Zum Hauptinhalt springen

Kinderschutz

Kinder haben ein Recht darauf, ohne Gewalt aufwachsen zu können. In Österreich ist dieses Recht verfassungsgesetzlich verankert: Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, die Zufügung seelischen Leides, sexueller Missbrauch und andere Misshandlungen sind verboten. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung.

 

Pädagogische Fachkräfte in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sind verpflichtet, einen begründeten Verdacht der Kindeswohlgefährdung an die örtlich zuständige Kinder- und Jugendhilfe der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. (Mitteilungspflicht)

Darüber hinaus sollen institutionelle Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen im Bundesland Salzburg als sichere Orte für Kinder dafür Sorge tragen, dass das Kindeswohl gewahrt und geschützt wird. Die Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes wird empfohlen.
 

Die Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes wird empfohlen: 

Als Unterstützung bei der Erarbeitung eines Kinderschutzkonzeptes dient die „Basismappe Kinderschutz“. Voraussetzung für den Erhalt dieser Basismappe ist ein Teamtag zum Thema Kinderschutz. Dazu ist eine Kontaktaufnahme mit dem ZEKIP (zekip@salzburg.gv.at) erforderlich. Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt der Basismappe ist die Absolvierung der Online-Fortbildungsveranstaltung „Kick-off Basismappe Kinderschutz“. Im Veranstaltungsprogramm des ZEKIP (Zentrum für Kindergartenpädagogik finden sich zudem regelmäßig aktuelle Workshops und Seminare zum Thema Kinderschutz Suche Kursverwaltung.

 

Weiterführende Informationen
 

Kinderrechte