Anita Eder, BA
Teamleitung Zukunftsraum Gemeinde und Bürger:innenbeteiligung
Das Programm „Zukunftsraum Gemeinde“ begleitet Salzburger Gemeinden dabei, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern individuelle und zukunftsfähige Lösungen für komplexe Fragestellungen zu entwickeln.
Das Programm, das vormals Agenda 21 hieß, unterstützt Salzburger Gemeinden seit 2015 bei der Durchführung von professionell begleiteter Bürger:innenbeteiligung. Ob breit angelegte Beteiligungsprozesse oder themenspezifische Dialoge zu Wohnen, Nahversorgung oder Jugend – im Rahmen des attraktiven Förderprogrammes findet jede Gemeinde den passenden Weg, ihre Zukunft aktiv und nachhaltig zu gestalten.
Nutzen Sie die Unterstützung der erfahrenen Beraterinnen und Berater des SIR – Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen und entdecken Sie, wie Sie Ihr Gemeindeentwicklungspotenzial voll ausschöpfen können. Das Land Salzburg bietet ein attraktives Fördermodell mit fünf geförderten Modulen für Bürger:innenbeteiligung.
Zukunftsraum Gemeinde ist eine Weiterentwicklung des Agenda-21-Programms.
Modul 1: Der Basisprozess – ausführlich und breit
Die Gemeinde erarbeitet unter aktiver und breiter Beteiligung der Bürger:innen und im Austausch mit der Gemeindevertretung ein Zukunftsprofil. Ganz konkrete Projektideen werden außerdem in die Umsetzung gebracht. Ein Basisprozess dauert ca. 10 - 12 Monate.
Modul 2: Die Themenbeteiligung – fokussiert und intensiv
Gemeinden mit einer konkreten, zukunftsrelevanten Fragestellung werden sowohl mit Fachexpertise als auch durch die Beteiligung von Bürger:innen und Stakeholder:innen unterstützt. Eine Themenbeteiligung dauert ca. 6 - 8 Monate.
Modul 3: Der Beteiligungsimpuls – kurz und knackig
Die Gemeinde richtet sich mit einer kurzen, themenbezogenen Fragestellung an die Bürger:innen. In rund 2-4 Monaten unterstützt dieses kompakte Format eine zielgerichtete Beteiligung.
Modul 4: Der Folgeprozess – vertiefend
Im Anschluss an Modul 1 bis 3 können Gemeinden mit einem Folgeprozess und/oder einem Umsetzungsprogrammen weiterarbeiten.
Modul 5: Das Umsetzungsprogramm – für gezielte Projekte
Für die gezielte Umsetzung von Projekten kann das Modul 5 beantragt werden.
Modul 4 und 5 sind Aufbaumodule und sind erst im Anschluss an Modul 1 bis 3 förderbar. Als Entscheidungshilfe, welches Modul passend für Ihre Gemeinde ist, empfehlen wir vor der Fördereinreichung eine vom SIR kostenlos moderierte Gemeindevertretungsklausur durchzuführen.
Alle Details zur Förderung sind in der Förderrichtlinie ausführlich erklärt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Team Zukunftsraum Gemeinde beim SIR.
Die alte Förderrichtlinie Agenda 21 (Stand 2021) ist für jene Gemeinden gültig, die eine Förderzusage auf Basis dieser Richtlinie laufen haben.
Das SIR bietet eine kostenlose Förderberatung für Gemeinden an und unterstützt Sie bei der Einreichung und Abrechnung.
sind Gemeinden und in Ausnahmefällen auch Vereine (sofern deren Aufgabenstellungen den Zielen des Fördermodells Zukunftsraum Gemeinde entsprechen).
Die Förderhöhe richtet sich nach der geltenden Finanzkraft und beträgt zwischen 65 Prozent und 90 Prozent der förderfähigen Kosten (gedeckelt). Details sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.
Auskunft zur aktuellen Einstufung der Finanzkraft (Kategorie A, A/ha, B, C) erhalten Gemeinden per E-Mail an: wirtschaft@salzburg.gv.at.
Bitte senden Sie die Anfrage per E-Mail an beide E-Mail-Adressen (wirtschaft@salzburg.gv.at und robert.maier@salzburg.gv.at). Als Text reicht die Information, dass die Gemeinde demnächst eine Förderung für das Programm „Zukunftsraum Gemeinde“ bei der Abt. 5 beantragen wird und hierfür um Mitteilung der aktuell gültigen Finanzkraft (keine Durchschnittswerte, sondern aktueller Wert Kategorie A, A/ha, B, C) ersucht.
Die E-Mail mit der aktuellen Auskunft zur Finanzkraft muss bei der online Fördereinreichung als Beilage hochgeladen werden und darf maximal zwei Monate alt sein.
Das Förderansuchen muss von der Gemeinde online über das Gemeindeportal gestellt werden:
Folgende Beilagen müssen hochgeladen werden:
Details zu den Unterlagen und der Fördereinreichung sind in der Förderrichtlinie ausführlich erläutert.
Die Förderabrechnung muss von der Gemeinde online über das Gemeindeportal gestellt werden:
Wird eine Förderung gewährt, muss das Logo „Logo_Förderhinweis_Land+SIR“ bei allen Veröffentlichungen gut sichtbar platziert werden. Das Logo „Zukunftsraum Gemeinde Baum“ (mit oder ohne Schriftzug) soll ebenfalls verwendet werden. Die Logos stehen unten im Download-Bereich zur Verfügung.
Erfolgreiche Beteiligungsprozesse mit breiter Bürger:innenbeteiligung werden in bestimmten Prozessschritten mit professioneller Begleitung durchgeführt. Dafür gelten österreichweit die Basisqualitäten für Beteiligung. Sie orientieren sich an den 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung.
Allgemeine Anfragen: zukunftsraum.gemeinde@salzburg.gv.at
Teamleitung Zukunftsraum Gemeinde und Bürger:innenbeteiligung
Zukunftsraum Gemeinde und Bürger:innenbeteiligung
Zukunftsraum Gemeinde und Bürger:innenbeteiligung
Zukunftsraum Gemeinde und Bürger:innenbeteiligung
Programmkoordination Zukunftsraum Gemeinde