben, Rechtsverstöße und Missstände betreffend die Verwaltung des Landes Salzburg, das den Meldekanal unterhält, zu melden. Das iWhistle System ist DSGVO-konform und bietet höchste Sicherheit dadurch, dass alle Daten in der Open Telekom Cloud gehostet werden. Der elektronische Meldekanal enthält einen Meldebogen, der durch die Hinweisgeberin / den Hinweisgeber in wenigen Schritten auszufüllen und abzusenden ist.
  

Für die Meldung wird lediglich ein Internetzugang benötigt. Ein Hinweis kann über den Computer oder mobile Endgeräte (Smartphones, Tablets) abgegeben werden. Hierfür müssen Sie als Hinweisgeberin/Hinweisgeber nur über die Ihnen bekanntgegebene Domain den Meldebogen aufrufen. Der Meldebogen enthält zunächst eine Auswahlmöglichkeit, welches Gebiet der von Ihnen wahrgenommene Vorfall betrifft. Im nächsten Schritt sind Angaben zum Vorfall zu machen. Bei Feldern mit einem * handelt es sich um Pflichtfelder, die immer ausgefüllt werden müssen, um einen Hinweis abzugeben. Über die Symbolleiste können Sie jederzeit auf die vorhergehende Seite zurücknavigieren. Dabei ist zu beachten, dass dadurch alle gemachten Angaben und Eintragungen nicht gespeichert, sondern gelöscht werden.

  

Nach Abgabe eines Hinweises wird für jede Hinweisgeberin / jeden Hinweisgeber ein gesondertes geschütztes Postfach generiert.

  
Die Zugangsdaten für das geschützte Postfach erhalten Sie als Hinweisgeberin/Hinweisgeber automatisch nach Absenden des Hinweises. Diese können Sie als PDF herunterladen, in den Zwischenspeicher kopieren oder händisch notieren. Es ist wichtig, die Zugangsdaten abzuspeichern, da diese durch niemanden wiederhergestellt werden können. Das geschützte Postfach kann nur über den generierten Zugangslink (es wird für jeden Hinweis ein eigenständiger Link generiert) geöffnet werden. Das Postfach wird über „Schließen der Seite“ verlassen. Nur über das gesicherte Postfach können Sie in den Dialog mit dem Hinweisbearbeiter treten und sich über den Sachstand der Bearbeitung erkundigen. Es muss somit eigenständig aktiv das Postfach kontrolliert werden. Bitte beachten Sie, dass der Hinweis archiviert und in weiterer Folge gelöscht wird, wenn das Verfahren für den Hinweis abgeschlossen ist oder dies nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fällt. Sodann ist auch kein Zugriff auf das Postfach mehr möglich.

​Test
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Als Hinweisgeberin/Hinweisgeber sind Sie nicht verpflichtet, im Meldebogen persönliche Daten einzugeben. Dies erfolgt auf rein freiwilliger Basis. Beim Hochladen von Dateien sollten Sie darauf achten, dass Sie vorab auf Sie verweisende Textstellen schwärzen, sofern Sie Ihre personenbedingten Daten nicht preisgeben möchten. Ebenfalls sollten Sie darauf achten, dass keine personenbezogenen Daten von Dritten, die für die Sachbearbeitung des Hinweises irrelevant sind, angegeben werden. Bei Versand des Hinweises wird automatisch serverseitig eine IP-Anonymisierung und im Browser des Hinweisgebers / der Hinweisgeberin eine Datenverschlüsselung vorgenommen. Die weitere Korrespondenz erfolgt dann über das geschützte Postfach. Durch iWhistle erfolgt kein IP-Tracking, es werden keine Cookies oder iFrames verwendet. Nach Bearbeitung des Hinweises erhalten Sie eine Information, ob der Fall geschlossen oder weiterverfolgt wird. Die Daten werden nach Beendigung der Bearbeitung gemäß der entsprechenden gesetzlichen Löschfristen gelöscht.

  
Beim Land Salzburg, Landesamtsdirektion, Stabsstelle Interne Revision:
  • per Telefon (+43 662 8042-2533, -2589)
  • in einem persönlichen Gespräch
  • per Brief (mit dem Verschlussvermerk „vertraulich“)
Kontakt zum Land Salzburg:
Land Salzburg, Landesamtsdirektion, Stabsstelle Interne Revision
Postfach 527, 5010 Salzburg