Das Jagdrecht beinhaltet das ausschließliche Recht, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, innerhalb eines Jagdgebietes das Wild zu hegen, zu verfolgen, zu erlegen, zu fangen und sich dieser und dessen nutzbare Teile anzueignen. Dieses Recht fließt aus dem Grundeigentum und ist mit diesem untrennbar verbunden.