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Badegewässer

Um die ausgezeichnete Qualität der Badegewässer zu erhalten, werden vom Land Salzburg gemeinsam mit vielen anderen Akteuren eine Vielzahl von Maßnahmen durchgeführt.

Badegewässer

In Österreich sind Fragen der Badewasserqualität insbesondere im Bäderhygienegesetz, der Bäderhygieneverordnung und der Badegewässerverordnung geregelt.

EU-Badestellen im Land Salzburg (gemäß Badegewässerverordnung)

Im Land Salzburg werden Badestellen gemäß Salzburger Badegewässer-Hygieneverordnung an den Badegewässern fünf mal während der Badesaison (Juni bis August) von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) untersucht.

Die Ergebnisse werden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Über die Ergebnisse werden die Betreiber der Bäder (Gemeinden, Private Einrichtungen) und die Bezirksverwaltungsbehörden informiert. Es erfolgt jährlich eine Berichterstattung über die Qualität der Badegewässer in Österreich an die EU.

Im Rahmen der regelmäßigen Untersuchungen erfolgen ein Lokalaugenschein, eine Sichttiefenbestimmung und eine Entnahme von Wasserproben für die mikrobiologische Untersuchung. Als Indikatorbakterien gelten Escherichia coli und intestinale Enterokokken.

Richt- und Grenzwerte

Die Beurteilung der Einzelproben erfolgt nach den in der Badegewässerverordnung festgelegten Richt- und Grenzwerte:

BezeichnungRichtwert Grenzwert
Escherichia coli100 KBE/100 ml1000 KBE/100 ml
Intestinale Enterokokken100 KBE/100 ml400 KBE/100 ml

Salzburg - Badegewässerüberwachung 2026

  1. Untersuchungsdurchgang 08. bis 10. Juni 2026
  2. Untersuchungsdurchgang 22. bis 30. Juni 2026
  3. Untersuchungsdurchgang 13. bis 15. Juli 2026

Salzburg - Badegewässerüberwachung 2025

  1. Untersuchungsdurchgang 02. bis 04. Juni 2025
  2. Untersuchungsdurchgang 23. bis 25. Juni 2025
  3. Untersuchungsdurchgang 08. bis 10. Juli 2025
  4. Untersuchungsdurchgang 29. bis 31. Juli 2025
  5. Untersuchungsdurchgang 18. bis 20. August 2025 

Salzburg - Badegewässerüberwachung 2024 

  1. Untersuchungsdurchgang 04. bis 06. Juni 2024
  2. Untersuchungsdurchgang 17. bis 24. Juni 2024
  3. Untersuchungsdurchgang 08. bis 10. Juli 2024
  4. Untersuchungsdurchgang 29. bis 31. Juli 2024
  5. Untersuchungsdurchgang 21. bis 22. August 2024
     

Gesetzesgrundlagen:

Weitere Informationen