Ein Kind zu bekommen, bedeutet nicht automatisch, in eine wirtschaftlich knappe Situation zu geraten, aber es kann so manches
Familienbudget erheblich belasten. Das Land Salzburg bietet Unterstützung mit folgenden Hilfen:
Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung von schwangeren Frauen, die sich in einer finanziell schwierigen Situation befinden.
Die antragstellende Person muss den Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg haben.
Bei Antragstellung sind ein gültiger dauerhafter Aufenthaltstitel (für Drittstaatsangehörige) oder eine gültige Anmeldebescheinigung vorzulegen (für EU-/EWR-/Schweizer Bürger).
Beratungstelefon
T 0662/80 42-5420
Montag: 10:00–12:00 Uhr und 14:00–15:00 Uhr
Mittwoch: 14:00–15:00 Uhr
Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung von Familien und Alleinerziehenden, die sich durch eine Notsituation in einer finanziellen Notlage* befinden.
*Eine finanzielle Notlage wird dadurch definiert, dass zusätzliche Kosten, welche durch die Notlage entstanden sind, aus eigenen Mitteln nicht aufgebracht werden können, keine ausreichenden Rücklagen vorhanden sind und die laufenden Einnahmen diesen Betrag nicht abdecken können.
Die Obergrenze der finanziellen Hilfe beträgt im Einzelfall bis zu € 3.000,-. Dieser Maximalbetrag kommt allerdings nur in außergewöhnlichen Situationen zur Anwendung.
Beratungstelefon
T 0662/80 42-5420
Montag: 10:00–12:00 Uhr und 14:00–15:00 Uhr
Mittwoch: 14:00–15:00 Uhr
Ziel dieser Förderung ist die Entlastung von Familien, die durch die Geburt von Mehrlingen* höhere finanzielle Belastungen haben.
*Unter Mehrlingsgeburten versteht man die Geburt von zwei oder mehr Kindern aus einer Schwangerschaft (z. B. Zwillinge, Drillinge etc.).
Anspruchsberechtigt sind Eltern (-teile) bzw. Erziehungsberechtigte oder Obsorgeberechtigte (z. B. Pflegeeltern oder Adoptiveltern) nach der Geburt von Mehrlingen mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg.
Bei Antragstellung sind ein gültiger dauerhafter Aufenthaltstitel (für Drittstaatsangehörige) oder eine gültige Anmeldebescheinigung vorzulegen (für EU-/EWR-/Schweizer Bürger).
Pro Mehrlingskind wird eine einmalige Unterstützung in Höhe von € 700,- gewährt (z. B. Zwillinge € 1.400,-, Drillinge € 2.100,- etc.).
Folgende Nachweise sind bei Antragstellung zu übermitteln:
Beratungstelefon
T 0662/80 42-5420
Montag: 10:00–12:00 Uhr und 14:00–15:00 Uhr
Mittwoch: 14:00–15:00 Uhr