Gastronomiebetriebe
Diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich:
1. Technische Beschreibung mit
- Einrichtungsplan (auf die Bestimmungen der VO, LGBl. Nr. 93/1996, über die Einrichtung, Ausstattung und Betriebsführung von Gastgewerbebetrieben wird hingewiesen)
- Maschinenliste und Aufstellungsplan (Kochgeräte, Kühlgeräte usw.) mit Angabe der Leistungen (zB. elektrische Leistung, Anschlusswert bei Gasgeräten)
- Angabe der Musikanlagen mit Schalleistungspegel oder mit Schalldruckpegel einschließlich Messentfernung eventuell mit Angabe der verwendeten Begrenzereinrichtungen
- zusätzliche Schalldämmaßnahmen bei Diskotheken, Tanzlokalen…
2. Angaben über Gästezahlen ( max. Sitzplätze, max. Bettenzahl)
3. Angabe über vorgesehene Bodenbeläge sowie Wand- und Deckenverkleidungen
4. Spezielle Brandschutzvorkehrungen ( z.B. Brandmeldeeinrichtung, Fluchtwegdarstellung …)
5. Angaben über Fettabscheider für Küchenabwässer.
Im Falle der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht siehe eigenes Merkblatt.
Holzverarbeitende Betriebe
Diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich:
Technische Beschreibung mit
- Maschinenliste und Aufstellungsplan bzw. Anlagenplan
- Späneabsaugung und Spänelagerung mit Sicherheitsvorkehrungen
- Emissionsangaben der Maschinen (Schalleistungspegel, Schalldruckpegel mit Entfernungsangabe)
- Speziellen Brandschutzvorkehrungen (Löschwasserversorgung, Brandmeldeeinrichtung …)
- innerbetrieblicher Verkehrsabwicklung
- Holztrocknungsanlagen
- Anordnung der Lagerflächen
Kfz-Werkstätten
Diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich:
1. Technische Beschreibung mit
- Maschinenliste und Aufstellungsplan bzw. Anlagenplan (Hebebühnen usw.)
- Angabe der Schweißplätze und Absaugeinrichtungen
- Angabe und Darstellung der Abgasabsaugeinrichtungen
- Emissionsangaben der Maschinen (Schalleistungspegel, Schalldruckpegel mit Entfernungsangabe)
- Leistungsangaben der eingesetzten Maschinen
- Angabe der eingesetzten Stoffe (zB Lacke, Unterbodenschutz, Öle...) samt Beschreibung der Lagerorte.
2. Angabe über Aufbewahrung von havarierten Fahrzeugen bzw. Unfallfahrzeugen einschließlich Entsorgung.
3. Spezielle Brandschutzvorkehrungen (z.B. Brandabschnitte).
4. Beschreibung und Darstellung der Abwasseranlagen.
Im Falle der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht siehe eigenes Merkblatt.
ÖffentlicheTankstellen und Betriebstankstellen
Diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich:
1. Technische Beschreibung mit
- Angabe und Darstellung der Lagereinrichtungen und Abgabeeinrichtungen
- Angabe des Gasrückführ- bzw. Gaspendelsystems
- Angabe der Betriebsart (Selbstbedienung usw.)
- Angabe und Beschreibung der Sicherheitseinrichtungen (zB Doppelwandbehälterüberwachung).
2. Beschreibung und Darstellung der Verkehrsleiteinrichtungen wie Verzögerungs- und Beschleunigungsspuren.
3. Beschreibung und Darstellung der Abwasseranlagen.
Im Falle der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht siehe eigenes Merkblatt
Heizungsanlagen
Diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich:
1. Wärmebedarfsberechnung bzw. -nachweis und Angabe der zu erwartenden
Jahresvolllaststunden bzw. durchschnittliche Auslastung der Anlage
2. Brennstoff
- Art und Verbrauch/Zeiteinheit
- Lagerung mit Sicherheitseinrichtungen
- Brennstoffweiterleitung zur Feuerung (Fördereinrichtungen, Rohrleitungen usw.)
- Zutransport
- bei Erdgasfeuerungen: Beschreibung der Druckreduziereinrichtung mit Sicherheitseinrichtungen sowie Angabe der Planungsrichtlinien (zB ÖVGW); Angabe des Gasversorgungsunternehmens
3. technische Beschreibung des Heizungssystems mit Steuerung und Sicherheitseinrichtungen;
4. detaillierte Emissionsangaben für die eingesetzten Brennstoffe im Volllast- und Teillastbetrieb;
