Ziele Jugend | - die im Salzburger Landesjugendbeirat vertretenen Jugendorganisationen und die Jugendzentren im Bundesland Salzburg bei ihrer Jugendarbeit zu unterstützen
- die Beteiligung junger Menschen am öffentlichen Leben zu fördern und Jugendliche zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
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Inhalt | - Planung und Unterstützung von Maßnahmen die zB.:
- die politische Bildung und die Mitbestimmungsmöglichkeiten junger Menschen fördern
- zur Gleichstellung der Geschlechter beitragen
- zur Verbesserung der Professionalität in der Jugendarbeit beitragen
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Zielgruppe, der die Maßnahme zu Gute kommt | Als junge Menschen (Jugend) im Sinn der Jugendförderungsbestimmungen gelten
Personen, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihren
gewöhnlichen Aufenthalt im Land Salzburg haben |
Wer kann um eine Förderung ansuchen? | Vereine, Organisationen, Institute, Initiativen, Gruppen, Netzwerke, Einzelunternehmen, Einzelpersonen |
Was wird gefördert? | Finanzielle Förderung von Projekten sowie von Sach- und Strukturkosten - Beispiele: Honorare, Materialien, Raummieten, Personal, … |
Was ist zu beachten? | Wir legen besonders Wert auf eine regionale Ausgewogenheit des Fördermitteleinsatzes sowie die Durchführung von Projekten, Veranstaltungen, etc in kooperativer Art und Weise. |
Wie reiche ich eine Förderung ein? | Das Förderansuchen ist spätestens 4 Monate vor Durchführung des Projekts / der Veranstaltung zu übermitteln. Bei Jahresförderungen ist das Ansuchen bis zum 30.6. des Vorjahres einzureichen. Das Ansuchen wird geprüft und der zuständigen Landesrätin zur Entscheidung vorgelegt. Anschließend wird eine Information (Genehmigung / Ablehnung) an den/die FörderwerberIn gesendet. Im Falle einer Genehmigung werden Betrag, Förderinhalt, Auszahlungs- und Abrechnungsmodalitäten, Datum des Verwendungsnachweises etc schriftlich festgelegt(„Zusageschreiben"). |
Wie weise ich die Verwendung der Förderung nach? | Der Verwendungsnachweis muss in der Regel bis zum 31.3. des Folgejahres bzw bis zum im Zusageschreiben genannten Datum übermittelt werden. Dem Verwendungsnachweis sind beizulegen: Formular Verwendungsnachweis Einnahmen-/Ausgabenrechnung oder Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn-/Verlustrechnung) Aufstellung der Gesamtprojektkosten und Abrechnung der gewährten Subvention mit Belegliste oder Buchungsliste/Saldenliste Tätigkeitsbericht/Dokumentationsmaterial
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