Ablauf und Maßnahmen
Die Finanzierung der Altlastensanierung erfolgt über die Einhebung des Altlastenbeitrages. 80 % dieser Mittel stehen für Sanierungen zur Verfügung. Die restlichen 20 % werden im Wesentlichen für die Erfassung und Untersuchung von Altstandorten und Altablagerungen verwendet.
Die Untersuchungen werden durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie veranlasst und finanziert. Die Ausführung erfolgt durch den Landeshauptmann in mittelbarer Bundesverwaltung.
Nach Abschluss der Untersuchungen erfolgt eine Beurteilung des erheblichen Risikos bzw. der erheblichen Kontamination auf Bundesebene. Für Altlasten geht die behördliche Zuständigkeit auf den Landeshauptmann über.
Altlastenatlas und Altlastenportal
Informationen zu Altlastenuntersuchungen und -sanierungen sind allgemein zugänglich. Das Altlastenportal wird als Datenbank geführt, wobei Abfragen über ein GIS-System, über die Eingabe von Adressen oder Grundstücksnummer möglich sind.
Nützliche Links