Inhalt
Pädagogische Fachkräfte in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sind verpflichtet, einen begründeten Verdacht der Kindeswohlgefährdung an die örtlich zuständige Kinder- und Jugendhilfe der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. (Mitteilungspflicht)
Darüber hinaus sollen institutionelle Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen im Bundesland Salzburg als sichere Orte für Kinder dafür Sorge tragen, dass das Kindeswohl gewahrt und geschützt wird. Die Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes wird empfohlen.
Fachliche Auseinandersetzung mit dem Kinderschutz:
Über das
ZEKIP - Land Salzburg werden Workshops und Seminare zum Kinderschutz über die
Kursverwaltung (salzburg.gv.at) angeboten. Unterstützung bei der Erarbeitung eines Kinderschutzkonzeptes wird über die Fortbildungsveranstaltung "Online-Kick-Off 'Basismappe Kinderschutz'" zur Verfügung gestellt.
Weiterführende Informationen
Kinderrechte