5. Beschreibung und Darstellung der Abgasführung mit Querschnittsfläche, Abgastemperatur uä.
Lüftungsanlagen
Diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich:
1. Technische Beschreibung mit
- Verwendungszweck und Angabe der transportierten Stoffe (Abgase, Dämpfe uä)
- Gerätedaten mit Leistung, Steuerung, Schalleistungs- oder Schalldruckpegelangaben (mit Angabe der Messentfernung)
- Angabe und Darstellung der Zuluftansaugung und der Abluftöffnung mit Lärmemission an diesen Stellen
- Bei Großanlagen Austrittsgeschwindigkeit und Temperatur der Abluft
2. Darstellung der Lüftungszentrale
3. Darstellung und Beschreibung der Lüftungskanäle und -schächte mit
Brandschutzmaßnahmen wie Brandschutzklappen, Brandschutzverkleidungen …
Garagen
Diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich:
Darstellung der Stellplätze, Brandabschnitte, Zu- und Abfahrten (Grundriss und
Schnitte) und der Brandmeldeeinrichtungen
Angabe der Fahrzeugfrequenz, Parkdauer, Stellplatzanzahl u.ä.
Technische Beschreibung der Lüftungsanlagen mit Plandarstellung und Angabe der
Emissionsdaten
Technische Beschreibung der Sicherheits-, Steuerungs- und
Überwachungssysteme
Rechnerischer Nachweis der Berechnung der Lüftungsleistung
Darstellung der Brandrauchentlüftung (mit Berechnung, wenn Brandrauchentlüftung
mechanisch)
Beschreibung und Darstellung der Abwasseranlagen. Im Falle der
wasserrechtlichen Bewilligungspflicht siehe eigenes Merkblatt.
Aufzüge
Diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich:
1. Vorgeprüfte Einreichunterlagen (durch Aufzugsprüfer),
2. Planliche Darstellung des Aufzugsschachtes und des Triebwerksraumes.
Kälteanlagen
Diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich:
1. Technische Beschreibung mit
- Verwendungszweck und Angabe der Steuereinrichtungen (bei Großanlagen) sowie Sicherheitsvorkehrungen
- Angabe des Kältemittels (Menge, Art)
- Angabe der Leistung
- Angabe der Lüftungseinrichtungen des Aufstellungsbereiches bei Anlagen in Kellergeschoßen
- Angabe der Schallemission (Schallleistungs- - Schalldruckpegelangaben mit Messentfernung)
2. Darstellung des Aufstellungsortes und Leitungsführung (bei Zentralanlagen).
Chemikalienlager
Diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich:
1. Angabe über
- Standort und Umgebung (Lageplan, Schutzzonen, besondere Schutzinteressen wie Grundwasserschutz)
- Betriebszweck
2. Technische Beschreibung und planliche Darstellung des Lagers bzw. der
Lagerräume oder Lagereinrichtungen mit Angabe der
- baulichen und technischen Sicherheitseinrichtungen (Löschwasserrückhaltebecken, Brandabschnitte, Brandmeldeeinrichtungen, Löschanlagen
- Lagerverwaltung, Logistik sowie organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen (Alarm- und Gefahrenabwehrplan, Betriebsanweisungen…)
- Chemikalienart (Produktname, Stoffbezeichnung) und durchschnittlicher sowie maximaler Lagermenge (mit Lagerort und Lagerart), Umschlagmengen und -häufigkeit
- Produkt- bzw. Stoffbeschreibung (Gefahrenbezeichnung nach ChemG und VbF mit Sicherheitsdatenblättern)
- Emissionsminderungsmaßnahmen (insbes. Luftschadstoffe)
Im Falle der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht der Lagerung siehe eigenes Merkblatt.
Kräne, Hebezeuge und sonstige Fördereinrichtungen
Diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich:
1. Angabe des Verwendungszweckes, Einsatzart und -zeit;
2. technische Beschreibung und Darstellung mit
Angabe von Planungs- und Ausführungskriterien (zB Normen)
Leistungsangaben
Angabe der Schallemission (Schalleistungs - oder Schalldruckpegelangaben mit Meßentfernung).
Druckgeräte
Diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich:
Dampfkesselanlagen
- Heizungsunterlagen
- technische Beschreibung ua mit Verwendungszweck, Brennstoffwärmeleistung, Dampfleistung, Betriebsdruck, Auslegungsdruck
- Darstellung von Leitungen wie Dampfleitungen
- Angabe der Kategorie entsprechend Kesselgesetz
- Schornsteinhöhe und -art
- Angabe von Schallemissionen (Schalleistungs - oder Schalldruckpegelangaben mit Meßentfernung)
Druckbehälter (Kompressoren mit Behälter usw)
- Aufstellungsort und -art
- technische Beschreibung ua mit Angabe der Druckerzeugung, Druckbehälterdaten, Steuereinrichtungen
- Darstellung und Beschreibung der Druckweiterleitungseinrichtungen
- Angabe der Schallemissionen von Druckerzeuger und Verbrauchern (Schallleistungs- oder Schalldruckpegelangaben mit Meßentfernung)
Bäder, Sauna, Solarium
Diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich:
Bad:
- Darstellung und Beschreibung der Bade-, Sanitär- und Kundenbereiche mit Angabe der Brandschutzvorkehrungen
- Angabe der Lagerung der Chemikalien (mit Sicherheitsdatenblättern bzw näherer Produktinformation) und Angabe der Sicherheitsmaßnahmen
- Auslegung der Wasseraufbereitung nach ÖNORM M 6216 (Hallen- und künstliche Freibäder) und wenn zutreffend ÖNORM M 6220 Teil 1 (Warmsprudelbecken)
- wenn zutreffend Angaben für Chlorungsanlagen nach ÖNORM M 5879 Teil 1 und Teil 2
- wenn zutreffend Angaben für Ozonungsanlagen nach ÖNORM M 5878
- Angaben über die Ausstattung der Badewasser-Aufbereitungsanlagen mit Meßgeräten gemäß ÖNORM M 5872
- Nachweis der Rutschfestigkeit der Naßbereiche nach DIN 51097
- Lüftungsunterlagen
- Technische Beschreibung von Dampferzeugern
Sauna:
- Darstellung und technische Beschreibung der Wärmeerzeugung mit Sicherungs- und Steuereinrichtungen
- Lüftungsunterlagen (wenn mechanische Lüftung vorgesehen ist)
- Angabe der Brandschutzmaßnahmen (Brandmeldeeinrichtungen, Brandabschnitte…)
- Nachweis der Rutschfestigkeit der Naßbereiche nach DIN 51097
Solarium:
- Nicht genehmigungspflichtig, wenn es der Solarien-Verordnung entspricht; ein entsprechender Nachweis über die technische Entsprechung zu dieser Verordnung ist vorzulegen
Hinweis: eine Genehmigung für Solarien, die nicht der Solarien-Verordnung entsprechen, erscheint zur Zeit nicht möglich (Ausnahme: mit ärztlicher Aufsicht)
Lackieranlagen und andere Oberflächenbehandlungsanlagen
Diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich:
Lackieranlagen:
1. Technische Beschreibung und Darstellung der Lackier- und Trockenbereiche mit
- Unterlagen Heizungsanlage,
- Unterlagen Lüftungsanlage
- Druckluftunterlagen und
2. Angaben der beabsichtigten Vorbereitungsarbeiten (Spenglerei, Entfettung…) und Lackierarbeiten
3. Angabe des Lackierverfahrens, der maschinellen Einrichtungen, der Sicherheitsvorkehrungen und der Abscheideeinrichtungen (Filterbeschreibung…)
4. Angabe der Menge (kg/Tag und kg/Jahr) und Art der verwendeten Lacke und Lösungsmittel sowie Ort und Umfang der Lagerungen
5. Angabe der Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen (zB Brandmeldeanlagen)
6. Berechnung des MAK-Wertes, der Luftschadstoffkonzentration in der Abluft (bei Lackierung und Trocknung) und Nachweis (Berechnung) hinsichtlich der Explosionssicherheit (Grenze ist 50% der unteren Explosionsgrenze)
7. Beschreibung und Darstellung der Abwasseranlagen
Im Falle der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht siehe eigenes Merkblatt
Sonstige Oberflächenbehandlungsanlagen (Entfettungsanlagen uä):
- Technische Beschreibung und Maschinenliste mit Aufstellungsplan
- Angabe der eingesetzten Stoffe mit Füllmengen, maximaler Lagermenge und Lagerort
- Angabe über Verbrauch der eingesetzten Stoffe (kg/Tag und kg/Jahr)
- Angabe der Sicherheitsvorkehrungen in Anlage und Lagerung
- Leistungsangaben
- Angabe über Emissionen (Luftschadstoffe, Lärm)
- zutreffendenfalls:
Heizungsunterlagen
Lüftungsunterlagen (einschließlich Höhe der Abluftöffnung)
Druckbehälterunterlagen
- Für Entfettungsanlagen und Chemisch-Reinigungsanlagen mit chlorierten Kohlenwasserstoffen wird auf die CKW-Anlagenverordnung 1994 bzw die ÖNORM M 9400 und ÖNORM M 9401 hingewiesen.
- Beschreibung und Darstellung derAbwasseranlagen.
Im Falle der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht siehe eigenes Merkblatt.
Selchanlagen
Diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich:
- technische Beschreibung und planliche Darstellung der Anlagenteile mit Abluftführung
- technische Angaben über Selchraucherzeuger (mit Holzart bzw sonstigem Brennstoff)
- Angabe über technisch mögliche und geplante Produktionsmengen
- Emissionsberechnungen, Angabe von Emissionskonzentrationen (Garantiewerte, Meßberichte akkreditierter Stellen von vergleichbaren Anlagen)
- Angabe der Betriebszeit der Anlage.