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Biber

Ziel des Bibermanagements ist die Milderung von Konflikten, unter Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und sozialer Interessen. Die Koexistenz kann als erfolgreich bewertet werden, wenn folgende Ergebnisse erreicht werden: 

  • Gesellschaftliche Akzeptanz
  • Vitaler Biberbestand
  • Gemeinschaftlicher Nutzen

Das Bibermanagement versucht durch eine breite Palette an vorbeugenden, ausgleichenden und regulierenden Maßnahmen zu vermitteln. Keine Maßnahme kann für sich alleine zum Erfolg führen. Gemeinsam bzw. sinnvoll kombiniert und räumlich verteilt, können diese eine Verbesserung der Konfliktsituation bewirken. Dabei bilden sowohl lenkende und raumplanerische Vorsorgemaßnahmen als auch Eingriffe in den Lebensraum und die Population den Rahmen eines ausgewogenen Umgangs mit der Tierart in der Kulturlandschaft. 

Folgende Elemente des Salzburger Bibermanagements dienen zur Verminderung von Biberkonflikten sowie zur Dokumentation und Evaluierung der Konfliktsituation: 

  • Landesweite fachliche Beratung, Beurteilung und Koordinierung durch eine Ansprechperson (Biberbeauftragte/r)
  • Förderung von Präventivmaßnahmen auf Basis der landesweiten Richtlinie Wolf, Biber, Fischotter: zB. Baumschutz, Ufersicherungen, Uferrandstreifen
  • Entschädigung von land- und forstwirtschaftlichen Schäden auf Basis des Salzburger Jagdgesetzes 1993 idgF.
  • Eingriffe in den Lebensraum nach fachlicher Prüfung: zB. Dammregulierungen
  • Instandhaltung von Verkehrsinfrastrukturen und öffentlichen Wegen
  • Eingriffe in die Population im Falle ernster Konflikte
  • Landesweite und kontinuierliche Erhebung des Biberbestandes 

Was tun im Konfliktfall?

Als Ansprechperson für Meldungen, Hinweise und Anliegen im Zusammenhang mit dem Biber steht die Biberbeauftragte zur Verfügung unter: 

Mag. Gundi Habenicht
Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie
Referat 4/03: Landesveterinärdirektion
Tel.: +43 662 8042-5515
Handy: +43 664 1580081
veterinaerdirektion@salzburg.gv.at
gundi.habenicht@salzburg.gv.at

Förder- und Entschädigungsanträge sind an folgende Stelle zu richten:  

Abteilung 4 - Lebensgrundlagen und Energie
Referat 4/09 – Grundverkehr, Jagd und Fischerei
Bundesstraße 6, 5071 Wals-Siezenheim, Stock 2.OG, Raum 02.11
Tel.: +43 662 8042-3904
grundverkehr@salzburg.gv.at