Begutachtung der Gesetzes-, Staatsvertrags- und Verordnungsentwürfe der Bundeszentralstellen unter Mitwirkung der fachlich in Betracht kommenden Dienststellen
Wahrnehmung des Konsultationsmechanismus im Einvernehmen mit den fachlich in Betracht kommenden Dienststellen
Ausarbeitung von Vereinbarungen gemäß Art 15a B-VG und Art 50 L-VG mit dem Bund und anderen Ländern sowie von Staatsverträgen des Landes gemäß Art 16 Abs 1 B-VG und Art 49 L-VG im Einvernehmen mit den fachlich in Betracht kommenden Dienststellen
Vertretung des Landes in Verfahren gemäß Art 138a B-VG
Angelegenheiten, die nach der Bundesverfassung der Zustimmung des Landes bedürfen