Diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich:
1. Technische Beschreibung mit
2. Angaben über Gästezahlen ( max. Sitzplätze, max. Bettenzahl)
3. Angabe über vorgesehene Bodenbeläge sowie Wand- und Deckenverkleidungen
4. Spezielle Brandschutzvorkehrungen ( z.B. Brandmeldeeinrichtung, Fluchtwegdarstellung …)
5. Angaben über Fettabscheider für Küchenabwässer.
Im Falle der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht siehe eigenes Merkblatt.
Diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich:
Technische Beschreibung mit
Diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich:
1. Technische Beschreibung mit
2. Angabe über Aufbewahrung von havarierten Fahrzeugen bzw. Unfallfahrzeugen einschließlich Entsorgung.
3. Spezielle Brandschutzvorkehrungen (z.B. Brandabschnitte).
4. Beschreibung und Darstellung der Abwasseranlagen.
Im Falle der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht siehe eigenes Merkblatt.
Diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich:
1. Technische Beschreibung mit
2. Beschreibung und Darstellung der Verkehrsleiteinrichtungen wie Verzögerungs- und Beschleunigungsspuren.
3. Beschreibung und Darstellung der Abwasseranlagen.
Im Falle der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht siehe eigenes Merkblatt
Diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich:
1. Wärmebedarfsberechnung bzw. -nachweis und Angabe der zu erwartenden
Jahresvolllaststunden bzw. durchschnittliche Auslastung der Anlage
2. Brennstoff
3. technische Beschreibung des Heizungssystems mit Steuerung und Sicherheitseinrichtungen;
4. detaillierte Emissionsangaben für die eingesetzten Brennstoffe im Volllast- und Teillastbetrieb;
5. Beschreibung und Darstellung der Abgasführung mit Querschnittsfläche, Abgastemperatur uä.
Diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich:
1. Technische Beschreibung mit
2. Darstellung der Lüftungszentrale
3. Darstellung und Beschreibung der Lüftungskanäle und -schächte mit
Brandschutzmaßnahmen wie Brandschutzklappen, Brandschutzverkleidungen …
Diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich:
Darstellung der Stellplätze, Brandabschnitte, Zu- und Abfahrten (Grundriss und
Schnitte) und der Brandmeldeeinrichtungen
Angabe der Fahrzeugfrequenz, Parkdauer, Stellplatzanzahl u.ä.
Technische Beschreibung der Lüftungsanlagen mit Plandarstellung und Angabe der
Emissionsdaten
Technische Beschreibung der Sicherheits-, Steuerungs- und
Überwachungssysteme
Rechnerischer Nachweis der Berechnung der Lüftungsleistung
Darstellung der Brandrauchentlüftung (mit Berechnung, wenn Brandrauchentlüftung
mechanisch)
Beschreibung und Darstellung der Abwasseranlagen. Im Falle der
wasserrechtlichen Bewilligungspflicht siehe eigenes Merkblatt.
Diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich:
1. Vorgeprüfte Einreichunterlagen (durch Aufzugsprüfer),
2. Planliche Darstellung des Aufzugsschachtes und des Triebwerksraumes.
Diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich:
1. Technische Beschreibung mit
2. Darstellung des Aufstellungsortes und Leitungsführung (bei Zentralanlagen).
Diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich:
1. Angabe über
2. Technische Beschreibung und planliche Darstellung des Lagers bzw. der
Lagerräume oder Lagereinrichtungen mit Angabe der
Im Falle der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht der Lagerung siehe eigenes Merkblatt.
Diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich:
1. Angabe des Verwendungszweckes, Einsatzart und -zeit;
2. technische Beschreibung und Darstellung mit
Angabe von Planungs- und Ausführungskriterien (zB Normen)
Leistungsangaben
Angabe der Schallemission (Schalleistungs - oder Schalldruckpegelangaben mit Meßentfernung).
Diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich:
Dampfkesselanlagen
Druckbehälter (Kompressoren mit Behälter usw)
Diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich:
Bad:
Sauna:
Solarium:
Hinweis: eine Genehmigung für Solarien, die nicht der Solarien-Verordnung entsprechen, erscheint zur Zeit nicht möglich (Ausnahme: mit ärztlicher Aufsicht)
Diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich:
Lackieranlagen:
1. Technische Beschreibung und Darstellung der Lackier- und Trockenbereiche mit
2. Angaben der beabsichtigten Vorbereitungsarbeiten (Spenglerei, Entfettung…) und Lackierarbeiten
3. Angabe des Lackierverfahrens, der maschinellen Einrichtungen, der Sicherheitsvorkehrungen und der Abscheideeinrichtungen (Filterbeschreibung…)
4. Angabe der Menge (kg/Tag und kg/Jahr) und Art der verwendeten Lacke und Lösungsmittel sowie Ort und Umfang der Lagerungen
5. Angabe der Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen (zB Brandmeldeanlagen)
6. Berechnung des MAK-Wertes, der Luftschadstoffkonzentration in der Abluft (bei Lackierung und Trocknung) und Nachweis (Berechnung) hinsichtlich der Explosionssicherheit (Grenze ist 50% der unteren Explosionsgrenze)
7. Beschreibung und Darstellung der Abwasseranlagen
Im Falle der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht siehe eigenes Merkblatt
Sonstige Oberflächenbehandlungsanlagen (Entfettungsanlagen uä):
Heizungsunterlagen
Lüftungsunterlagen (einschließlich Höhe der Abluftöffnung)
Druckbehälterunterlagen
Im Falle der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht siehe eigenes Merkblatt.
Diese sind zusätzlich zu den auf der Rückseite des Ansuchens um gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung angeführten Unterlagen erforderlich: