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Zukunftsraum Gemeinde

Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern für eine nachhaltige Zukunft

Das Programm „Zukunftsraum Gemeinde“ begleitet Salzburger Gemeinden dabei, gemeinsam mit den Bürger:innen individuelle und zukunftsfähige Lösungen für komplexe Fragestellungen zu entwickeln.

Das Programm, das vormals Agenda 21 hieß, unterstützt Salzburger Gemeinden seit 2015 bei der Durchführung von professionell begleiteter Bürger:innenbeteiligung. Ob breit angelegte Beteiligungsprozesse oder themenspezifische Dialoge zu Wohnen, Nahversorgung oder Jugend – im Rahmen des attraktiven Förderprogrammes findet jede Gemeinde den passenden Weg, ihre Zukunft aktiv und nachhaltig zu gestalten.

Mehr zum Programm Zukunftsraum Gemeinde erfahren Sie beim SIR

Infos zur Förderung

Nutzen Sie die Unterstützung der erfahrenen Berater:innen des SIR (Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen) und entdecken Sie, wie Sie Ihr Gemeindeentwicklungspotenzial voll ausschöpfen können. Das Land Salzburg bietet ein attraktives Fördermodell mit fünf geförderten Modulen für Bürger:innenbeteiligung:

  • Basisprozess (Modul 1)
  • Themenbeteiligung (Modul 2)
  • Beteiligungsimpuls (Modul 3)
  • Folgeprozess (Modul 4)
  • Umsetzungsprogramm (Modul 5)

Modul 3 und 4 sind Aufbaumodule und sind erst im Anschluss an Modul 1 bis 3 förderbar.

Modul 1: Der Basisprozess – ausführlich und breit
Die Gemeinde erarbeitet unter aktiver und breiter Beteiligung der Bürger:innen und im Austausch mit der Gemeindevertretung ein Zukunftsprofil. Ganz konkrete Projektideen werden außerdem in die Umsetzung gebracht. Ein Basisprozess dauert ca. 10 - 12 Monate.

Modul 2: Die Themenbeteiligung – fokussiert und intensiv
Gemeinden mit einer konkreten, zukunftsrelevanten Fragestellung werden sowohl mit Fachexpertise als auch durch die Beteiligung von Bürger:innen und Stakeholder:innen unterstützt. Eine Themenbeteiligung dauert ca. 6 - 8 Monate.

Modul 3: Der Beteiligungsimpuls – kurz und knackig
Die Gemeinde richtet sich mit einer kurzen, themenbezogenen Fragestellung an die Bürger:innen. In rund 2-4 Monaten unterstützt dieses kompakte Format eine zielgerichtete Beteiligung.

Modul 4: Der Folgeprozess – vertiefend
Im Anschluss an Modul 1 bis 3 können Gemeinden mit einem Folgeprozess und/oder einem Umsetzungsprogrammen weiterarbeiten. 

Modul 5: Das Umsetzungsprogramm – für gezielte Projekte
Für die gezielte Umsetzung von Projekten kann das Modul 5 beantragt werden.

Als Entscheidungshilfe, welches Modul passend für Ihre Gemeinde ist, empfehlen wir vor der Fördereinreichung eine vom SIR kostenlos moderierte Gemeindevertretungsklausur durchzuführen.

Die nachfolgende Abbildung skizziert den Ablauf und die Module samt Vor- und Nachbetreuung durch das SIR:

Alle Details zur Förderung sind in der Förderrichtlinie ausführlich erklärt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Team Zukunftsraum Gemeinde beim SIR.

Die Förderrichtlinie Zukunftsraum Gemeinde gilt seit 03.10.2024.
Die alte Förderrichtlinie Agenda 21 (Stand 2021) ist für jene Gemeinden gültig, die eine Förderzusage auf Basis dieser Richtlinie laufen haben.

Förderberatung
Das SIR bietet eine kostenlose Förderberatung für Gemeinden an und unterstützt Sie bei der Einreichung und Abrechnung. 
Kontakt

Förderempfänger
sind Gemeinden und in Ausnahmefällen auch Vereine (sofern deren Aufgabenstellungen den Zielen des Fördermodells Zukunftsraum Gemeinde entsprechen).

Förderhöhe
Die Förderhöhe richtet sich nach der geltenden Finanzkraft und beträgt zwischen 65% und 90% der förderfähigen Kosten (gedeckelt). Details sind der Förderrichtlinie zu entnehmen. 

