Wolfverdachtsfälle und -risse

Daten, Fakten und Infos

Das Land hat in einem 5-Punkte-Aktionsprogramm die notwendigen Schritte zur Vermeidung und Regelung von Konflikten festgelegt. Bei „Schad- oder Risikowölfen“ wird eine Entnahme per Verordnung geregelt.

5-Punkte-Aktionsprogramm

  • Intensivierung der Herden-Schutzmaßnahmen: Das Land Salzburg unterstützt die Intensivierung von Herdenschutzmaßnahmen durch Förderung von Investitionskosten. Diese Hilfe besteht auch aus Information und Beratung, welche zielgerichteten und zumutbaren Maßnahmen insbesondere für Heimweideflächen möglich sind.
  • Schnelle, effiziente, unbürokratische Entschädigungen: Erlittene Schäden werden effizient, schnell und unbürokratisch entschädigt. Die Fäden laufen beim Land Salzburg, Abteilung Lebensgrundlagen und Energie, zusammen. Das Land Salzburg wird dementsprechend budgetär vorsorgen.
  • Managementplan Wolf: Aufgrund des regelmäßigen Vorkommens von Wölfen wird für das Bundesland Salzburg ein landesweit abgestimmter Managementplan entwickelt, darin wird unter anderem der Umgang mit Schad- oder Risikowölfen festlegt. Der Schutz für auf Weideflächen gehaltene Tiere und insbesondere der Schutz für Leib und Leben der Menschen hat dabei oberste Priorität.
  • Wolfsbeauftragter des Landes Salzburg: Zur Beurteilung der notwenigen Maßnahmen wird ein Koordinierungsgremium eingerichtet. Das für die Landwirtschaft zuständige Mitglied der Landesregierung hat den Vorsitz, für das operative Geschäft wurde ein „Wolfsbeauftragter“ für das Land Salzburg installiert. Aufgabe des Gremiums: Grundsätzliche Vorgehensweisen und Entscheidungen im Umgang mit dem Wolf entwickeln sowie die jeweiligen, notwendigen Schritte abzustimmen. Der Wolfsbeauftragte ist erster Ansprechpartner für alle diesbezüglichen Fragen.
  • Verhandlungen Schutzstatus: Gegenüber der Europäischen Union und einzelnen Mitgliedsländern sowie staatenübergreifende Institutionen wie beispielsweise die „ARGE Alp“ sind Verhandlungen und Abstimmungen ausschließlich dem Landeshauptmann vorbehalten. Jedenfalls wird dabei eine Herabstufung des Schutzstatus in der FFH-Richtlinie angestrebt. Als erster Schritt dafür wurde im Dezember 2024 die Berner Konvention dahingehend geändert. Überdies bedarf es einer Klarstellung der Definition des guten Erhaltungszustandes.


Meldung eines Verdachtsfalls und Rissbegutachtung

Besteht der Verdacht, dass Nutztiere von einem Beutegreifer (Wolf, Bär, Luchs) gerissen oder verletzt wurden, ist der Wolfsbeauftragte des Landes unter der Telefonnummer +43 664 4406454 oder per E-Mail die erste Anlaufstelle. Sobald ein Riss gemeldet wurde, wird er von Experten des Landes begutachtet, diese geben eine erste fachliche Einschätzung ab. Das Rissbild und DNA-Proben lassen Rückschlüsse zu, ob es sich tatsächlich um einen Wolfsriss handelt.
Was ist bei einem Verdachtsfall zu tun:
  • Getötete Tiere möglichst unverändert liegen lassen (zur DNA Probennahme).
  • Bissspuren nicht berühren und Körper möglichst nicht drehen.
  • Wenn möglich Fotos von den Rissbildern erstellen und per E-Mail oder WhatsApp an den Wolfsbeauftragten senden.
  • Auf weitere Spuren in der Umgebung achten (Fährten, Losung, andere Risse etc.)


Entschädigung beantragen

Für bestätigte Schäden, die ein Wolf an Haus- und Hoftieren verursacht, kann das Land Salzburg nach Maßgabe der vorhandenen Mittel Ersatz leisten. Die Grundlagen dafür sind in der entsprechenden Förderrichtlinie dargestellt.
  • Pro Lamm oder Kitz: 110 Euro
  • Pro Schaf oder Ziege: 220 Euro
Bei Zuchttieren oder gefährdeten Rassen wird die Entschädigung im Einzelfall festgelegt. Bei anderen Nutztieren muss im Einzelfall der Schätzwert festgelegt werden. Die Entschädigungssummen werden gemeinsam mit den Interessenvertretungen und Zuchtverbänden festgelegt.

Landwirte können Anträge auf Entschädigung direkt und unkompliziert per E-Mail einbringen.