Schutzgebiete

Schutzgebiete werden von der Naturschutzbehörde durch einen Rechtsakt (Verordnung oder Bescheid) dann erlassen, wenn für räumlich begrenzte Bereiche besondere Schutzvorschriften erforderlich sind.

Als Gründe für die Unterschutzstellung können z.B. die besondere landschaftliche Schönheit, die weitgehende Ursprünglichkeit oder das Vorkommen seltener oder gefährdeter Tiere oder Pflanzen in Betracht kommen.

Je nach Schutzzweck werden auch die Schutzvorschriften bzw. die hievon möglichen Ausnahmen in der Verordnung festgelegt. Nähere Auskünfte über die Abgrenzung des Schutzgebietes und die einzelnen Schutzbestimmungen können bei der Naturschutzbehörde und der örtlich zuständigen Gemeinde eingeholt werden, sind aber auch in dem beim Amt der Salzburger Landesregierung aufliegenden Naturschutzbuch ersichtlich


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