Einstufung der Finanzkraft
Auskunft zur aktuellen Einstufung der Finanzkraft (Kategorie A, A/ha, B, C) erhalten Gemeinde per E-Mail unter: 

Land Salzburg 
Abteilung 1 - Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden 
Referat 1/04 Tourismus und Gemeindefinanzierung 
wirtschaft@salzburg.gv.at

Ansprechperson
Herr Robert Maier Tel.: +43 662 8042-3761 
E-Mail: robert.maier@salzburg.gv.at

Bitte senden Sie die Anfrage per E-Mail an beide E-Mail-Adressen (wirtschaft@salzburg.gv.at und robert.maier@salzburg.gv.at). Als Text reicht die Information, dass die Gemeinde demnächst eine Förderung für das Programm „Zukunftsraum Gemeinde“ bei der Abt. 5 beantragen wird und hierfür um Mitteilung der aktuell gültigen Finanzkraft (keine Durchschnittswerte, sondern aktueller Wert Kategorie A, A/ha, B, C) ersucht.

Fördereinreichung
Das Förderansuchen muss von der Gemeinde online über das Gemeindeportal gestellt werden:

--> www.kommunalnet.at --> Werkzeuge --> "Gemsala" (Gemeindeportal Salzburger Land) --> E-Gov-Formular --> „Förderansuchen Zukunftsraum Gemeinde“

Folgende Beilagen müssen hochgeladen werden:

  • Beschluss der Gemeindevertretung zur Durchführung des ausgewählten Moduls (bei einer Themenbeteiligung und beim Beteiligungsimpuls muss das Thema festgelegt werden)
  • Ausgefülltes Kurzkonzept für das jeweilige Modul (Download der Vorlage unten)
  • Angebot der Prozessbegleitung (ausgenommen Modul 5)

Details zu den Unterlagen und der Fördereinreichung sind in der Förderrichtlinie ausführlich erläutert.

Anmerkungen zur online Fördereinreichung: 

  • Höhe der angesuchten Förderung gemäß Finanzkraft muss mit der Angabe im Kurzkonzept übereinstimmen
  • Förderzeitraum bzw. Prozesszeitraum: Beginn ist der Tag der Einreichung. Für das Ende sollte ein guter Zeitpuffer nach dem Abschluss eingeplant werden, min. drei Monate. Wichtig: Alle Leistungen und Rechnungen, die bei der Abrechnung geltend gemacht werden, müssen innerhalb des Prozesszeitraumes liegen. Zeitraum muss mit der Angabe im Kurzkonzept übereinstimmen.
  • Antragstellende Person soll mit der Ansprechperson aus dem Kurzkonzept übereinstimmen. Sollte ein eingereichtes Angebot der Prozessbegleitung unter den max. nachzuweisenden Kosten lt. Förderrichtlinie liegen, können zusätzlich zu den Kosten für die Prozessbegleitung weitere förderfähige Kosten angeben (siehe S. 15 der Förderrichtlinie), z.B. Druckkosten für prozessbegleitende Öffentlichkeitsarbeit, Catering/Verpflegung (max. 5% der förderfähigen Kosten) oder ähnliches. Entsprechende Ausgaben werden bei Vorlage einer Rechnung ebenfalls gefördert.
  • Wenn im Vorfeld nur ein Angebot eingeholt wurde, bitte in den Anmerkungen eine kurze Begründung angeben

Die Förderabrechnung muss von der Gemeinde online über das Gemeindeportal gestellt werden:

--> www.kommunalnet.at --> Werkzeuge --> "Gemsala" (Gemeindeportal Salzburger Land) --> E-Gov-Formular --> „Förderabrechnung Zukunftsraum Gemeinde“

Alle erforderlichen Beilagen sind der aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen.

Wird eine Förderung gewährt, muss das Logo "Zukunftsraum Gemeinde" bei allen Veröffentlichungen gut sichtbar platziert werden.
Die Logos stehen unten im Download Bereich zur Verfügung (.zip).

Erfolgreiche Beteiligungsprozesse mit breiter Bürger:innenbeteiligung werden in bestimmten Prozessschritten mit professioneller Begleitung durchgeführt. Dafür gelten österreichweit die Basisqualitäten für Beteiligung. Sie orientieren sich an den 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung.

Zukunftsraum Gemeinde ist eine Weiterentwicklung des Agenda-21-Programmes.