Allgemeine Informationen zu Förderungen im Bereich Jugend


Die übergeordneten Förderziele des Referats 2/06-Jugend, Familie, Integration, Generationen,
sind die gesellschaftliche, rechtliche und ökonomische Gleichstellung von Menschen. Diese Förderziele können unter anderem erreicht werden durch:
  • Stärkung der regionalen Infrastruktur
  • Empowerment durch Bildungs- und Informationsarbeit
  • Bewusstseinsbildende und praxisorientierte Maßnahmen für die Zielgruppen
  • Zielgruppenübergreifende bzw Zielgruppenverbindende Maßnahmen
  • Abbau von strukturellen Hürden
  • Lobbying-Arbeit
Ziele Jugend
  • Jugendorganisationen, Jugendinitiativen, Jugendliche bei der Durchführung von Projekten und Veranstaltungen zu unterstützen.
  • die im Salzburger Landesjugendbeirat vertretenen Jugendorganisationen und die Jugendzentren im Bundesland Salzburg bei ihrer Jugendarbeit zu unterstützen
  • die Beteiligung junger Menschen am öffentlichen Leben zu fördern und Jugendliche zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Inhalt
  • Jahresförderung der im Sbg Landesjugendbeirat vertretenen Jugendorganisationen sowie der Jugendzentren im Bundesland Salzburg
  • Planung und Unterstützung von Maßnahmen die zB.:
    • die politische Bildung und die Mitbestimmungsmöglichkeiten junger Menschen fördern
    • zur Gleichstellung der Geschlechter beitragen
    • zur Verbesserung der Professionalität in der Jugendarbeit beitragen
Zielgruppe, der die Maßnahme zu Gute kommt
Als junge Menschen (Jugend) im Sinn der Jugendförderungsbestimmungen gelten Personen, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Land Salzburg haben
Wer kann um eine Förderung ansuchen?
​Vereine, Organisationen, Institute, Initiativen, Gruppen, Netzwerke, Einzelunternehmen, Einzelpersonen
Was wird gefördert?
​Finanzielle Förderung von Projekten sowie von Sach- und Strukturkosten - Beispiele: Honorare, Materialien, Raummieten, Personal, …
Was ist zu beachten?
​Wir legen besonders Wert auf eine regionale Ausgewogenheit des Fördermitteleinsatzes sowie die Durchführung von Projekten, Veranstaltungen, etc in kooperativer Art und Weise.
  • Ein Ansuchen begründet keinen Anspruch auf eine Förderung!
  • Auf allen Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit (zB Homepage, Werbematerial, Publikationen udgl) ist das·Förderlogo des Landes Salzburg zu verwenden!
Wie reiche ich eine Förderung ein?
​Das Förderansuchen ist spätestens 4 Monate vor Durchführung des Projekts / der Veranstaltung zu übermitteln. Bei Jahresförderungen ist das Ansuchen bis zum 30.6. des Vorjahres einzureichen. Das Ansuchen wird geprüft und der zuständigen Landesrätin zur Entscheidung vorgelegt. Anschließend wird eine Information (Genehmigung / Ablehnung) an den/die FörderwerberIn gesendet. Im Falle einer Genehmigung werden Betrag, Förderinhalt, Auszahlungs- und Abrechnungsmodalitäten, Datum des Verwendungsnachweises etc schriftlich festgelegt(„Zusageschreiben").
​Wie weise ich die Verwendung der Förderung nach?
​Der Verwendungsnachweis muss in der Regel bis zum 31.3. des Folgejahres bzw bis zum im Zusageschreiben genannten Datum übermittelt werden.
Dem Verwendungsnachweis sind beizulegen:
  • Formular Verwendungsnachweis
  • Einnahmen-/Ausgabenrechnung oder Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn-/Verlustrechnung)
  • Aufstellung der Gesamtprojektkosten und Abrechnung der gewährten Subvention mit Belegliste oder Buchungsliste/Saldenliste
  • Tätigkeitsbericht/Dokumentationsmaterial
​zu den Formularen


Informationsverpflichtung bei der Datenerhebung: