Ziel der Förderungsaktion ist es, die Unternehmen dazu zu motivieren, Potentiale für Innovationen und Entwicklungsprozesse aufzuspüren, zu entwickeln und entsprechende Projekte vorzubereiten und umzusetzen. Angesprochen werden sollen Unternehmen, die solche Vorhaben durchführen möchten, dabei Bedarf an externem Fachwissen haben, und die sich noch in keinem regelmäßigen Innovationsprozess befinden.
Förderungsempfänger können Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Salzburger MidCaps sein, wenn das Vorhaben am Standort bzw. in der Betriebsstätte im Bundesland Salzburg umgesetzt werden soll und diese Unternehmen folgenden Branchen angehören:
Grundsätzlich sind folgende Vorhaben förderbar:
Förderbar sind externe Beratungs-, Coaching- und technische Dienstleistungen, die mit diesen Vorhaben in Zusammenhang stehen (inklusive Reise- und sonstige Kosten).Der Zukauf dieser externen Leistungen wird mit einem förderfähigen Tagsatz von max. 1.200 Euro (exkl. USt., inkl. aller Reise-, Neben- und sonstigen Kosten) limitiert.
Die Förderung eines Vorhabens im Rahmen dieser Förderungsaktion erfolgt durch die Gewährung eines Zuschusses.
Die Förderung beträgt 50 % der förderbaren Kosten.
Vorhaben können ab einem Volumen von 2.500,- Euro (netto) gefördert werden. Die Bemessungsgrundlage für die förderbaren Kosten ist mit 10.000,- Euro (netto) begrenzt. Das zur Förderung beantragte Projekt soll nicht länger als 12 Monate laufen.
Die Gewährung der Förderung orientiert sich am Beitrag des Projektes zu den Zielen der Förderungsaktion. Zur Beurteilung dieses Beitrages werden folgende Förderungskriterien herangezogen:
Die Förderungsaktion läuft bis zur Ausschöpfung des Budgets.
Wir empfehlen Ihnen die Kontaktaufnahme mit der Innovation Salzburg GmbH, die Sie umfassend bei der Entwicklung des Projektes und der Beantragung der Förderung unterstützt.