Annuitätenzuschuss und Wohnbeihilfe

Informationen zu Beilagen

Zum Nachweis des Einkommens sind folgende Unterlagen beizulegen

  • bei Personen, die zur Einkommensteuer zu veranlagen sind: der letzte aufliegende Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt
  • bei Grenzgängern: der Einkommensteuerbescheid samt Jahreslohnbescheinigung
  • bei pauschalierten Landwirten: der letzte Einheitswertbescheid
  • bei allen anderen Personen (auch bei Lehrlingen und geringfügig Beschäftigten): Jahreslohnzettel oder Einkommensteuerbescheid oder Arbeitnehmerveranlagung des vorangegangenen Kalenderjahres (vollständig) oder bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger Gründe (zum Beispiel Pension oder Arbeitslosigkeit) die Lohn- oder Gehaltsabrechnung der vergangenen drei Monate
  • bei sonstigen Einkünften wie zum Beispiel Studienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Mutterschutzgeld, Pensionen, Unfallrenten etc.: Bestätigung der auszahlenden Stelle
  • Kindes- oder Ehegattenunterhalt: aktuelle Vereinbarung (Kinder- und Jugendhilfe und/oder Gericht)

Zur Berechnung des Haushaltseinkommens

Der Berechnung des Haushaltseinkommens ist das Einkommen sämtlicher Eigentümer oder Mieter und sonstigen Bewohner zugrundezulegen. Auszugehen ist dabei vom Jahreseinkommen (somit inklusive allfälliger Sonderzahlungen), vermindert um die insgesamt bezahlten Sozialversicherungsbeiträge, die Einkommensteuer und die Werbungskosten. Je nach Einkunfts- oder Veranlagungsart können noch weitere Zu- oder Abschläge hinzukommen.


Sonstige Hinweise

Annuitätenzuschüsse
Eine nicht termingerechte und/oder unvollständige Vorlage der Unterlagen kann die Einstellung und die sofortige Fälligstellung der rückzahlbaren Annuitätenzuschüsse sowie die Kündigung des Förderungsdarlehens zur Folge haben.

Wohnbeihilfe
Wohnbeihilfe kann erst ab dem 1. des Kalendermonats gewährt werden, in dem das Ansuchen beim Amt einlangt. Maßgeblich ist der Eingangsstempel des Amtes.

Abgabe von Anträgen
  • persönlich:
    • Wohnberatung Salzburg
    • Erdgeschoss Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5020 Salzburg
    • Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 7.30 bis 16.30 Uhr, Freitag 7.30 bis 13 Uhr

  • mit der Post:
    • Land Salzburg, Abteilung 10 Planen, Bauen, Wohnen
    • Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5020 Salzburg

  • per E-Mail: wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at
  • per Fax: +43 662 8042 3888